Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 508 qm |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 18.02.2021 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | innerhalb 3 Jahren nach Kaufabschluss |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Altheim (Alb) |
Für das Gebiet sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Altlasten bekannt.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Gemeinde Altheim (Alb) hat 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bürzel“ beschlossen. Der ca. 8,2 ha große, im Verfahren befindliche Geltungsbereich liegt westlich der Altheimer Ortslage landschaftlich reizvoll entlang der Klifflinie. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Regelverfahren.
Start der Vermarktung wird der 15. August 2022 sein, die Ausschreibung wird bis zum 15. September 2022 laufen.
Die Gemeinde Altheim (Alb) veräußert im 1. Bauabschnitt des Baugebiets „Bürzel“ in naturnaher Ortsrandlage 18 Bauplätze für eine Bebauung mit Einzelhäusern.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans entnehmen Sie bitte der angefügten Datei.
Für das Wohngebiet werden unter anderem folgende Zielvorstellungen definiert:
Schaffung einer Vielfalt an Gebäude- und Wohnungstypologien sowie Grundstücksgrößen für unterschiedliche Nutzerbedürfnisse (z.B. Geschosswohnungsbau, freistehende Einfamilienhäuser, Reihen- und Kettenhäuser). Bzgl. dem Wohnungsbau, der sich an Investoren wendet (ab 1000 m² Grundstücksfläche) wird ein gesonderter städtebaulicher Wettbewerb erfolgen.
Der Quadratmeterpreis für den ersten Bauabschnitt wurde vom Gemeinderat auf 225,00 € festgelegt, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von 7 % aus dem Wasserversorgungsbeitrag.
Die Vorauszahlung für den Hausanschluss beträgt 9.000,00 € und beinhaltet die Kosten für Hausanschlüsse für den Schmutzwasserkanal, den Regenwasserkanal und die Wasserversorgung, sowie Hausanschlussschacht und Leerrohr für Glasfaser.
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