Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 555 qm |
Quadratmeterpreis | 180,00 €/m2 |
Kaufpreis |
99.900,00 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 1272 |
Straße / Hausnummer | Drosselweg 4 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 23.03.2012 |
Erschließungsdatum | seit dem 17.04.2025 |
Bauzwang | Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung (innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss) aufgenommen. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
Dachformen | Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | 15° - 48° |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | |
Maximale Gebäudehöhe | 11 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Fahrenbach |
Altlasten in Form von Altlablagerungen oder Verdachtsflächen sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Plangebiet nicht vorhanden.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Baugebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Fahrenbacher Ortsteils Robern und umfasst insgesamt 9 Bauplätze im allgemeinen Wohngebiet, deren Größe zwischen ca. 522 m² und 648 m² variiert. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit Einzelhäusern für den individuellen Wohnungsbau vor.
Der Bewerbungszeitraum für dieses Baugebiet ist vom 11.08.-05.10.2025
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet, für das eine Grundflächenzahl von 0,4 festgelegt ist. Die Verkehrserschließung erfolgt über die bereits bestehenden Ringstraße und zwei davon abgehenden Stichwegen.
Bauweise
Als Bauweise wurde eine von der offenen Bauweise abweichende, in der nur Einzelhäuser zulässig sind, festgesetzt.
Zur Sicherung orts- und landschaftsverträglicher Gebäudehöhen werden diese durch eine maximale Gebäudehöhe in Bezug auf das natürliche Gelände (Urgelände vor Beginn jeglicher Bauarbeiten) begrenzt.
Dabei gilt:
- Einzelhausbebauung am Südwestrand des Plangebiets: maximale Gebäudehöhe 9,0 m
- Einzelhausbebauung an der Ringstraße und den Stichwegen: maximale Gebäudehöhe 11,0 m
Stellplatzverpflichtung
Der Stellplatzschlüssel nach LBO wird deshalb erhöht und grundsätzlich 2,0 Stellplätze pro Wohneinheit mit mehr als 50 m² Wohnfläche festgesetzt. Bis 50 m² Wohnfläche wird die Zahl der erforderlichen Stellplätze auf 1,5 festgesetzt. Bei der Ermittlung entstehende Bruchzahlen sind aufzurunden.
Höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden
Zur Sicherstellung einer diesem Siedlungsrand angepassten Nutzungsstruktur und einer für den ländlichen Raum typischeren Bebauungsdichte, wurde die Zahl der Wohnungen je Gebäude auf maximal 2 Wohneinheiten begrenzt.
Auch die Dimensionierung des Verkehrsraums der Stichwege ist nicht auf eine höhere bauliche Verdichtung ausgerichtet.
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