Jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin hat die Möglichkeit, ein Grundstück im Stadtgebiet Dülmen zu erwerben.
Es handelt sich um zwei nebeneinanderliegende, separat vermessene Grundstücke, die gemeinsam als eine Einheit verkauft werden. Beide Grundstücke müssen mit jeweils einer Doppelhaushälfte bebaut werden.
Erwerbsoptionen:
Grundsätzlich werden die Grundstücke zum Kauf angeboten. Alternativ ist auch der Erwerb im Rahmen eines Erbbaurechts möglich.
Kaufpreis:
Der Kaufpreis der Grundstücke beträgt 310,00 EUR pro m², was einem Gesamtpreis von 191.890,00 EUR für beide Grundstücke entspricht. Dieser Preis beinhaltet bereits die Erschließungskosten, Kanalanschlussgebühren sowie den Kostenerstattungsbeitrag.
Kinderabschlag:
Für den Erwerb des Grundstücks wird ein Kinderabschlag gewährt, wenn das Grundstück vom Käufer bzw. der Käuferin sowie dessen bzw. deren Kindern selbst genutzt wird. Die Kinderabschläge gelten für die ersten 350 m² des selbst genutzten Grundstücks und reduzieren den Kaufpreis wie folgt:
- 1 Kind: 10,00 EUR/m²
- 2 Kinder: 15,00 EUR/m²
- 3 Kinder: 20,00 EUR/m²
Erbbaurecht:
Das Grundstück kann auch im Rahmen eines Erbbaurechts erworben werden, mit einem jährlichen Erbbauzins von 5,70 EUR/m² (entspricht 3.528,30 EUR jährlich).
Bei Erwerb im Erbbaurecht sind folgende Beiträge separat abzulösen:
- Erschließungsbeitrag: 92,77 EUR/m²
- Kanalanschlussgebühren: 10,31 EUR/m²
- Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen: 1,56 EUR/m²
Der Ablösebetrag für diese Kosten beträgt insgesamt 104,64 EUR/m², was für das 619 m² große Grundstück 64.772,16 EUR ergibt.
Kinderabschlag beim Erbbaurecht:
Auch beim Erwerb im Erbbaurecht wird ein Kinderabschlag gewährt, der den jährlichen Erbbauzins wie folgt reduziert:
- 1 Kind: 5,50 EUR/m²
- 2 Kinder: 5,35 EUR/m²
- 3 Kinder: 5,20 EUR/m²
Vermessungskosten:
Zusätzlich zu den oben genannten Kosten fallen Vermessungskosten in Höhe von 6,00 EUR/m² an. Diese werden nach der Kaufpreiszahlung von der Stadt Dülmen separat in Rechnung gestellt, sind jedoch nicht im Kaufpreis enthalten.
Hinweis zum Kanalanschlussbeitrag:
Bitte beachten Sie, dass sich der Kanalanschlussbeitrag aufgrund einer anstehenden Neukalkulation durch eine neue Satzung erhöhen könnte.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 619 qm |
| Quadratmeterpreis | 310,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
191.890,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Straße / Hausnummer | Mohnblumenstraße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 14.10.2022 |
| Erschließungsdatum | seit dem 30.09.2024 |
| Bauzwang | Innerhalb von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages |
| Haustypen | Doppelhaus, Zweifamilienhaus |
| Dachformen | Satteldach, Walmdach, Zeltdach |
| Dachneigung | 35-45 |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Dülmen |
Es besteht eine Verpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem Bau des Gebäudes zu beginnen. Das Gebäude muss spätestens 2 Jahre nach Baubeginn fertiggestellt werden.
Das Neubaugebiet „Auf dem Bleck I“ wurde nach einer Luftbildauswertung durch eine großflächige Oberflächendetektion auf eine Kampfmittelbelastung untersucht und festgestellte Blindgängerverdachtspunkte ausgeräumt. Aus kampfmitteltechnischer Sicht steht einer Bebauung (ohne Unterkellerung) nichts im Weg. Bei Errichtung eines Wohngebäudes mit Unterkellerung ist es nach Herstellung der Baugrube jedoch erforderlich, dass von den Fachleuten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Baugrube zusätzlich überprüft wird. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne die Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht der Stadtverwaltung Dülmen
In dem Plangebiet haben archäologische Grabungen stattgefunden. Nach Beendigung der Arbeiten wurden die Grabungsstellen und Suchschnitte mit dem vorhandenen Bodenaushub verfüllt und nicht wieder verdichtet. In Bezug auf Bodendenkmäler und die Bebaubarkeit der Bauplätze verweist die Stadt Dülmen auf die Kennzeichnungen und Hinweise des Bebauungsplans "Auf dem Bleck I, Teilbereich A".
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das Wohnbaugebiet „Auf dem Bleck I“ liegt im südöstlichen Teil von Dülmen, im Stadtteil Dernekamp, und fügt sich harmonisch zwischen die bestehenden Wohngebiete „Dernekamp II“ im Nordwesten und „Auf dem Bleck II, Teilbereich 1“ im Nordosten ein.
Auf einer Fläche von rund 32.030 m² sind bis zu 22 Baugrundstücke für den Bau von Einfamilien - und Doppelhäuser verfügbar.
In unmittelbarer Nähe zu dem Wohnbaugebiet "Auf dem Bleck I" befinden sich drei Kindergärten und eine Grundschule, die ein gutes Bildungsangebot für Familien mit Kindern bieten. Die Entfernung zum Bahnhof Dülmen (ca. 1.500 m) ist gerade für Berufstätige oder Studenten interessant, die in Richtung Münster oder in Richtung Ruhrgebiet pendeln müssen. Die Autobahn A43 mit der Autobahnauffahrt Dülmen-Nord ist über die Umgehungsstraße schnell aus dem Dernekamp erreicht. Darüber hinaus steht in den nächsten Jahren die Ansiedlung eines Nahversorgers in unmittelbarer Umgebung an.
Der Kaufpreis für die Wohnbaugrundstücke beträgt 310,00 EUR pro m² für Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke. Für Familien mit Kindern wird zusätzlich ein Familienabschlag gewährt. Die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser werden separat im Bieterverfahren angeboten. Die Vermessung der einzelnen Grundstücke steht noch aus. Die Kosten für die Vermessung sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten.
Die Grundstücke Nr. 46 - 49 werden an einen Jugendhilfeträger für die Schaffung von Wohnraum zur Unterbringung von jungen Menschen im Rahmen der Jugendhilfe verkauft.
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