Baugebiet 'Wohnbaugebiet Friesenhofener Straße ( Einfamilien- & Doppelhäuser, 2. Vergaberunde)' 88316 Isny im Allgäu

Bewegen Sie die Maus über die Grundstücke, um Details zu den einzelnen Grundstücken zu erfahren.


Grundstück: Bauplatz Nr. 09
Status: verfügbar
Größe: 436 m2
Preis: 94.420,88 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform:
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen


Grundstück: Bauplatz Nr. 19 a
Status: verfügbar
Größe: 264 m2
Preis: 60.536,88 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen


Grundstück: Bauplatz Nr. 19 b
Status: verfügbar
Größe: 371 m2
Preis: 66.775,88 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen


Grundstück: Bauplatz Nr. 16
Status: verfügbar
Größe: 592 m2
Preis: 101.472,88 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform:
Bauweise: Einfamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen


Grundstück: Bauplatz Nr. 12 a
Status: verfügbar
Größe: 331 m2
Preis: 60.495,88 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen


Grundstück: Bauplatz Nr. 12 b
Status: verfügbar
Größe: 287 m2
Preis: 53.587,88 €
Vollgeschosse: II
GFZ:
GRZ: 0,4
Dachform:
Bauweise: Doppelhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Grundstücksdetails in neuem Fenster öffnen

Wohnbaugebiet Friesenhofener Straße ( Einfamilien- & Doppelhäuser, 2. Vergaberunde)

Das erste Bewerbungsverfahren lief von 27.07.2022-28.09.2022. Nun werden in der 2. Vergaberunde zwei Einfamilienhausbauplätze sowie vier Doppelhaushälften-Bauplätze ausgeschrieben.

Die Stadt Isny im Allgäu entwickelt das Baugebiet „Friesenhofener Straße, Beuren“ mit einem Mehrfamilienhaus-, zwei Doppelhaus- und achtzehn Einfamilienhausbauplätzen mit dem Ziel neuen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aufgrund der Lage am Rande des Landschaftschutzgebietes soll die Siedlung einen naturnahen Charakter behalten. Auf die Einhaltung des § 9 Abs. 1 LBO – Begrünung der nichtüberbauten Flächen von bebauten Grundstücken - wird besonderer Wert gelegt.

Weitere Angaben

Einschränkungen

  • Eigennutzung für die Dauer von 10 Jahren
  • Vergabe unter Berücksichtigung einer Einkommens- und Vermögensgrenze
    • Bauplätze Typ 2 Nr. 16
    • Bauplätze Typ 3 Nr. 12 a, 12 b
  • Vergabe ohne Berücksichtigung einer Einkommens- und Vermögensgrenze
    • Bauplätze Typ 2 Nr. 9
    • Bauplätze Typ 3 Nr. 19 a, 19 b
  • Grunddienstbarkeit - Duldung 0,5 m Pufferstreifen für Bankette entlang der Straßenkante
  • Grunddienstbarkeit - 1 m entlang der Straßenkante (Ausübungsbereich) – Recht,
    Versorgungsleitungen aller Art, auch unterirdische Abwasser- und Regenwasserleitungen sowie die Fundamente etwaiger an der Grundstücksgrenze verlaufender Randsteine und Straßenbeleuchtungsmasten sowie etwaiger Straßenschilder einzulegen, dort zu belassen und zu betreiben
  • Nutzung etwaiger zusätzlich zum eigenen Hauptwohnsitz errichteter Einheiten als Wohnraum, Ausschluss von Ferienwohnungen
  • Duldungsverpflichtungen/Hinweis auf benachbarte Landwirtschaft, benachbarten Sportplatz, auf Durchgangsverkehr nach Allmisried, auf angrenzenden Gewerbebetrieb
    „Zimmerei“
  • Verzicht auf „Stein- und Kieswüsten“ entsprechend  Regelung § 9 LBO: nicht bebaute sind Flächen zu begrünen
  • Für Doppelhausbauplätze sind Bewerbungen sowohl auf eine einzelne Doppelhaushälfte als auch auf beide Doppelhaushälften zulässig.
    Bewerber, die den Erwerb beider Doppelhaushälften beantragen, haben sich zu verpflichten,
    • ein Doppelhaus entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu errichten,
    • mindestens eine Doppelhaushälfte selbst zu Wohnzwecken als Hauptwohnsitz zu nutzen un
    • die zweite Doppelhaushälfte innerhalb von 12 Monaten ab Bezugsfertigkeit dauerhaft zu Wohnzwecken zu vermieten. 

      Die Vermietung ist der Stadt nachzuweisen. Die vorstehende Verpflichtung wird im Grundstückskaufvertrag gesichert.   
      Die Vergabe beider Doppelhaushälften an einen Bewerber setzt voraus, dass für die zweite Doppelhaushälfte kein anderer zulassungsfähiger Bewerber vorhanden ist.

Nicht gefunden was Sie suchen?

Zurück zum Stadtportal von Isny im Allgäu


Bewerbung abgeben


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.


Ansprechpartner

Andrea Pezold
Stadtverwaltung Isny im Allgäu

Telefon: 07562/984-12307562/984-123
E-Mail: andrea.pezold@isny.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Martin Wagner/ Herlinde Edelmann
Stadtverwaltung Isny im Allgäu

Telefon: 07562/984-155 oder -15007562/984-155 oder -150
E-Mail: bauordnung@isny.de

Anbieterinformationen

Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Isny im Allgäu

Impressum des Anbieters Datenschutzrichtlinie des Anbieters


Dokumente

Pläne
Gutachten
Richtlinien und Vorschriften
Formulare und Vorlagen

Fakten

Stadt / Gemeinde: Isny im Allgäu
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 157,00 €/m2
Hausanschlusskosten: 8528,88 €
Grundstücksgrößen:
Grundstücke in Baugebiet: 6
Freie Grundstücke: 6
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 23.02.2022
Baugebiets-Id: BG2768
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung
Energieversorgung
Gas

Kommunikation

DSL
Kabelanschluss
Glasfaseranschluss
VDSL

Umgebung

Ärzte
Schulen
Krankenhäuser / Kliniken
Kinderkrippe
Öffentlicher Personennahverkehr
Kindergarten
Kitas
Schwimmbäder / Badeseen
Sporteinrichtungen
Mobiler Pflegedienst
Alten- und Pflegeheime
Einkaufsmöglichkeiten
Sozialstationen
Spielplätze