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Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum Dresden für die Nutzung durch die KULTUR- und KREATIVWIRTSCHAFT
Angeboten wird das Grundstück Hahnebergstraße 6 (Flurstück 501/c der Gemarkung Altstadt II) mit 1.140 m² Grundstücksfläche. Das Grundstück ist mit zwei Gebäuden bebaut, welche bislang als Förderschule genutzt wurden. Die Nutzfläche des Hauptgebäudes beträgt circa 880 m², aufgeteilt über fünf Geschosse in aktuell etwa 24 verschiedenste Räume (Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Beratungsräume, Umkleideräume, Lagerräume, etc.) zuzüglich Sanitärräume und Verkehrsflächen. Das Nebengebäude hat eine Nutzfläche von circa 380 m² und verfügt über sieben Unterrichtsräume, Sanitärräume, eine Küche, einen Speiseraum sowie Verkehrsflächen.

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Das Grundstück wird für die Nutzung durch die Kultur- und Kreativwirtschaft (gemäß der Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie1) ausgeschrieben, wobei mindestens 50 Prozent der Nutzfläche für die Musikwirtschaft vorbehalten sein müssen. Dieser Nutzungszweck wird im abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag verbindlich vereinbart. Neben der Eigennutzung durch den Erbbauberechtigten ist auch ein Betreibermodell mit Vermietungen an Dritte möglich.
Das Erbbaurecht ist auf den Zeitraum von 35 Jahren ab dem Tag des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages befristet.
Größen:
Hauptgebäude
Nutzflächen: ca. 880 m²
Geschosse: fünf
Räume: etwa 24
Nebengebäude
Nutzflächen: ca. 380 m²
Geschosse: zwei
Räume: etwa 7
Die Übersicht dieser Konzeptvergabe mit der genauen Beschreibung und dazugehörigen Unterlagen finden SIe hier:
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