Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten.
Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung für städtische Wohnbaugrundstücke werden bei Ihnen personenbezogenen Daten erhoben.
Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Stadt Heinsberg
Der Bürgermeister
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Telefon: 02452/140
Fax: 02452/14-1095
E-Mail-Adresse: stadt@heinsberg.de
Internet-Adresse: www.heinsberg.de
2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Stadt Heinsberg
Datenschutzbeauftragter
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Telefon: 02452/141410
E-Mail-Adresse: datenschutz@heinsberg.de
3. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:
Straße: Kavalleriestr. 2-4
Postleitzahl: 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
Email: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
a) Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um in einem Vergabeverfahren für städtische Wohnbaugrundstücke den Entscheidungsträgern entscheidungsrelevante Daten der Bewerber mitzuteilen.
b) Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist/sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Heinsberg, um einen Beschluss über die
Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken zu erlangen. Gegebenenfalls werden Ihre personenbezogenen Daten zur Kaufabwicklung an ein Notariat weitergeleitet.
6. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation entfällt
7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre Daten werden nach der Erhebung bis 30 Jahre gespeichert entsprechend den Vorgaben der KGSt sowie nach § 1 I und II ArchivG NRW.
8. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Heinsberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie Ihre
Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3. dieses Bogens.
11. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten entfällt