KONZEPT-Kettenhausbebauung "Am Vogelbaum"

Kettenhausbebauung im Bebauungsplan Nr. 391 „Varenseller Straße/Kernekampstraße“



Der für eine Kettenhausbebauung im Bebauungsplan Nr. 391 „Varenseller Straße/Kernekampstraße“ vorgesehenen Bereich wird als Konzeptvergabe an einen Investor/Bauträger vermarktet. Er umfasst insgesamt 4 Teilgrundstücke zur Errichtung eines Kettenhauses mit maximal 8 Wohneinheiten.

Der Verkauf erfolgt gegen Festpreis von 220,- €/m² zuzüglich Vermessungskosten und öffentlichen Abgaben (Erschließung, Kanalanschluss). Alle mit dem Kaufvertrag und seiner Durchführung anfallenden Kosten trägt der Erwerber.

Im ersten Schritt können Investoren einen Bebauungsvorschlag als Konzeptentwurf bei der Stadt einreichen. Dieser soll folgende Planungsdetails skizzieren:

  • Ansichten der Fassade mit Beschreibung der Material- und Farbauswahl für die zu errichtenden Gebäude unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans
  • Anzahl und grobe Grundrisse der Wohnungen
  • Konzeptbeschreibungen inwieweit wohnungspolitische Qualitäten bei der Umsetzung der Planung berücksichtigt werden (z.B. im Hinblick auf Barrierefreiheit und/oder unterschiedliche Bewohnerstrukturen – z.B. Mehrgenerationenwohnen, Seniorenwohnen, Single-Wohnungen o.ä.)
  • Planung der Gebäude als Niedrigstenergiegebäude gemäß den gesetzlichen Regelungen aus §10 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
  • Nachweis von Referenzen und der Investitionssicherheit durch den Bewerber

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle vollständig eingereichten Konzeptentwürfe gesichtet und nach Vorabbewertung anschließend dem Ausschuss für Grundstücke und Gebäude zur Beratung und Beschlussfassung vorstellen.

Der Ausschuss für Grundstücke und Gebäude entscheidet nach Ende der Bewerbungsfrist in einer seiner nächsten Sitzungen über die Zuteilung des Projektes an einen der Bewerber.

Nach Zuschlag ist das Grundstück zeitnah zu erwerben und innerhalb von 6 Monaten ein Bauantrag einzureichen. Die anschließende bezugsfertige Errichtung der Gebäude muss innerhalb 2 Jahren ab Genehmigung erfolgen.

Bildergalerie

Ihre Fragen zur Konzeptvergabe – Wichtige Hinweise zur digitalen Kommunikation

Sie haben Fragen? – Erst Teilnahme einreichen – dann freigeschaltet!

Sobald Sie Ihre Teilnahme digital über BAUPILOT eingereicht haben, wird für Sie automatisch der Fragen & Antworten-Bereich freigeschaltet. Dort können Sie Ihre Rückfragen zentral an die Kommune richten – und erhalten dort auch die offiziellen Antworten, die allen Bewerbern aus rechtlicher Sicht zeitgleich und anonymisiert zur Verfügung gestellt werden müssen.

Keine Sorge – Sie können Ihre Bewerbung weiterhin bearbeiten!

Auch nach Einreichung Ihrer Teilnahme bleibt Ihre Bewerbung für Sie zugänglich.

In Ihrem Benutzerkonto können Sie jederzeit – bis zum Ende der jeweiligen Frist – Ergänzungen, Anpassungen, Änderungen und Rücknahmen vornehmen sowie Ihre Dokumente einreichen.

Genau darin liegt der größte Vorteil einer digitalen Bewerbung mit BAUPILOT:

Sie können Ihre Unterlagen schrittweise vorbereiten, in Ruhe anpassen und selbst nach Einreichung, bis zum jeweiligen Fristende, flexibel aktualisieren, wann immer es für Sie passt – ganz ohne starren Abgabeprozess wie bei einer klassischen papierhaften Teilnahme (Einreichung).

Ihre Teilnahme wird erst nach Absenden / Einreichung für die Kommune sichtbar und die Möglichkeit, Fragen zu stellen, wird für Sie nutzbar.

Warum ist der Bereich „Fragen & Antworten“ aktuell erst nach Einreichung der Teilnahme verfügbar? ;

BAUPILOT arbeitet bereits aktiv daran, diesen Bereich künftig früher zugänglich zu machen, damit Sie Ihre Fragen, bereits vor Abgabe der Teilnahme, also beim Ausfüllen des Fragebogens, direkt an die Kommune richten können. Das wäre nicht nur komfortabler für Sie, sondern würde auch den Kommunen eine frühzeitigere Rückmeldung ermöglichen.

Allerdings ist dies zurzeit noch nicht möglich, weil die datenschutzrechtliche Ansicht auf Landesebene noch nicht eindeutig geklärt ist.

Ein externer Datenschutzbeauftragter setzt sich bereits für eine kundenfreundliche, pragmatische Lösung ein.

Aktuell bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen unter den Landesdatenschützern darüber, wann und wie personenbezogene Daten von Bewerbern im digitalen Raum an Kommunen übermittelt werden dürfen.

Für BAUPILOT gilt:

Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität.

Daher wird sichergestellt, dass alle Prozesse technisch – und daraus ableitend auf gewisse Weise auch rechtlich – absolut sicher und sauber ablaufen. Für Sie, für die Kommune und für BAUPILOT.

Sobald zu diesem Thema eine eindeutige Klärung vorliegt, wird BAUPILOT die Funktion umgehend anpassen – denn Ziel ist es, Ihnen den Weg zur Bewerbung / Teilnahme so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten.

Bei technischen Fragen zur Nutzung der Plattform hilft Ihnen das Support-Team unter support@baupilot.com gerne weiter.

Für inhaltliche Rückfragen zu Vergabeverfahren bitten wir Sie, den Bereich „Fragen & Antworten“ nach Einreichung Ihrer Teilnahme zu nutzen.



Dokumente zum Download finden Sie in der Baugebietsübersicht unter "Dokumente":


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Ansprechpartner

Norman Prill
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 96352405242 963524
E-Mail: liegenschaften@rh-wd.de

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