GS 11 Erbbaurecht - Baugebiet 'Schwesternareal - Vergabe Grundstücke mit Erbbaurecht '

Grundstücks-Info

Beschreibung

GS 11 Erbbaurecht - Baugebiet 'Schwesternareal - Vergabe Grundstücke mit Erbbaurecht '


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Erbbaurecht
Fläche 661 qm
Bebauungsplan rechtskräftig seit 16.12.2024
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Verpflichtungen: 1. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die vorgesehenen Bauwerke innerhalb von 15 Monaten nach Beurkundung der Vergabe des Erbbaurechtes mit dem Bau zu beginnen und dementsprechend rechtzeitig zuvor ein Antrag auf Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung zu stellen. 2. Die Fertigstellung bzw. der Bezug der Wohngebäude muss gemäß den Vorgaben der Stadt Lindenberg innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Baumaßnahme erfolgt sein.
Haustypen Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 17°-35°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Lindenberg i. Allgäu

Kosten

Prozentsatz Erbbauzins 2,50 %
Jährlicher Erbbauzins 5.783,00 €
Laufzeit Erbbaurecht 99
Erbbauzins Einmalzahlung 109.065,00 €

Baugrund

Bodengutachten

Zur Beurteilung des Untergrundes erfolgte die Erstellung von Bodengutachten. Diese stehen als Unterlagen zur Verfügung. Mit Ihrer Bewerbung auf Grundstücke bestätigen Sie, dass Sie die Gutachten zur Kenntnis genommen haben.


Einschränkungen

Erschließung

Die Grundstücke verfügen bei Vergabe bereits über die baurechtlich geforderten Niederschlagswasserrückhaltemaßnahmen. Die Lage dieser Zisternen und die Entwässerungsanlagen sind dem Lageplan der Erschließungsplanung zu entnehmen. Die Schnitte verdeutlichen die Höhenlage der Zisternen.

Erbbaurecht und -zins, Erschließungskosten und weitere Kosten


Die Erbbaurechte werden auf 99 Jahre vergeben. 

Der Erbbauzins wird je Grundstück kalkuliert. Die Erschließungskosten werden vollumfänglich an die Erbbaurechtsnehmer weitergereicht und entsprechen dem jeweils aktuellen Planungsstand. Entsprechend werden die voraussichtlichen Erschließungskosten zum Stand des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages verwendet. Der Erbbauzins und die Erschließungskosten werden abhängig von der Grundstücksgröße ermittelt und sind folgend dargestellt:

GS3: 

Größe: 608 qm; Erbbauzins: 5.320,00 €; Voraussichtliche Erschließungskosten: 100.320,00 € 

GS4: 

Größe: 612 qm; Erbbauzins: 5.355,00 €; Voraussichtliche Erschließungskosten: 100.980,00 €

GS5: 

Größe: 614 qm; Erbbauzins: 5.372,00 €; Voraussichtliche Erschließungskosten: 101.310,00 €

GS9: 

Größe: 438 qm; Erbbauzins:  3.723,00 €; Voraussichtliche Erschließungskosten: 72.270,00 €

GS10: 

Größe:  479 qm; Erbbauzins: 4.071,00 €; Voraussichtliche Erschließungskosten: 79.035,00 €

GS11 

Größe: 661 qm; Erbbauzins: 5.783,00 €; Voraussichtliche Erschließungskosten: 109.065,00 €

GS12 

Größe:  653qm; Erbbauzins:  5.713,00 €; Voraussichtliche Erschließungskosten: 107.745,00 €

Die voraussichtlichen Erschließungsmaßnahmen sind ohne Anschlusskosten für insbesondere Abwasser, Wasser, Strom, Telekommunikation.Kosten für die Vermessung des Grundstücks sind nicht enthalten. Das gilt ebenso für Notarkosten und Grunderwerbssteuer.

Die Grundstücksgrößen stehen noch nicht fest und werden erst mit der Vermessung festgelegt. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Erbbaurechtsverträge liegen diese Grundstücksgrößen vor. Sobald diese aber bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen, werden diese im Baupilot auch aktualisiert. Das gleiche gilt auch für den Erbbauzins.

Fristen und Verpflichtungen


1. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die vorgesehenen Bauwerke innerhalb von 15 Monaten nach Beurkundung der Vergabe des Erbbaurechtes mit dem Bau zu beginnen und dementsprechend rechtzeitig zuvor ein Antrag auf Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung zu stellen.

2. Die Fertigstellung bzw. der Bezug der Wohngebäude muss gemäß den Vorgaben der Stadt Lindenberg innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Baumaßnahme erfolgt sein.

Heimfallrecht und Wiederkaufsrecht

A. Der Grundstückseigentümer kann die Übertragung des Erbbaurechts auf sich oder einen von ihm zu bezeichnenden Dritten auf Kosten des Erbbauberechtigten als Heimfall verlangen, wenn
1. der Erbbauberechtigte mit dem Erbbauzins für das Erbbaurecht in Höhe von zwei Jahresbeträgen in Verzug ist,
2. den Kaufpreis nach dem Übertragungsvertrag, trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht rechtzeitig bezahlt,
3. ein Veräußerungsvertrag über das Erbbaurecht abgeschlossen wurde, ohne dass der Erwerber in alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Erbbaurechtsvertrag mit der Weiterübertragungsverpflichtung eingetreten ist.
4. der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht veräußert, bevor mit der Bebauung begonnen worden Ist,
5. der Erbbauberechtigte in dem Vergabeverfahren unrichtige Angaben gemacht hat, die mitentscheidend für den Vertragsabschluss waren, oder Tatsachen verschwiegen, bei deren Kenntnis das Kloster Hegne das Erbbaurecht nicht an ihn vergeben hätte; oder
6. der Erbbauberechtigte seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz nicht bis zum Ablauf von fünf Jahren ab gemeldeter und tatsächlicher Hauptwohnsitznahme in dem auf dem Grundstück errichteten Wohngebäude hat; oder
7. der Erbbauberechtigte das unbebaute oder bebaute Grundstück vor Ablauf der sich aus vorstehender Ziffer ergebenden Frist an Dritte vermietet oder es Dritten aus anderem Rechtsgrund zur Nutzung überlassen hat, es sei denn, es wird nur eine Wohneinheit, die nicht größer als 50 % der Gesamtwohnfläche ist, an Dritte vermietet oder Dritten aus anderem Rechtsgrund zur Nutzung überlassen. Eine Vermietung oder Nutzungsüberlassung aus anderem Rechtsgrund an den Ehegatten, den Lebenspartner, die Abkömmlinge oder die Eltern ist zulässig, sofern das Grundstück von dem Begünstigten bzw. den Begünstigten ausschließlich als gemeldeter und tatsächlicher Hauptwohnsitz genutzt wird.

B. Die Stadt Lindenberg erhält ein mit einer Auflassungsvormerkung abzusicherndes Wiederkaufsrecht in folgenden Fällen:
1. der Erbbauberechtigte den in Kapitel VI Nummer 2 der Richtlinie dargelegten Bauverpflichtung, die in § 14 (Ankaufrecht) der städtebaulichen Vereinbarung grundgelegt ist und in § 2 (Errichtung und Nutzung von Bauwerken) des Erbbaurechtsvertrages aufgeführt wird, trotz Abmahnung zuwiderhandelt,
2. Die Stadt Lindenberg ist berechtigt, den Ankauf zu einem Kaufpreis, der 95% des jeweils aktuellen Verkehrswertes des Grundstückes nicht übersteigt, zu tätigen. Die Stadt kann das Ankaufsrecht an Dritte abtreten.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Schwesternareal - Vergabe Grundstücke mit Erbbaurecht '

Schwesternareal - Vergabe Grundstücke mit Erbbaurecht

Baugebiet und Umgebung

Vergabe von 7 Grundstücken am Nadenberg mit Erbbaurecht

Als Mittelzentrum im Westallgäu ist die Stadt Lindenberg i. Allgäu ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Damit einher geht ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum, das die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erfordert, um die Funktion der Stadt Lindenberg i. Allgäu, den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität zu erhalten. 

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu beabsichtigt, zur Schaffung von Wohnflächen die städtebauliche Entwicklung der zentrumsnahen und bislang untergenutzten Flächen des Schwesternareals zwischen dem Wohngebiet „Am Feriendorf Süd“ und der Nadenbergstraße umzusetzen.

Am 18.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt Lindenberg i. Allgäu den Bebauungsplan „Schwesternareal“ und der 4. Änderung des Bebauungsplans „Mittlerer Nadenberg“ als Satzung beschlossen. MIt der ortüblichen Bekanntmachung am trat der Bebaungsplan Inkraft.

In diesem Bereich befinden sich 7 Baugrundstücke, die nun vergeben werden.

Die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz von Ingenbohl in Hegne, Provinz Baden-Württemberg, als Eigentümerin dieser 7 Baugrundstücke in dem Baugebiet vergibt diese 7 Baugrundstücke im Rahmen von Erbbaurechten.

Adressaten

Das Kloster Hegne vergibt im sogenannten ”Schwesternareal" Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht an Familien, insbesondere an solche mit jüngeren Kindern. Besondere individuelle Belastungen, etwa eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit innerhalb der Familie, werden zusätzlich berücksichtigt.

Eine weitere Berücksichtigung erfolgt, wenn Bewerbende einen beruflichen Bezug zu kirchlichen, karitativen, pflegerischen, (tier-)medizinischen oder Bildungseinrichtungen haben. Bei Punktegleichheit erhält die örtliche Bevölkerung den Vorzug. 

Dadurch erhalten all jene Familien eine Möglichkeit zur Bewerbung, die künftig in Lindenberg ihren Lebensmittelpunkt begründen möchten. Bewerbungsberechtigt ist somit ein breites Spektrum an Familien, die Teil der Lindenberger Stadtgemeinschaft werden oder bleiben wollen. 

Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind Rentnerinnen und Rentner, alleinstehende Personen ohne minderjährige Kinder sowie Personen, die einen Zweitwohnsitz begründen möchten. Dies soll gewährleisten, dass das knappe Gut der Wohnbaugrundstücke tatsächlich Familien zur Begründung eines Lebensmittelpunktes in Lindenberg zur Verfügung steht.

Verfahren

Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe hat das Kloster Hegne Vergaberichtlinien erlassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Richtlinien. Antragstellende - einzeln oder als Paar - können nur ein Wohnbaugrundstück im Baugebiet ”Schwesterareal" erhalten.

Bei diesen Vergaberichtlinien handelt es sich um eine ermessenlenkende Satzung. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Wohnbaugrundstücks im Erbbaurecht wird durch sie nicht begründet.

Diese Richtlinie gilt für die zu vergebenden Grundstücke 3 bis 5 sowie 9 bis 12.

Die "Richtlinien der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz von Ingenbohi in Hegne (Kloster Hegne) für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht -Vergabekriterien- im Baugebiet ”Schwesternareal" in der Stadt Lindenberg", die hier zur Verfügung gestellt werden. 

Die Grundstücke werden an die antragsberechtigen Bewerber vergeben, die gemäß den Richtlinien die höchste Gesamtpunktezahl erreichen, wobei die Punktereihenfolge die Reihenfolge der Grundstücksauswahl vorgibt. Übersteigt die Zahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen die Anzahl der zu
vergebenden Grundstücke, werden die nicht berücksichtigten Bewerber in eine Ersatzbewerberliste aufgenommen. Zieht ein Bewerber vor der notariellen Beurkundung seinen Antrag zurück, rückt aus der Ersatzbewerberliste der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktezahl für das freigewordene Grundstück nach.

Bei diesen Vergaberichtlinien handelt es sich um eine ermessenlenkende Satzung. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Wohnbaugrundstücks im Erbbaurecht wird durch sie nicht begründet.

Mit Ihrer Bewerbung auf Grundstücke bestätigen Sie, dass Sie die Richtlinien zur Kenntnis genommen haben, und diese als Grundlage anerkennen. Falsche oder unvollständige Angaben oder verschwiegene Tatsachen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder - nach der Vergabeentscheidung - zu einer Rücknahme der Vergabeentscheidung führen. Grundsätzlich bilden die Vergaberichtlinien eine Richtschnur für die Vergabeentscheidung. Die Eigentümerin kann in Einzelfällen eine andere Vergabe vorsehen.

Sie können sich auf alle 7 Grundstücke bewerben. Dabei geben Sie dann auch eine Priorisierung der Grundstücke ab. Anhand dieser erfolgt dann eine Entscheidung durch die Eigentümerin. 

Bewerbungen


Bewerbungen sind ab dem 20.10.2026 bis zum 13.11.2026 möglich. Bitte bewerben Sie sich über den Baupiloten. Bewerben können Sie sich, indem Sie auf der Baugebietsseite auf den blauen Button auf der rechten Seite Klicken und den Aufforderungen folgen oder die jeweiligen Grundstücke über die Karte oder über die Aufstellung der Grundstücke unten auf der Seite anklicken. Auf der sich dann öffnenednen Seite können Sie die Bewerbung dann per Klicken auf den blauen Button auf der rechten Seite starten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bewerbung erst ab dem 20.10.2026 möglich ist. Der blaue Button wird auch erst dann sichtbar!

Sodann werden Sie unter anderem um Ausfüllen eines Fragebogens gebeten. Dieser beruht auf den Richtlinien.

Sofern sich aus dem Fragebogen nichts anderes ergibt, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der für die Vergabe maßgeblichen Verhältnisse der 13.11.2026 (Alter Kinder, Zeitraum Wohnort in Lindenberg, etc.).


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR16346
Grundstücksgröße: 661 qm
Jährlicher Erbbauzins : 5.783,00 €
Prozentsatz Erbbauzins: 2,50 %
Laufzeit: 99 Jahre
Einmalzahlung: 109.065,00 €



Ansprechpartner

Jan-Michael Schmiz
Stadtbaumeister
Stadt Lindenberg

Telefon: 08381/803-3008381/803-30
Telefax: 08381/803-84
E-Mail: jan-michael.schmiz@lindenberg.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Andreas Sutter
Baurecht
Stadt Lindenberg i. Allgäu

Telefon: 08381/803-3808381/803-38
E-Mail: andreas.sutter@lindenberg.de



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