Das insgesamt ca. 1,3 ha große Baugebiet liegt am westlichen Ortsrand in Richtung Bachappen, südlich der Uttenhofener Straße bzw. westlich des Schwalbenweges. Hier sind insgesamt Bauplätze für 13 Einfamilienhäuser und 4 Doppelhaushälften entstanden. Das Bauleitplanverfahren sowie die Erschließung ist abgeschlossen.
Lage
Die vier Bauparzellen befinden sich im südlichen Bereich des Plangebietes "Bachappner Feld" - siehe Lageplan unter "Dokumente".
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 420 qm |
| Quadratmeterpreis | 600,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
252.000,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 1016/25 |
| Straße / Hausnummer | Starenweg 20 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 31.03.2021 |
| Erschließungsdatum | seit dem 31.12.2022 |
| Bauzwang | Das Wohngebäude ist innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsschluss bezugsfertig mit Außenputz fertigzustellen. |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm |
Bodengutachten:
Dem Kaufinteressenten wird empfohlen, zur endgültigen Klärung der Untergrund- und Versickerungsverhältnisse für jede Parzelle vor dem Grunderwerb gesondert ein Bodengutachten zu erstellen.
Boden/Bodenschutz:
Bei allen Baumaßnahmen ist humoser Oberboden (Mutterboden) und Unterboden getrennt auszubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet zuzuführen und bis dahin getrennt zu Lagern. Erdaushub, der wiederverwendet wird, muss auf dem Grundstück zwischengelagert werden. Als Aufschüttungsmaterial darf kein belastetes Bodenmaterial und kein Oberboden verwendet werden.
Es sind keine Altlasten bekannt.
Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, den Effizienzhaus-Standard EH 40 EE (Effizienzhaus 40, erneuerbare Energie-Klasse) umzusetzen. Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegten „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG), Stand 9. Dezember 2022“.
Bebauung: Siehe hierzu die Vorgaben des Bebauungsplanes unter Dokumente.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die insgesamt vier Baugrundstücke für Doppelhaushälften befinden sich im Baugebiet "Bachappner Feld" im Ortsteil Affalterbach.
Das insgesamt ca. 1,3 ha große Baugebiet liegt am westlichen Ortsrand in Richtung Bachappen, südlich der Uttenhofener Straße bzw. westlich des Schwalbenweges. Hier sind insgesamt Bauplätze für 13 Einfamilienhäuser und 4 Doppelhaushälften entstanden. Das Bauleitplanverfahren sowie die Erschließung ist abgeschlossen.
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