Hinweis:
Im südwestlichen Bereich des Baugrundstücks verläuft eine Breitbandleitung zum Anschluss des südlich angrenzenden Grundstücks. Der genaue Verlauf der Leitung und des Schutzstreifens kann dem Plan in den Dokumenten des Grundstücks entnommen werden. Die entsprechenden Rechte zugunsten der jeweiligen Leitungsträger werden im Rahmen des Kaufvertrags durch eine Grunddienstbarkeit gesichert, die vom Käufer mit zu unterzeichnen ist.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 502 qm |
| Flurstücknummer | 8376 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 20.03.2025 |
| Erschließungsdatum | seit dem 01.10.2025 |
| Bauzwang | |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 25-35 Grad |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II + UG + OG |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Kressbronn am Bodensee |
| Mindestgebot |
363.950,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Quadratmeterpreis | 725,00 €/m2 |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Moos I“ nach dem Vergabeverfahren im Höchstgebotsverfahren
Das Baugebiet befindet sich in den Gewannen Moos und Maräzhalde und dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moos I". Die Grundstücke dienen der Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 3 werden die Bauplätze Nr. 1, 8, 15 und 16 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die vier Grundstücke werden im Höchstgebotsverfahren vergeben. Das festgelegte Mindestgebot beträgt für alle vier Bauplätze 725,00 €/m².
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 21. September 2026 und endet am 19. Oktober 2026.
WICHTIGE HINWEISE:
Falls Sie sich auf die bereits vergebene Tranche ebenfalls schon beworben haben, empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen zur Vergabe trotzdem nochmal genau durchzulesen, da diese fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Moos I" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Moos I" finden.
Hinweise zur Bewerbung:
Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum Höchstgebotsverfahren vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im sozialmodifizierten Festpreisverfahren sowie im Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.
Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.
Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Außerdem hängt die Höhe der erforderlichen Finanzierungsbestätigung vom eigenen Gebot ab. Es wird daher empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den für Sie höchsten Grundstückswert beizufügen, sollten Sie sich auf alle vier Grundstücke bewerben.
Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort kann zum Beispiel auch innerhalb des Bewerbungszeitraumes die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.
Haben mehrere Bewerbungen oder Paarbewerbungen das gleiche höchste Gebot abgegeben, richtet sich die Auswahl unter diesen nach den Regelungen über das Festpreisverfahren.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die vier Bewerberinnen und Bewerber mit dem höchsten Gebot informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase
auf bis zu 3 Grundstücke bewerben.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Kressbronn am Bodensee