Bewerbungszeitraum: 15.11.2025 bis 14.12.2025
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet Sonnenhalde-Süd mit einer Gesamtfläche von 4,23 ha entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Kernstadt Freudenstadt. Aufgrund der Zentralität sind sowohl die Innenstadt, Einkaufsmöglichkeiten, Bahnhof und Schulen fußläufig zu erreichen. Das Plangebiet ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Durchmischung von Einzel- , Doppelhäusern und Reihenhausgruppen vorgesehen. Im zweiten Bauabschnitt standen insgesamt 12 städtische Bauplätze zur Verfügung.
Die Grundstücke im 2. BA wurden bereits verkauft. Allerdings wurden zwei Grundstücke zurückgegeben, weshalb diese Restgrundstücke nun erneut vermarktet werden können.
Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 275 qm |
| Quadratmeterpreis | 280,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
77.000,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 4802 |
| Straße / Hausnummer | Birkenweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 04.08.2017 |
| Erschließungsdatum | seit dem 01.09.2021 |
| Bauzwang | Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Kettenhausbauweise |
| Dachformen | Satteldach, Flachdach |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | |
| Maximale Gebäudehöhe | 6,4 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Freudenstadt |
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für Versorgungseinrichtungen, Versorgungsleitungen, Einrichtungen zur Beleuchtung, Verkehrs- und Hinweiszeichen zu erreichten, einzulegen und dauernd dort zu belassen zu nutzen und zu unterhalten und im Bedarfsfall zu erneuern nebst Betretungsrecht und Benutzungsbeschränkung für die Stadt Freudenstadt.
Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung (Bauverpflichtung). In diesem Zusammenhang ist von einer fristgerechten Bebauung auszugehen, sobald das Bauwerk zumindest im Rohbau mit Dacheindeckung erstellt ist.
Der Käufer hat das auf dem erworbenen Bauplatzgrundstück errichtete Wohngebäude bzw. die Hauptwohnung in diesem Gebäude während der Dauer von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes, selbst zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Er muss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht bestellt werden.
Der Käufer darf das erworbene Grundstück nicht ganz oder teilweise ohne die Erlaubnis der Stadt Freudenstadt verkaufen, ehe die Verpflichtungen aus a) und b) erfüllt sind (Weiterveräußerungsverbot). Ein Anspruch auf die vorzeitige Verkaufserlaubnis durch die Stadt Freudenstadt besteht nicht.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Vermarktung von einzelnen Restgrundstücken, die nach Ablauf der Bebauungsfrist an die Stadt Freudenstadt zurückgegangen sind.
Bewerbungszeitraum: 15.11.2025 bis 14.12.2025
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet Sonnenhalde-Süd mit einer Gesamtfläche von 4,23 ha entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Kernstadt Freudenstadt. Aufgrund der Zentralität sind sowohl die Innenstadt, Einkaufsmöglichkeiten, Bahnhof und Schulen fußläufig zu erreichen. Das Plangebiet ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Durchmischung von Einzel- , Doppelhäusern und Reihenhausgruppen vorgesehen. Im zweiten Bauabschnitt standen insgesamt 12 städtische Bauplätze zur Verfügung.
Die Grundstücke im 2. BA wurden bereits verkauft. Allerdings wurden zwei Grundstücke zurückgegeben, weshalb diese Restgrundstücke nun erneut vermarktet werden können.
Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz.
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