Bauplatz Nr. 14 - Baugebiet 'Baugebiet Moos I - TRANCHE 2'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz Nr. 14 - Baugebiet 'Baugebiet Moos I - TRANCHE 2'

Das Baugebiet befindet sich in den Gewannen Moos und Maräzhalde und dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moos I". Die Grundstücke dienen der
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 725,00€/m festgelegt. Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 2 werden die Bauplätze Nr. 3, 4, 7 und 9 bis 14 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die neun Grundstücke werden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben.

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 27. April 2026 und endet am 25. Mai 2026.

WICHTIGE HINWEISE:

Falls Sie sich auf die bereits vergebene Tranche ebenfalls schon beworben haben, empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen zur Vergabe trotzdem nochmal genau durchzulesen, da diese fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Moos I" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Moos I" finden. 

Hinweise zur Bewerbung:

Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im sozialmodifizierten Festpreisverfahren sowie im Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.

Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.

Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Es wird daher
empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert (250.125,00 €) beizufügen.

Die Nachweise über die Erfüllung der Vergabekriterien sind vom Bewerber/der Bewerberin oder der Paarbewerbung zu erbringen. Bei den Dokumenten zum Baugebiet finden Sie hierzu ein Hinweispapier zur
Nachweispflicht im Rahmen des sozialmodifizierten Festpreisverfahrens zur Vergabe von Wohnbauplätzen.

Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort können zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes
erforderliche Nachweise oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.

Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen gleichzeitig eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die neun Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 282 qm
Quadratmeterpreis 725,00 €/m2
Kaufpreis 204.450,00 €
Kaufpreis zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Flurstücknummer 8390
Straße / Hausnummer Im Kirschgarten
Bebauungsplan rechtskräftig seit 20.03.2025
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang
Haustypen Doppelhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 25-35 Grad
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II + UG + OG
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Kressbronn am Bodensee

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Baugebiet Moos I - TRANCHE 2'

Baugebiet Moos I - TRANCHE 2

Baugebiet und Umgebung

Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Moos I“ nach dem Vergabeverfahren im sozialmodifizierten Festpreisverfahren

Das Baugebiet befindet sich in den Gewannen Moos und Maräzhalde und dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moos I". Die Grundstücke dienen der
Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit verschiedenen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 725,00€/m² festgelegt. Die Bauplätze werden in mehreren Tranchen vergeben. In der Tranche 2 werden die Bauplätze Nr. 3, 4, 7 und 9 bis 14 vergeben. Die Erschließung des Baugebiets ist bereits abgeschlossen. Die neun Grundstücke werden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben.

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 27. April 2026 und endet am 25. Mai 2026.

WICHTIGE HINWEISE:

Falls Sie sich auf die bereits vergebene Tranche ebenfalls schon beworben haben, empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen zur Vergabe trotzdem nochmal genau durchzulesen, da diese fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. können Sie weitere Informationen zum Baugebiet "Moos I" sowie zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Moos I" finden. 

Hinweise zur Bewerbung:

Die Grundstücke werden nach den Vergabekriterien zum sozialmodifizierten Festpreisverfahren vergeben. Die Kriterien ergeben sich aus der Richtlinie der Gemeinde Kressbronn a. B. über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen im sozialmodifizierten Festpreisverfahren sowie im Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II). Die Richtlinien und weitere wichtige Unterlagen, wie die Hinweise zur Datenverarbeitung und den Bebauungsplan, finden Sie bei der Baugebietsbeschreibung unter den dazugehörigen Dokumenten.

Es werden nur im Bewerbungszeitraum eingereichte Bewerbungen von natürlichen privaten Personen berücksichtigt.

Eine Bewerbung ist nur vollständig, wenn eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes beigefügt wird. Es können nur Bewerbungen mit der erforderlichen Finanzierungsbestätigung in den Bewerberpool aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind und eine Zuteilung nur erfolgen kann, soweit die Finanzierungsbestätigung den Grundstückswert abdeckt. Es wird daher
empfohlen eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert (250.125,00 €) beizufügen.

Die Nachweise über die Erfüllung der Vergabekriterien sind vom Bewerber/der Bewerberin oder der Paarbewerbung zu erbringen. Bei den Dokumenten zum Baugebiet finden Sie hierzu ein Hinweispapier zur
Nachweispflicht im Rahmen des sozialmodifizierten Festpreisverfahrens zur Vergabe von Wohnbauplätzen.

Die abgegebene Bewerbung kann bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist jederzeit unter „Mein Konto“ eingesehen und bearbeitet werden. Dort können zum Beispiel innerhalb des Bewerbungszeitraumes
erforderliche Nachweise oder die Finanzierungsbestätigung nach erstem Anlegen der Bewerbung noch ergänzt werden.

Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen gleichzeitig eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob Sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die neun Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann bis zu acht Wochen dauern. Wir bitten Sie in dieser Zeit von Nachfragen bei der Verwaltung abzusehen. Sie werden in jedem Falle unaufgefordert benachrichtigt.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 311,40 € erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14926
Grundstücksgröße: 282 qm
Kaufpreis : 204.450,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Magdalena Sauter
Sachgebietsleitung Bau- und Umweltverwaltung
Gemeinde Kressbronn a. B.

Telefon: 07543/9662-3707543/9662-37
E-Mail: baupilot@kressbronn.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Magdalena Sauter
Sachgebietsleitung Bau- und Umweltverwaltung
Gemeinde Kressbronn a. B.

Telefon: 07543/9662-3707543/9662-37
E-Mail: baupilot@kressbronn.de



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