Parzelle 09 - Baugebiet 'Sandharlanden-West II (2025)'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Parzelle 09 - Baugebiet 'Sandharlanden-West II (2025)'

Jede Parzelle erhält:

eine straßenseitige Abgrenzung mit
Granitbord B6, als Tiefbord mit 3 cm Stichmaß, mit einer Steinbreite von 14 cm, einen Trinkwasserschlauch PE-HD mit Endkappe, DN 25 (1 Zoll), blau, etwa 1 m über Gelände, an Holzpflock befestigt, Leitung ist auf Druck! eine Regenwasserspeicher- und Pufferanlage aus Beton, mit je 3,5 m³ Volumen, DN 2000, Anschlusspunkte sind mit Holzbrett signalisiert einen Schmutzwasserübergabeschacht aus PP, DN 800, Anschlusspunkt mit Holzbrett signalisiert einen Stromanschluss und ein Leerrohr der T-Com für spätere Breitbandtechnologie (unterirdisch, mit Koordinaten eingemessen).


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 374 qm
Quadratmeterpreis 300,00 €/m2
Kaufpreis 112.200,00 €
Kaufpreis
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Sämtliche Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren ab Fertigstellung (voraussichtlich 30.09.2025) veräußert.
Haustypen Doppelhaus
Dachformen Satteldach, Walmdach, Zeltdach
Dachneigung B:15°-25° - A: 35°-45°
GFZ 0,7
GRZ 0,35
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Abensberg

Baugrund

Für das Plangebiet wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Es wird empfohlen, vor Baubeginn zusätzliche Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen.


Altlasten

Im Plangebiet liegen nach dem Altlastenkataster keine Altlasten vor. Sollten sich beim Erdaushub organoleptische Auffälligkeiten ergeben ist die Aushubmaßnahme zu unterbrechen und das Landratsamt Kelheim sowie das Wasserwirtschaftsamt Landshut zu verständigen. Der belastete Erdaushub ist. z. B. in dichten Containern abgedeckt bis zur fachgerechten Verwertung/Entsorgung zwischenzulagern. 


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Sandharlanden-West II (2025)'

Sandharlanden-West II (2025)

Baugebiet und Umgebung

Auf dem Areal mit dem Namen Sandharlanden-West II werden vier Doppelhausparzellen vermarktet. Sämtliche Grundstücke werden mit einem Bauzwang von fünf Jahren ab Fertigstellung veräußert.

Die Stadt Abensberg (Lkr. Kelheim) plant im Ortsteil Sandharlanden auf einer Fläche von ca. 1,85 ha die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets „WA Sandharlanden West II“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Betriebe und Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig. Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan bereits allgemeines Wohngebiet dargestellt.

Doppelhaus max. 1 WE (Parzellen: 8, 9, 14, 15)

Jede Parzelle erhält:

  • eine straßenseitige Abgrenzung mit Granitbord B6, als Tiefbord mit 3 cm Stichmaß, mit einer Steinbreite von 14 cm,
  • einen Trinkwasserschlauch PE-HD mit Endkappe, DN 25 (1 Zoll), blau, etwa 1 m über Gelände, an Holzpflock befestigt, Leitung ist auf Druck!
  • eine Regenwasserspeicher- und Pufferanlage aus Beton, mit je 3,5 m³ Volumen, DN 2000, Anschlusspunkte sind mit Holzbrett signalisiert
  • einen Schmutzwasserübergabeschacht aus PP, DN 800, Anschlusspunkt mit Holzbrett signalisiert
  • einen Stromanschluss und ein Leerrohr der T-Com für spätere Breitbandtechnologie (unterirdisch, mit Koordinaten eingemessen)


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR13248
Grundstücksgröße: 374 qm
Kaufpreis: 112.200,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.



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Ansprechpartner

Andreas Poschenrieder
Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg GmbH

Telefon: 09443/9103 - 30009443/9103 - 300
E-Mail: kaemmerei@abensberg.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Stadtbauamt Abensberg

Telefon: 09443/9103 - 201 oder 20209443/9103 - 201 oder 202
E-Mail: stadtbauamt@abensberg.de



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