Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bildeschle“ dient der Deckung des gewerblichen Bedarfs in Oberteuringen und der planungsrechtlichen Sicherung des bestehenden Feuerwehrstandorts einschließlich dessen Erweiterung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebiets sichergestellt werden.
Die Gemeinde befindet sich gerade in der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Bildeschle.
Aktueller Stand (28.07.2025):
Am 24.07.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.07.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem Zeitraum vom 04.08. bis einschließlich den 08.09.2025 statt.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen können vom 16.07.2025 0:00 Uhr bis 31.08.2025 24:00 Uhr eingereicht werden.
Lage
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils Neuhaus der Gemeinde Oberteuringen. Im Norden des Plangebiets befindet sich ein Feuerwehrhaus und der Bau- und Recyclinghof. Südlich und westlich grenzen aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten wird das Plangebiet durch die Teuringer Straße begrenzt.
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Dokumente |
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Pläne |
Richtlinien und Vorschriften |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Oberteuringen |
Nutzungsart: | Gewerbegebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Grundstücksgrößen: | |
Grundstücke in Baugebiet: | 0 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | n/a |
Baugebiets-Id: | BG2342 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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Energieversorgung | |
Wasserversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Kommunikation |
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Kabelanschluss | |
DSL | |
VDSL | |
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