Der Bebauungsplan „Hummelberg II“ der Gemeinde Meckesheim und die „Örtlichen Bauvorschriften“ konnten nach den erfolgten Satzungsbeschlüssen vom 22.07.2020 durch die ortsübliche Bekanntmachung am 07.08.2020 in Kraft treten. Auf der Grundlage des hieraufhin erstellten Umlegungsplanes wurde die Erschließungsplanung durchgeführt und das Baugebiet erschlossen. Die Fertigstellung und damit die Einweihung des Neubaugebietes „Hummelberg II“ konnte durch die Gemeinde Meckesheim im März 2022 begangen werden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes geht die Gemeinde Meckesheim auf die im Zuge der Erschließungsplanung konkretisierten und zwischenzeitlich realisierten Höhenlagen der Erschließungsstraßen ein. Mit der punktuellen Planergänzung soll zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes ein Entstehen von Gebäuden mit zu hohen Außenwänden vermieden, bzw. für das Flurstück 2893 ein zu großer Bodenabtrag vermieden werden.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 501 qm |
| Flurstücknummer | 2905 |
| Straße / Hausnummer | Am Wengertsgrund 25 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | seit dem 01.03.2022 |
| Bauzwang | Ja, innerhalb von 5 Jahren nach dem Kaufabschluss |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach, Walmdach |
| Dachneigung | max. 40 ° |
| GFZ | 0,8 |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Meckesheim |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das Baugebiet "Hummelberg II" wurde im Jahr 2022 fertig erschlossen. Die wenigen noch verfügbaren Bauplätze werden in einem Höchstbieterverfahren angeboten. Das Mindestkaufangebot liegt bei 240 €/m².
Die nächste Vergaberunde beginnt am 2. März 2026. In der Zeit vom 2. März bis zum 30. März 2026 können Sie sich auf Ihre Wunschgrundstücke bewerben und ein Angebot abgeben.
Der Bebauungsplan „Hummelberg II“ der Gemeinde Meckesheim und die „Örtlichen Bauvorschriften“ konnten nach den erfolgten Satzungsbeschlüssen vom 22.07.2020 durch die ortsübliche Bekanntmachung am 07.08.2020 in Kraft treten. Auf der Grundlage des hieraufhin erstellten Umlegungsplanes wurde die Erschließungsplanung durchgeführt und das Baugebiet erschlossen. Die Fertigstellung und damit die Einweihung des Neubaugebietes „Hummelberg II“ konnte durch die Gemeinde Meckesheim im März 2022 begangen werden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes geht die Gemeinde Meckesheim auf die im Zuge der Erschließungsplanung konkretisierten und zwischenzeitlich realisierten Höhenlagen der Erschließungsstraßen ein. Mit der punktuellen Planergänzung soll zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes ein Entstehen von Gebäuden mit zu hohen Außenwänden vermieden, bzw. für das Flurstück 2893 ein zu großer Bodenabtrag vermieden werden.
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