Vergabe mit Höchstgebotsverfahren im Erbbaurecht (99 Jahre).
Lage
Das ca. 3,2 ha große Baugebiet befindet sich linker Hand am nördlichen Ortsausgang Richtung Hohenwart.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Erbbaurecht |
| Fläche | 450 qm |
| Prozentsatz Erbbauzins | 2,50 % |
| Jährlicher Erbbauzins | 5.512,50 € |
| Laufzeit Erbbaurecht | 99 |
| Flurstücknummer | 2060 |
| Straße / Hausnummer | Am Steinbuckel 12 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 20.10.2021 |
| Erschließungsdatum | seit dem 31.12.2022 |
| Bauzwang | |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm |
Bodengutachten:
Dem Kaufinteressenten wird empfohlen, zur endgültigen Klärung der Untergrund- und Versickerungsverhältnisse für jede Parzelle vor dem Grunderwerb gesondert ein Bodengutachten zu erstellen.
Boden/Bodenschutz:
Bei allen Baumaßnahmen ist humoser Oberboden (Mutterboden) und Unterboden getrennt auszubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet zuzuführen und bis dahin getrennt zu Lagern. Erdaushub, der wiederverwendet wird, muss auf dem Grundstück zwischengelagert werden. Als Aufschüttungsmaterial darf kein belastetes Bodenmaterial und kein Oberboden verwendet werden.
Schalltechnische Untersuchung:
Die Schalltechnische Untersuchung kann unter Dokumente (Downloadbereich) eingesehen werden.
Umsetzung Effizienzhaus-Standard EH 40 EE
Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, den Effizienzhaus-Standard EH 40 EE (Effizienzhaus 40, erneuerbare Energie-Klasse) umzusetzen. Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegten „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG), Stand 9. Dezember 2022“, welche dieser Urkunde zu Beweiszwecken als unverlesene Anlage beigefügt ist. Die Umsetzung des Effizienzhaus-Standard EH 40 EE hat unabhängig vom Baubeginn nach der vorgenannten Richtlinie (Stand 9. Dezember 2022) zu erfolgen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind nach derzeitiger Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädliche Bodenveränderungen oder entsprechende Verdachtsflächen bekannt.Die Baugrunduntersuchung der Firma BGU (Büro für Geotechnik und Umweltfragen GbR) mit der Auftragsnummer 122/190308 finden Sie unter "Dokumente".
Bauzwang:
Das Wohngebäude ist innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss (Kaufvertrag) bezugsfertig mit Außenputz fertigzustellen.
Bebauung:
Siehe hierzu die Vorgaben und Festlegungen des Bebauungsplanes unter Dokumente.Bedingt durch die Ortsrandlage weisen wir darauf hin, dass bei einer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit den üblichen Staub-, Lärm- und Geruchsimmissionen zu rechnen ist.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die Hl. Geist- und Gritsch´sche Fundationsstiftung vergibt vier Grundstücke im Erbbaurecht zur Bebauung jeweils mit Doppelhaushälften im Ortsteil Tegernbach.
Das ca. 3,2 ha große Baugebiet befindet sich linker Hand am nördlichen Ortsausgang Richtung Hohenwart. Die Fläche umfasst insgesamt 42 Bauparzellen für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Hiervon werden 4 Bauparzellen durch die Stiftung vergeben.
Das Bauleitplanverfahren und die Erschließung sind abgeschlossen.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase
auf bis zu Grundstücke bewerben.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm