siehe Vergabe- und Verkaufsbedingungen Mehrfamilienhaus / Seniorenbungalows
Flurstück 445, 1.366 m²
Flurstück 430, 947 m²
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 2313 qm |
| Quadratmeterpreis | 240,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
555.120,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Flurstücknummer | 445 + 430 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 14.10.2023 |
| Erschließungsdatum | seit dem 01.12.2025 |
| Bauzwang | |
| Haustypen | |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Heinsberg |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die Stadt Heinsberg hat den Bebauungsplan Grebben – Ilbertzstraße/Andreasstraße aufgestellt, um eine wohnbauliche Erschließung zu realisieren.
Zurzeit entsteht im Ortsteil Grebben im Bereich der Ilbertzstraße / Andreasstraße ein neues Wohnbaugebiet. Hier entstehen neben 11 Einfamilienhäusern auch 2 Mehrfamilienhäuser und 10 Seniorenbungalows. Die Bewerbungsphase für die Einfamilienhäuser ist bereits abgeschlossen und wir befinden uns in der Vermarktungsphase der 3. Kategorie. Weitere Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Los 2 (Mehrfamilienhaus) und Los 3 (10 Seniorenbungalows) werden weiterhin Angebote entgegengenommen.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.
Die Vergabe- und Verkaufsbedingungen finden Sie in der Anlage.
Alle bisherigen Planungsunterlagen finden Sie hier:
https://www.o-sp.de/heinsberg/...
Hinweis: Die Vermessung ist erfolgt und die Größenangaben sind aktualisiert.
Die Grundstücke für Einfamilienhäuser sind innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags mit gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans fertiggestellten Wohnhäusern zu bebauen.
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