Das Baugrundstück liegt in der Nähe des Ortskerns von Mögglingen. Für diesen Bereich gibt es keinen Baubauungsplan, somit wird die Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt.
Das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebungsbebauung einfügen. Das Baugrundstück ist für Einfamilien-, Mehrfamilien- und Doppelhäuser geeignet.
Lage
Das Baugrundstück liegt in der Nähe des Ortskerns von Mögglingen. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Sportgelände mit Mackilohalle, die Limsschule, Pflegewohnheim sowie ein Discounter. Eine Kindertagesstätte ist zu Fuß zu erreichen. Weitere öffentliche Einrichtungen (z.B. Bahnstation) und zahlreiche Einzelhandelgeschäfte sind nicht weit entfernt und zu Fuß in 5-10 Minuten zu erreichen.
Nutzung | n/a |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 849 qm |
Quadratmeterpreis | 235,00 €/m2 |
Kaufpreis |
199.515,00 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 50/0 |
Straße / Hausnummer | Heglestraße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Der Baubeginn muss innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss bzw. Baufreigabe erfolgen; innerhalb von vier Jahren ist das Gebäude bezugsfertig zu erstellen. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus |
Dachformen | frei wählbar |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Mögglingen |
keine bekannt
Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten sich die Erwerber auf dem Baugrundstück innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss mit dem Bau eines nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen Wohngebäudes zu beginnen und dieses innerhalb von 4 Jahren ab Vertragsabschluss bezugsfertig herzustellen (Bauverpflichtung).
Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag, das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens bis zum Ablauf von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Der Erwerber verpflichtet sich dazu, das ihm zugeteilte Baugrundstück für die Dauer von 4 Jahren ab Vertragsabschluss nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde Mögglingen entgeltlich an einen Dritten zu veräußern. Die schriftliche Zustimmung der Gemeinde Mögglingen ist auch für den Fall eines Grundstücktausches, der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter, sowie für die Belastung des Baugrundstücks mit einem Erbbaurecht einzuholen (Veräußerungs-/Belastungsbeschränkung).
Weitere Details entnehmen Sie dem Bebauungsplan in seinem Textteil.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
In der Gemeinde Mögglingen gibt es viele verschiedene Baugebiete, welche zum Teil schon fertig bebaut sind. Es gibt aber auch noch einige schöne Grundstücke, die noch darauf warten bebaut zu werden. Es sind derzeit 7 Bauplätze in Wohngebieten zu erwerben.
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DERZEIT KEINE BEWERBUNG MÖGLICH
In der schönen Gemeinde Mögglingen gibt es einzelne Baugrundstücke, welche noch zu erwerben sind. Diese sind an verschiedenen Stellen im Ort verteilt. Die Bauplätze sind zur Wohnbebauung und Eigennutzung vorgesehen. Die einzelnen Voraussetzungen der Baugrundstücke wie Ausrichtung des Hauses, Dachneigung, Standort etc. ergeben sich aus dem Bebauungsplan. Dieser kann direkt beim Grundstück eingesehen werden kann.
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