Flst. 4802 - Baugebiet 'Sonnenhalde Süd - KRITERIENVERFAHREN'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flst. 4802 - Baugebiet 'Sonnenhalde Süd - KRITERIENVERFAHREN'

Bewerbungszeitraum: 15.11.2025 bis 14.12.2025

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet Sonnenhalde-Süd mit einer Gesamtfläche von 4,23 ha entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Kernstadt Freudenstadt. Aufgrund der Zentralität sind sowohl die Innenstadt, Einkaufsmöglichkeiten, Bahnhof und Schulen fußläufig zu erreichen. Das Plangebiet ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Durchmischung von Einzel- , Doppelhäusern und Reihenhausgruppen vorgesehen. Im zweiten Bauabschnitt standen insgesamt 12 städtische Bauplätze zur Verfügung.

Die Grundstücke im 2. BA wurden bereits verkauft. Allerdings wurden zwei Grundstücke zurückgegeben, weshalb diese Restgrundstücke nun erneut vermarktet werden können.

Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 275 qm
Quadratmeterpreis 280,00 €/m2
Kaufpreis 77.000,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 4802
Straße / Hausnummer Birkenweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 04.08.2017
Erschließungsdatum seit dem 01.09.2021
Bauzwang Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung.
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus, Kettenhausbauweise
Dachformen Satteldach, Flachdach
Dachneigung
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse
Maximale Gebäudehöhe 6,4 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Freudenstadt

Einschränkungen

Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für Versorgungseinrichtungen, Versorgungsleitungen, Einrichtungen zur Beleuchtung, Verkehrs- und Hinweiszeichen zu erreichten, einzulegen und dauernd dort zu belassen zu nutzen und zu unterhalten und im Bedarfsfall zu erneuern nebst Betretungsrecht und Benutzungsbeschränkung für die Stadt Freudenstadt.

Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung (Bauverpflichtung). In diesem Zusammenhang ist von einer fristgerechten Bebauung auszugehen, sobald das Bauwerk zumindest im Rohbau mit Dacheindeckung erstellt ist.

Der Käufer hat das auf dem erworbenen Bauplatzgrundstück errichtete Wohngebäude bzw. die Hauptwohnung in diesem Gebäude während der Dauer von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes, selbst zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Er muss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht bestellt werden.

Der Käufer darf das erworbene Grundstück nicht ganz oder teilweise ohne die Erlaubnis der Stadt Freudenstadt verkaufen, ehe die Verpflichtungen aus a) und b) erfüllt sind (Weiterveräußerungsverbot). Ein Anspruch auf die vorzeitige Verkaufserlaubnis durch die Stadt Freudenstadt besteht nicht.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Sonnenhalde Süd - KRITERIENVERFAHREN'

Sonnenhalde Süd - KRITERIENVERFAHREN

Baugebiet und Umgebung

Vermarktung von einzelnen Restgrundstücken, die nach Ablauf der Bebauungsfrist an die Stadt Freudenstadt zurückgegangen sind.

Bewerbungszeitraum: 15.11.2025 bis 14.12.2025

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet Sonnenhalde-Süd mit einer Gesamtfläche von 4,23 ha entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Kernstadt Freudenstadt. Aufgrund der Zentralität sind sowohl die Innenstadt, Einkaufsmöglichkeiten, Bahnhof und Schulen fußläufig zu erreichen. Das Plangebiet ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Durchmischung von Einzel- , Doppelhäusern und Reihenhausgruppen vorgesehen. Im zweiten Bauabschnitt standen insgesamt 12 städtische Bauplätze zur Verfügung.

Die Grundstücke im 2. BA wurden bereits verkauft. Allerdings wurden zwei Grundstücke zurückgegeben, weshalb diese Restgrundstücke nun erneut vermarktet werden können.

Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14026
Grundstücksgröße: 275 qm
Kaufpreis: 77.000,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Lisa Schuler
Sachgebietsleitung Liegenschaften
Stadt Freudenstadt

Telefon: 07441 / 890-94107441 / 890-941
Telefax: 07441 / 890-205
E-Mail: lisa.schuler@freudenstadt.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Reiner Schmid
Sachgebietsleitung Sachgebiet IV
Stadt Freudenstadt

Telefon: 07441 / 890-86007441 / 890-860
Telefax: 07441 / 890-99-860
E-Mail: reiner.schmid@freudenstadt.de



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