Jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin hat die Möglichkeit, ein Grundstück im Stadtgebiet Dülmen zu erwerben.
Es handelt sich um zwei nebeneinanderliegende, separat vermessene Grundstücke, die gemeinsam als eine Einheit verkauft werden. Beide Grundstücke müssen mit jeweils einer Doppelhaushälfte bebaut werden.
Erwerbsoptionen:
Grundsätzlich werden die Grundstücke zum Kauf angeboten. Alternativ ist auch der Erwerb im Rahmen eines Erbbaurechts möglich.
Kaufpreis:
Der Kaufpreis der Grundstücke beträgt 310,00 EUR pro m², was einem Gesamtpreis von 190.960,00 EUR für beide Grundstücke entspricht. Dieser Preis beinhaltet bereits die Erschließungskosten, Kanalanschlussgebühren sowie den Kostenerstattungsbeitrag.
Kinderabschlag:
Für den Erwerb des Grundstücks wird ein Kinderabschlag gewährt, wenn das Grundstück vom Käufer bzw. der Käuferin sowie dessen bzw. deren Kindern selbst genutzt wird. Die Kinderabschläge gelten für die ersten 350 m² des selbst genutzten Grundstücks und reduzieren den Kaufpreis wie folgt:
- 1 Kind: 10,00 EUR/m²
- 2 Kinder: 15,00 EUR/m²
- 3 Kinder: 20,00 EUR/m²
Erbbaurecht:
Das Grundstück kann auch im Rahmen eines Erbbaurechts erworben werden, mit einem jährlichen Erbbauzins von 5,70 EUR/m² (entspricht 3.511,20 EUR jährlich).
Bei Erwerb im Erbbaurecht sind folgende Beiträge separat abzulösen:
- Erschließungsbeitrag: 70,24 EUR/m²
- Kanalanschlussgebühren: 10,31 EUR/m²
- Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen: 8,15 EUR/m²
Der Ablösebetrag für diese Kosten beträgt insgesamt 88,70 EUR/m², was für das 616 m² große Grundstück 54.639,20 EUR ergibt.
Kinderabschlag beim Erbbaurecht:
Auch beim Erwerb im Erbbaurecht wird ein Kinderabschlag gewährt, der den jährlichen Erbbauzins wie folgt reduziert:
- 1 Kind: 5,50 EUR/m²
- 2 Kinder: 5,35 EUR/m²
- 3 Kinder: 5,20 EUR/m²
Vermessungskosten:
Zusätzlich zu den oben genannten Kosten fallen Vermessungskosten in Höhe von 6,00 EUR/m² an. Diese werden nach der Kaufpreiszahlung von der Stadt Dülmen separat in Rechnung gestellt, sind jedoch nicht im Kaufpreis enthalten.
Hinweis zum Kanalanschlussbeitrag:
Bitte beachten Sie, dass sich der Kanalanschlussbeitrag aufgrund einer anstehenden Neukalkulation durch eine neue Satzung erhöhen könnte.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 616 qm |
| Quadratmeterpreis | 310,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
190.960,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Straße / Hausnummer | Zaunkönigweg |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 19.02.2025 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Innerhalb von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages |
| Haustypen | Doppelhaus, Zweifamilienhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 35-45 |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Dülmen |
Im Rahmen des Erwerbs des Grundstücks gilt die „Richtlinie für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung in der Stadt Dülmen“. Diese regelt transparent die Bedingungen für den Erwerb von Baugrundstücken und sorgt für eine faire und klare Vergabe.
Es besteht eine Verpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem Bau des Gebäudes zu beginnen. Das Gebäude muss spätestens 2 Jahre nach Baubeginn fertiggestellt werden.
Falls der Käufer oder die Käuferin plant, einen Keller zu errichten und tiefere Bodeneingriffe vorzunehmen, wird empfohlen, proaktiv den Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Dülmen aufzunehmen. So kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Schritte zur sicheren Kampfmittelbeseitigung vorgenommen werden. Die anfallenden Kosten hierfür sind vom Käufer oder der Käuferin zu tragen.
Bezüglich der Bodendenkmäler und der Bebaubarkeit der Bauplätze verweist die Stadt Dülmen auf die detaillierten Kennzeichnungen und Hinweise im Bebauungsplan „Raiffeisenring“, der alle relevanten Informationen zur optimalen Nutzung des Grundstücks enthält.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das Wohnbaugebiet „Raiffeisenring“ liegt im nord-östlichen Teil von Dülmen, im Ortsteil Buldern und fügt sich harmonisch an das bestehende Wohngebiet "030 Schürmann-Reismann" an.
Buldern ist mit ca. 6.000 Einwohnern der größte Ortsteil von Dülmen und liegt nordöstlich von Dülmen. Durch ein reges Vereinsleben und eine sehr engagierte Ortsgemeinschaft gibt es ein großes Angebot an verschiedenen Aktivitäten.
Der Spiekerplatz in der Dorfmitte ist nicht nur Treffpunkt, sondern auch Austragungsort verschiedenster Veranstaltungen und die Anlagen am Schloss Buldern sowie rund um den Bulderner See laden zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Das Bildungsangebot reicht über die ortsansässige Grundschule, das private Gymnasium Schloss Buldern bis hin zu zwei Kindertagesstätten.
Das Wohnbaugebiet Raiffeisenring grenzt an die vorhandene Bebauung an und befindet sich am südöstlichen Rand des Ortsteils. Alle weiteren Informationen zu dem Baugebiet Raiffeisenring erhalten Sie weiter unten. Diese Informationen werden stetig aktualisiert.
Der Kanalanschlussbeitrag nach KAG kann sich aufgrund einer anstehenden Neukalkulation durch eine neue Satzung erhöhen.
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