Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 703 qm |
Flurstücknummer | 782/42 |
Straße / Hausnummer | Tulpenstraße 42 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 30.01.2015 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Baubeginn innerhalb von 3 Jahren. Baufertigstellung innerhalb von 5 Jahren. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 8,25 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Schwendi |
Es wird auf das Bodengutachten verwiesen.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Baugebiet "Bei der geraden Gasse", welches im Jahr 2017 erschlossen wurde, stehen noch 3 Bauplätze zur Vermarktung.
Der Verkauf dieser 3 Restbauplätze im Baugebiet erfolgt unter Anwendung der Vergabekriterien der Gemeinde Schwendi für Wohnbaugrundstücke in der Fassung vom 07.11.2023, ergänzt am 28.03.2024. Diese sind unter „Dokumente“ und auf der Homepage der Gemeinde Schwendi abrufbar.
Die Bewerbungsfrist läuft von Montag, 05.08.2024 bis einschließlich Freitag, 13.09.2024.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst können Sie sich auf das Baugebiet als solches bewerben. Reichen Ihre auf Grundlage der Vergaberichtlinien erzielten Punkte für eine Zuteilung, so können Sie in einem zweiten Schritt Ihren Wunschbauplatz / Ihre Wunschbauplätze priorisieren.
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 165,00 €/m² zzgl. einer Vorauszahlung der tatsächlichen Hausanschlusskosten.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen und beachten Sie, dass alle Nachweise und die Finanzierungsbestätigung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen.
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