Ausschreibung eines Wohnbaugrundstückes zur Errichtung einer Doppelhaushälfte (DHH) im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 133 „Neufahrn Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für den Gemeinbedarf zwischen Weiden- und Ligusterweg“ im Baufelder WA 4.2.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 242 qm |
| Quadratmeterpreis | nicht bekannt |
| Kaufpreis | nicht bekannt |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Baubeginn innerhalb von 2 Jahren nach Kaufvertragsabschluss, Bezugsfertigstellung innerhalb von 4 Jahren nach Kaufvertragsabschluss |
| Haustypen | Doppelhaus, Zweifamilienhaus |
| Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Neufahrn bei Freising |
Bei der Grundstücksgröße handelt es sich um eine geschätzte Flächenangabe. Eine genaue Bezeichnung des Grundstückes und die tatsächliche Grundstücksfläche werden im Vorfeld der Ausschreibung ermittelt.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Aufgrund der anhaltenden hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindegebiet Neufahrn wurde das Baugebiet "Neufahrn Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für den Gemeindebedarf zwischen Weiden- und Ligusterweg" mit einer Größe von ca. 2,25 ha. entwickelt. Es sollen 13 Quartiere für Reihenhäuser bzw. Geschosswohnungsbau entstehen. Insgesamt sollen künftig bis zu 150 Wohneinheiten zur Verfügung stehen.
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In dieser Ausschreibung stehen insgesamt 8 Bauplätze in 2 getrennten Losen mit einer Grundstücksfläche von ca. 8.991 m² zum Verkauf.
Der Quadratmeterpreis und das Mindestgebot werden noch beschlossen.
Beschreibung
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,25ha. In den Quartieren WA 1.1, 1.2, WA 2.1, 2.3, 3.1, 3.3, 4.1 ist Geschosswohnungsbau zulässig. In den Quartieren WA 2.2, 3.2, 4.2 und 5.2 sind Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau zulässig. In den Quartieren WA 5.1, 6.1 und 6.2 sind neben Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern auch Doppel- und Einfamilienhäuser zugelassen. Insgesamt sollen künftig bis zu 150 Wohneinheiten zur Verfügung stehen.
Die zur Veräußerung anstehenden Teilflächen aus den Flurstücken Nrn. 437/2 und 439/17 der Gemarkung Neufahrn sind auf der Ostseite durch die bereits erwähnte Bebauung entlang des „Weidenweg“, „Weißdornweg“, „Grünlandweg“ und „Hollerweg“ umgeben. Südlich der Grundstücke Fl.-Nrn. 437/2 und 439/17 ist ebenfalls eine Wohnbebauung gemäß dem Bebauungsplan auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 437/3, 438/5 und 439/19 durch den Privateigentümer vorgesehen. Im Westen schließt nach Abschluss der Bebauungsplanung ein weiteres Wohngebiet an und an der Nordseite ist der Bau einer Kindertageseinrichtung mit Wohnungen vorgesehen.
In 15-Minütiger fußläufiger Entfernung liegt das Naherholungsgebiet an den Mühlseen. Das Ortszentrum von Neufahrn ist ebenfalls fußläufig erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten sind am Kurt-Kittel-Ring mit zwei Supermärkten und einem Drogeriemarkt verfügbar. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtungen im nördlichen Teil des Baugebietes werden zudem ein Kindergarten und eine Kinderkrippe in unmittelbarer Nähe entstehen.
Verkehrliche Erschließung
Innerhalb von 5 Gehminuten ist die S-Bahn-Haltestelle „Neufahrn“ der Linie S1 erreichbar, die sowohl in Richtung München, als auch in Richtung Freising und zum Flughafen München fährt. Am Wendehammer des Bahnhof Neufahrn auf der Bahnhofstraße befindet sich eine Bushaltestelle der Linien 690, 692 und 694. Der Bahnhof liegt damit etwa 600 m entfernt, die Ortsmitte ca. 1,5 km.
Die Grundstücke sind im Osten über den „Weißdornweg“ und den „Ligusterweg“ erschlossen oder über die Verlängerung des „Weidenwegs“. Die Verlängerung des „Weidenwegs“ wird verkehrsberuhigt ausgebaut und damit nur für Fahrradfahrer und Fußgänger zur Nutzung freigegeben. Außerdem wird die Haupterschließung im Westen über die neu zu errichtende Planstraße (Name noch nicht beschlossen) gewährleistet. Sie liegen unmittelbar südlich der Ortsumfahrung „Kurt-Kittel-Ring“, von dort aus man in Richtung des östlichen oder westlichen Ortsbereichs von Neufahrn gelangen kann, alternativ auch in Richtung der Ortsteile von Neufahrn oder in Richtung der Stadt Freising.
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