Das Baugebiet befindet sich in den Gewannen Moos und Maräzhalde und dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moos I". Die Grundstücke dienen der
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 725,00€/m festgelegt. Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 2 werden die Bauplätze Nr. 3, 4, 7 und 9 bis 14 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die neun Grundstücke werden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben.
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 27. April 2026 und endet am 25. Mai 2026.
WICHTIGE HINWEISE:
Falls Sie sich auf die bereits vergebene Tranche ebenfalls schon beworben haben, empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen zur Vergabe trotzdem nochmal genau durchzulesen, da diese fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Moos I" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Moos I" finden.
Hinweise zur Bewerbung:
Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im sozialmodifizierten Festpreisverfahren sowie im Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.
Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.
Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Es wird daher
empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert (250.125,00 €) beizufügen.
Die Nachweise über die Erfüllung der Vergabekriterien sind vom Bewerber/der Bewerberin oder der Paarbewerbung zu erbringen. Bei den Dokumenten zum Baugebiet finden Sie hierzu ein Hinweispapier zur
Nachweispflicht im Rahmen des sozialmodifizierten Festpreisverfahrens zur Vergabe von Wohnbauplätzen.
Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort können zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes
erforderliche Nachweise oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.
Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen gleichzeitig eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die neun Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 282 qm |
| Quadratmeterpreis | 725,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
204.450,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
| Flurstücknummer | 8390 |
| Straße / Hausnummer | Im Kirschgarten |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 20.03.2025 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 25-35 Grad |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II + UG + OG |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Kressbronn am Bodensee |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Moos I“ nach dem Vergabeverfahren im sozialmodifizierten Festpreisverfahren
Das Baugebiet befindet sich in den Gewannen Moos und Maräzhalde und dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moos I". Die Grundstücke dienen der
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 725,00€/m² festgelegt. Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 2 werden die Bauplätze Nr. 3, 4, 7 und 9 bis 14 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die neun Grundstücke werden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben.
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 27. April 2026 und endet am 25. Mai 2026.
WICHTIGE HINWEISE:
Falls Sie sich auf die bereits vergebene Tranche ebenfalls schon beworben haben, empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen zur Vergabe trotzdem nochmal genau durchzulesen, da diese fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Moos I" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Moos I" finden.
Hinweise zur Bewerbung:
Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im sozialmodifizierten Festpreisverfahren sowie im Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.
Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.
Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Es wird daher
empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert (250.125,00 €) beizufügen.
Die Nachweise über die Erfüllung der Vergabekriterien sind vom Bewerber/der Bewerberin oder der Paarbewerbung zu erbringen. Bei den Dokumenten zum Baugebiet finden Sie hierzu ein Hinweispapier zur
Nachweispflicht im Rahmen des sozialmodifizierten Festpreisverfahrens zur Vergabe von Wohnbauplätzen.
Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort können zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes
erforderliche Nachweise oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.
Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen gleichzeitig eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die neun Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.
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