Auf einer innerörtlichen Freifläche konnte ein Baugebiet mit einer Größe von 7.570 m² entwickelt werden, um weiteren Wohnraum im Ortskern von Stein am Kocher zu schaffen. Die angebotenen Bauplätze sind umgeben von Bestandsbebauung.
Um eine maßvolle Verdichtung zu erhalten, sind gemischte Bauformen von Einfamilienhäuser, über Doppel- und Reihen bis Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Der Kaufpreis für die hier vermarkteten Doppelhaus-Grundstücke liegt bei 300 €/m². Sofern für ein Grundstück besondere Hinweise gelten, sind diese bei den einzelnen Grundstücken vermerkt.
Die Grundstücke können entsprechend des Bebauungsplans bebaut werden. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und kann im Download-Bereich heruntergeladen werden.
Wir unterstützen junge Familien beim Kauf eines Bauplatzes mit einem Preisnachlass in Höhe von 2,50 €/m² für ein Kind und in Höhe 5,00 €/m² für zwei und mehr Kinder.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 258 qm |
Quadratmeterpreis | 300,00 €/m2 |
Kaufpreis |
77.400,00 € Kaufpreis |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | seit dem 01.06.2025 |
Bauzwang | bezugsfertiges Wohnhaus innerhalb von 3 Jahren nach Kaufabschluss und Selbstbezug für 2 Jahre ab Baufertigstellung. Das Wiederkaufsrechts wird im Grundbuch gesichert. |
Haustypen | |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadtverwaltung Neuenstadt am Kocher |
Im Baugebiet “Wannenstraße” sind insgesamt 9 Baugrunduntersuchungen vorgenommen worden, insbesondere im nördlichen Teil Gebiets. Auf den Bauplätzen Nr. 03 bis 07 verlief der ehemalige Mühlkanal. Bei Bodenproben wurde der Boden dort in die Deponieklasse DK0 eingestuft. Dieses Ergebnis ist unbedenklich. Jedoch kann der Boden durch die Einstufung als BM-F3 entsprechend der Einhaltungen aller Richtlinien an einem anderen Ort (z.B. einem Acker) nicht eingebaut werden und muss, sollte er nicht einer Deponie zugeführt werden, verbessert werden. Daher ist mit Entsorgungskosten bzw. Kosten zur Verbesserung des Bodens zu rechnen. Das Bodengutachten finden Sie im Downloadbereich des Baugebiets.
Zum Schutz vor Starkregen wird die Errichtung einer kleinen Mauer, Erdwälle oder Vergleichbares vorgeschrieben, die der Erwerber an der nördlichen Grundstücksgrenze errichten muss.
Die genaue Festlegung entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan (Textteil: Maßnahmen zur Starkregenvorsorge).
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das kleine Baugebiet "Wannenstraße" liegt im Teilort Stein am Kocher. Bei dieser innerörtlichen Entwicklung entstehen zwischen bestehender Bebauung 5 Einfamilienhaus-Bauplätze. Zudem ist Platz für ein Doppelhaus, sowie Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Die Erschließungsarbeiten für das Wohngebiet "Wannenstraße" sind abgeschlossen
Auf einer innerörtlichen Freifläche konnte ein Baugebiet mit einer Größe von 7.570 m² entwickelt werden, um weiteren Wohnraum im Ortskern von Stein am Kocher zu schaffen. Die angebotenen Bauplätze sind umgeben von Bestandsbebauung.
Um eine maßvolle Verdichtung zu erhalten, sind gemischte Bauformen von Einfamilienhäuser, über Doppel- und Reihen bis Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Der Kaufpreis für die hier vermarkteten Doppelhaus-Grundstücke liegt bei 300 €/m². Sofern für ein Grundstück besondere Hinweise gelten, sind diese bei den einzelnen Grundstücken vermerkt.
Die Grundstücke können entsprechend des Bebauungsplans bebaut werden. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und kann im Download-Bereich heruntergeladen werden.
Wir unterstützen junge Familien beim Kauf eines Bauplatzes mit einem Preisnachlass in Höhe von 2,50 €/m² für ein Kind und in Höhe 5,00 €/m² für zwei und mehr Kinder.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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