Nutzung | Reines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 455 qm |
Quadratmeterpreis | 540,00 €/m2 |
Kaufpreis |
245.700,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 10278 |
Straße / Hausnummer | Vorderer Blösenberg 3 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | vorauss. bis zum 26.09.2025 |
Bauzwang | innerhalb von 7 Jahren ab dem Abschluss des Kaufvertrags |
Haustypen | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | 0,7 |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Meckesheim |
Die Gemeinde besitzt zugunsten der Entwässerung ein Leitungsrecht entlang der hinteren Grundstücksgrenze, außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Die genaue Lage entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan, zeichnerischer Teil. Das Leitungsrecht wird mit einem einmaligen Nachlass in Höhe von 10 €/m² auf den Grundstückskaufpreis (im Ergebnis: 540 €/m²) entschädigt.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Mit dem Baugebiet „Vorderer Blösenberg“ entsteht in der Gemeinde Meckesheim bis Ende September 2025 ein neues Wohnbaugebiet für die Einzelhausbebauung in exklusiver Rand- und Hanglage. Die Bauplätze werden in zwei Verfahren vergeben: einem Verfahren nach Kriterien (soziale Kriterien und Ortsbezug) und einem Höchstgebotsverfahren. Bewerbungen für das Kriterienverfahren können ab dem 8. September 2025 eingereicht werden. Das Höchstgebotsverfahren startet im November 2025.
Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Vorderer Blösenberg" werden Ende September 2025 abgeschlossen. Besichtigungen sind fußläufig ab dem 1. September möglich.
Die 19 verfügbaren gemeindeeigenen Baugrundstücke werden ab September 2025 in einem zweistufigen Verfahren vergeben (siehe Dokumente/Vergaberichtlinien):
Der Bauplatzverkaufspreis im Kriterienverfahren beträgt 550 €/m². Im Gebotsverfahren beträgt das Mindestgebot ebenfalls 550 €/m². Dingliche Leitungsrechte werden im Kriterienverfahren mit einem Nachlass in Höhe von 10 €/m² entschädigt. Im Höchstgebotsverfahren wird das Mindestgebot in diesen Fällen auf 540 €/m² herabgesetzt.
Es dürfen sich ausschließlich volljährige natürliche Personen bewerben. Juristische Personen, Bauträger, Makler, Unternehmen, die Gebäude für Dritte errichten, u. ä. sind von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Käufer verpflichten, innerhalb von sieben Jahren ab Vertragsabschluss ein bezugsfertiges Wohnhaus auf dem Grundstück zu errichten.
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