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BEWERBUNGSZEITRAUM: 10.04.2025 bis 06.07.2025
Die Fläche beträgt insgesamt ca. 4.402 m² und liegt im Stadtbezirk Krefeld Bockum. Das Plangebiet grenzt im Norden und im Osten an die Grünflächen des Friedhofs Bockum. Die südlich an der Verberger Straße und westlich an der Straße „Am Badezentrum“ angrenzende Bebauung wird überwiegend durch ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser sowie zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldächern geprägt. Besonders hervorzuheben ist die gute verkehrliche Anbindung auch an den öffentlichen Nahverkehr – Haltestelle „Bockumer Friedhof“ (ÖPNV).
Mit dem gewachsenen Stadtteil Bockum verfügt die Lage des Grundstücks über eine gute Infrastruktur. In der näheren Umgebung finden sich Kindertagesstätten im südlichen Abschnitt der Verberger Straße sowie in unmittelbarer Umgebung des Bockumer Platzes (Gemeindezentrum St. Gertrudis). Verschiedene Einzelhandelseinrichtungen, eine Postfiliale, Ärzte sowie ein Discounter decken den Bedarf an Gütern des täglichen sowie des periodischen Bedarfs ab. Als Highlight zur Naherholungsmöglichkeit befindet sich unmittelbar westlich des Grundstücks das Badezentrum Bockum mit Frei- und Hallenbad und den großzügigen Freianlagen.
Die benachbarte hochwertige Wohngegend weiterführend liegt das Ziel der Stadt Krefeld für die Fläche in der Entwicklung eines Wohnquartiers, durch das eine qualitativ hochwertige städtebauliche Lösung umgesetzt wird. Maßgebliches Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Quartiers von hoher architektonischer Qualität unter größtmöglicher Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
Entwicklungspotenzial und städtebauliche Rahmenbedingungen:
Die zukünftige Nutzung der Fläche richtet sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum und ist an die dort genannten Regelungen und textlichen Festsetzungen gebunden.
Konkret liefert der Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage zum Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage mit einer Zulässigkeit zur Verwirklichung von Gebäudehöhen von I-II bzw. II-III Geschossen. Im Einklang mit den örtlichen Bauvorschriften wird die Bebauung in ihrer Anordnung, als auch in ihrer Verbindung mit der maximalen Gebäudehöhe annähernd der angrenzenden Bestandsbebauung entsprechen können.
Bei Fragen zum Verfahren:
Ralf Valkysers
Tel.: 02151/ 86 3899
E-Mail: ralf.valkysers@krefeld.de
Bei Fragen zur Errichtung der öffentlichen Verkehrsfläche und deren Anforderungen
Stephan Görlich
Tel.: 02151/ 86 4252
E-Mail: stephan.goerlich@krefeld.de
Eine Besichtigung der Fläche ist grundsätzlich jederzeit möglich, da sie frei zugänglich ist.
Zur Baugebietsansicht der Konzeptvergabe:
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