Am Steinbuckel 14 - Baugebiet 'Vergabe Bauplätze DHH im Erbbaurecht - Tegernbach'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Am Steinbuckel 14 - Baugebiet 'Vergabe Bauplätze DHH im Erbbaurecht - Tegernbach'

Vergabe mit Höchstgebotsverfahren im Erbbaurecht (99 Jahre).

Lage

Das ca. 3,2 ha große Baugebiet befindet sich linker Hand am nördlichen Ortsausgang Richtung Hohenwart.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Erbbaurecht
Fläche 444 qm
Prozentsatz Erbbauzins 2,50 %
Jährlicher Erbbauzins 5.439,00 €
Laufzeit Erbbaurecht 99
Flurstücknummer 2059
Straße / Hausnummer Am Steinbuckel 14
Bebauungsplan rechtskräftig seit 20.10.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.12.2022
Bauzwang
Haustypen Doppelhaus
Dachformen
Dachneigung
GFZ
GRZ
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Baugrund

Bodengutachten:

Dem Kaufinteressenten wird empfohlen, zur endgültigen Klärung der Untergrund- und Versickerungsverhältnisse für jede Parzelle vor dem Grunderwerb gesondert ein Bodengutachten zu erstellen.

Boden/Bodenschutz:

Bei allen Baumaßnahmen ist humoser Oberboden (Mutterboden) und Unterboden getrennt auszubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet zuzuführen und bis dahin getrennt zu Lagern. Erdaushub, der wiederverwendet wird, muss auf dem Grundstück zwischengelagert werden. Als Aufschüttungsmaterial darf kein belastetes Bodenmaterial und kein Oberboden verwendet werden.

Schalltechnische Untersuchung: 


Die Schalltechnische Untersuchung kann unter Dokumente (Downloadbereich) eingesehen werden.

Umsetzung Effizienzhaus-Standard EH 40 EE

Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, den Effizienzhaus-Standard EH 40 EE (Effizienzhaus 40, erneuerbare Energie-Klasse) umzusetzen. Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegten „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG), Stand 9. Dezember 2022“, welche dieser Urkunde zu Beweiszwecken als unverlesene Anlage beigefügt ist. Die Umsetzung des Effizienzhaus-Standard EH 40 EE hat unabhängig vom Baubeginn nach der vorgenannten Richtlinie (Stand 9. Dezember 2022) zu erfolgen.


Altlasten

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind nach derzeitiger Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädliche Bodenveränderungen oder entsprechende Verdachtsflächen bekannt.Die Baugrunduntersuchung der Firma BGU (Büro für Geotechnik und Umweltfragen GbR) mit der Auftragsnummer 122/190308 finden Sie unter "Dokumente".


Einschränkungen

Bauzwang:

Das Wohngebäude ist innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss (Kaufvertrag) bezugsfertig mit Außenputz fertigzustellen.

Bebauung: 

Siehe hierzu die Vorgaben und Festlegungen des Bebauungsplanes unter Dokumente.Bedingt durch die Ortsrandlage weisen wir darauf hin, dass bei einer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit den üblichen Staub-, Lärm- und Geruchsimmissionen zu rechnen ist.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Vergabe Bauplätze DHH im Erbbaurecht - Tegernbach'

Vergabe Bauplätze DHH im Erbbaurecht - Tegernbach

Baugebiet und Umgebung

Die Hl. Geist- und Gritsch´sche Fundationsstiftung vergibt vier Grundstücke im Erbbaurecht zur Bebauung jeweils mit Doppelhaushälften im Ortsteil Tegernbach.

Das ca. 3,2 ha große Baugebiet befindet sich linker Hand am nördlichen Ortsausgang Richtung Hohenwart. Die Fläche umfasst insgesamt 42 Bauparzellen für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Hiervon werden 4 Bauparzellen durch die Stiftung vergeben.

Das Bauleitplanverfahren und die Erschließung sind abgeschlossen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR15504
Grundstücksgröße: 444 qm
Mindestgebot Jährlicher Erbbauzins : 5.439,00 €
Prozentsatz Erbbauzins: 2,50 %
Laufzeit: 99 Jahre

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Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf bis zu Grundstücke bewerben.



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Ansprechpartner

Sophie Huber
Stellv. Sachgebietsleitung
Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Telefon: 08441 78-206408441 78-2064
E-Mail: sophie.huber@stadt-pfaffenhofen.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Eileen Labun
Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Telefon: 08441 - 78 10808441 - 78 108
E-Mail: eileen.labun@stadt-pfaffenhofen.de



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