BPL426-EFH24 - Baugebiet 'Baugebiet "Waldsiedlung-Ost" (OT Lintel) EFH Konzeptvergabe [Kat. 4a]'

Grundstücks-Info

Beschreibung

BPL426-EFH24 - Baugebiet 'Baugebiet "Waldsiedlung-Ost" (OT Lintel) EFH Konzeptvergabe [Kat. 4a]'

Wohnbaugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus (Einliegerwohnung zulässig).

Weitere Bauvorgaben sind den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entnehmen.

Lage

Ortsteil Lintel, Bienenstraße, östliche Siedlungsgrenze zum Außenbereich


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 545 qm
Quadratmeterpreis 192,00 €/m2
Kaufpreis 104.640,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 202
Straße / Hausnummer Bienenstraße
Bebauungsplan rechtskräftig seit 26.06.2023
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Einheimischenklausel eingegrenzt auf Einwohner des Ortsteils LINTEL Bauzwang: 2,5 Jahr nach Erwerb bezugsfertiges Gebäude zu errichten
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 30-45 Grad
GFZ 0,6
GRZ 0,3
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Rheda-Wiedenbrück

Altlasten

keine bekannt


Einschränkungen

Hinweise zum Vergabeverfahren:

Gemäß Beschluss der zuständigen politischen Gremien der Stadt Rheda-Wiedenbrück sollen zunächst 6 städtische Grundstücke (5x EFH + 1x DH) im Plangebiet im Losverfahren mit Zugangsvoraussetzungen speziell für Einwohner des Ortsteils Lintel ausgeschrieben werden. In diesem Bereich finden Sie die betreffenden Grundstücksangebote für das entsprechende Losverfahren für die Einfamilienhaus-Grundstücke - das Doppelhausgrundstück aus dieser Kategorie wird in einem gesonderten Vergabeverfahren angeboten/vermarktet. 

Weitere Grundstücke in diesem Baugebiet werden jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren getrennt angeboten.

a) Zugangsvoraussetzungen

Für die Grundstücke im einfachen Losverfahren können sich nur Privatpersonen mit Selbstnutzungsabsicht bewerben. Bauunternehmen sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus muss jeder Bewerber folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  1. Der Bewerber wohnt seit mind. 1 Jahr mit Hauptwohnsitz im Ortsteil LINTEL von Rheda-Wiedenbrück ODER ist früher mind. 10 Jahre hier wohnhaft gewesen …UND… 

  2. … bildet eine Familie, Lebens-/Verantwortungsgemeinschaft mit mind. 1 Kind im Haushalt …UND...

  3.  …der  Erwerber und alle künftig mit im Haushalt lebenden Personen besitzen noch kein Wohnungseigentum.

Die Kriterien zu 1-2 sind durch eine amtliche Meldebescheinigung nachzuweisen. Diese kann im Bürgerbüro der Stadt beantragt werden.

Das Kriterium Nr. 3 ist mit Bewerbungsabgabe verbindlich zu erklären; entsprechende Vordrucke werden im Dokumenten-Anhang zu dieser Baugebietsbeschreibung zur Verfügung gestellt und sind ausgefüllt und unterzeichnet zusammen in einer Bewerbung einzureichen.

Alle vorgenannten Kriterien (1-3) müssen für eine Bewerbung vorliegen, um die einfachen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen und am Losverfahren teilnehmen zu können. 

Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bzw. können eine Rücknahme des Baugrundstücks durch die Stadt begründen.

b) Hinweise zum Losverfahren

Die Zuteilung des Grundstücks an einen Bewerber erfolgt per Losentscheid im einfachen Losverfahren. Weitere Details zum Losverfahren können Sie dem Merkblatt: „Losverfahren“ entnehmen. Sie finden dieses in den Anlagen zum jeweiligen Baugebiet.

c) Hinweise zum Kaufpreis (Festpreis)

Der Kaufpreis liegt bei 192,- €/m². 

Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten für Grund und Boden inkl. Vermessung und inkl. Ablösung des einmaligen Kanalanschlussbeitrages nach KAG sowie einer anteiligen Vorausleistung auf die Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 10,- €/m² welche zu einem späteren Zeitpunkt unter Anrechnung der Vorausleistung per Beitragsbescheid abgerechnet werden. 

Die Erschließungskosten sind aktuell noch nicht in der voraussichtlichen Höhe bekannt. Sollten zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrages die Erschließungskosten kalkulierbar sein, kann dann alternativ bereits eine vollständige Ablösung der Erschließungskosten in der dann gegebenen Höhe vereinbart werden.

Entsprechende Details zur Regelung der Zahlung/Ablösung öffentlich-rechtlicher Beiträge werden im jeweiligen Kaufvertrag aufgenommen.

Vertragsnebenkosten (z.B. Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) kommen noch hinzu.

Hinweise zu vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers:

Jeder Erwerber eines städtischen Wohnbaugrundstücks hat sich vertraglich zu verpflichten:

(1) ...innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss einen Bauantrag zu 
stellen bzw. eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren abzugeben,

(2) ...das Grundstück innerhalb 2 von Jahren ab Genehmigung / Bauanzeige bezugsfertig mit einem Wohngebäude zu bebauen,

(3) ... das errichtete Gebäude mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen und nicht an Dritte weiter zu veräußern (ausgenommen davon sind Übertragungen an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Käufer).

Vorstehende Verpflichtungen (1-3) werden durch eine grundbuchliche Rückauflassungsvormerkung gesichert.Weitere Details finden sie in den einzelnen Grundstücksbeschreibungen.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Baugebiet "Waldsiedlung-Ost" (OT Lintel) EFH Konzeptvergabe [Kat. 4a]'

Baugebiet "Waldsiedlung-Ost" (OT Lintel) EFH Konzeptvergabe [Kat. 4a]

Baugebiet und Umgebung

5 Einfamilienhausgrundstücke - Vergabe im Losverfahren (einheimische Familien aus LINTEL ohne Eigentum)

KONZEPTVERGABE "Hier geblieben" (Lintel für Linteler)

Die in diesem Vergabeverfahren angebotenen Einfamilienhaus-Baugrundstücke werden von der Stadt ausschließlich an Einwohner des Ortsteils Lintel vergeben!
Hierdurch möchte die Stadt insbesondere die innere Dorfentwicklung des Ortsteils Lintel unterstützen.

Der Bebauungsplan Nr. 426 „Waldsiedlung-Ost" (OT Lintel) bereitet die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden Wohnbaufläche vor. Das Plangebiet umfasst knapp 3,5 ha und befindet sich östlich von Wiedenbrück im Außenbereich im Ortsteil Lintel. Die Fläche befindet sichnördlich der Straße "Am Postdamm" und östlich direkt anschließend an die bestehende "Waldsiedlung".  

Grundlage für die Bauleitplanung ist eine städtebauliche Rahmenplanung für das gesamte Plangebiet. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 426 „Waldsiedlung-Ost" das Ziel, dem heutigen und dem
weiter absehbaren Bedarf an zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in der Stadt Rheda-Wiedenbrück und insbesondere im Ortsteil Lintel gerecht zu werden. 

Gründe für die auch weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnraum liegen in der örtlichen Nachfrage nach Neubaumöglichkeiten für u. a. junge Familien, in den sinkenden Haushaltsgrößen bei gleichzeitig steigendem Flächenbedarf je Einwohner sowie z. T. auch in weiteren Zuzügen. Letztere hängen mit der besonderen wirtschaftlichen Attraktivität des Kreises Gütersloh und mit der Randlage zum Oberzentrum Bielefeld zusammen.

Die vorliegende verbindliche Bauleitplanung ist Teil der kommunalen Doppelstrategie für die zukünftige Stadtentwicklung. In dieser sollen einerseits möglichst umfassend Innenentwicklungspotenziale mobilisiert und andererseits, als Ergänzung und Abrundung des Angebots, bedarfsgerecht und stufenweise neue Baugebiete in geeigneter Lage entwickelt werden.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR15264
Grundstücksgröße: 545 qm
Kaufpreis : 104.640,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

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Bewerbungsfrist: 31.07.2026


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.



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Ansprechpartner

Norman Prill
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 96352405242 963524
E-Mail: liegenschaften@rh-wd.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Celine Meier
Stadt Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 0524296338605242963386
E-Mail: celine.meier@rh-wd.de



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