Baugrundstück in der schönen Donksiedlung in Krefeld-Oppum - Baugebiet 'Haseldonk: Verkauf von zwei Baugrundstücken in ruhiger Donksiedlung'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Baugrundstück in der schönen Donksiedlung in Krefeld-Oppum - Baugebiet 'Haseldonk: Verkauf von zwei Baugrundstücken in ruhiger Donksiedlung'

Die Stadt Krefeld veräußert das unbebaute Baugrundstück am Hollerdonk, groß 683 m² (Gemarkung Oppum, Flur 4, Flurstück 2505) im Rahmen eines Bieterverfahrens. Das Grundstück wird ausschließlich durch die Stadt Krefeld angeboten. Eine Käuferprovision fällt nicht an. Eine Bauträger- oder Architektenbindung besteht ausdrücklich nicht. Das Grundstück wird im jetzigen Zustand verkauft. Die Stadt Krefeld behält sich vor, darüber zu entscheiden ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird. Diese Ausschreibung versteht sich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. 

Das Grundstück ist aufgrund einer aktuellen Einfriedung (Hecke) grundsätzlich nur vom Haseldonk 2 aus einsehbar. Bei ernsthaftem Kaufinteresse vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin!

Lage

Das Grundstück Gemarkung Oppum, Flur 4, Flurstück 2505 befindet sich im idyllischen Stadtteil Krefeld-Oppum. Nach den Gegebenheiten des Flächennutzungsplanes (Wohngebiet) ist das gesamte Grundstück als baureifes Land zu qualifizieren. Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs befinden sich in fußläufiger Entfernung. Der Stadtkern von Krefeld liegt ca. 5 km in nordwestlicher Richtung. Die Autobahnauffahrt zur A 57 (Krefeld-Oppum) befindet sich ca. 3 km östlich. Über diese ist innerhalb kürzester Zeit ebenfalls die Autobahnauffahrt zur A 44 (Kreuz Meerbusch) zu erreichen. Schulen und Kindergärten sowie Haltestellen des ÖPNV sind im Umfeld gut fußläufig erreichbar.


Fakten

Nutzung n/a
Angebotsart Verkauf (Höchstpreisverfahren)
Fläche 683 qm
Quadratmeterpreis 500,00 €/m2
Mindestgebot 341.500,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag
Flurstücknummer 2505
Straße / Hausnummer Hollerdonk
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen
Dachneigung
GFZ
GRZ
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Krefeld

Baugrund

Das Grundstück ist 683 m² groß und liegt außerhalb des Bereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Bebaubarkeit wird nach § 34 Baugesetzbuch abgeleitet, wonach innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die benachbarte Bebauung weist überwiegend eine eingeschossige Bebauung mit Einzelhäusern aus. Bei der Bebauung sind die Mindestabstandflächen nach BauGB einzuhalten.

Das Grundstück ist aktuell unbebaut. Es wird angeraten, die vorgesehene Bebaubarkeit gegebenenfalls über eine Bauvoranfrage prüfen zu lassen.


Altlasten

Das Grundstück ist nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld aufgeführt.


Einschränkungen

Aufgrund des bestehenden Bedarfs an Wohnbauflächen soll dieses Grundstück mit einer Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Eigentumsübergang veräußert werden. Diese wird kaufvertraglich in der Form geregelt, dass für den Fall, dass der Käufer seiner Obliegenheit zur Bebauung des Kaufgegenstandes innerhalb der vereinbarten Frist nicht nachkommt, er an die Verkäuferin eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen hat und ein dingliches Wiederkaufsrecht für die Stadt Krefeld eingeräumt wird.

Grundsätzlich wird bei durch die Stadt Krefeld veräußerten Grundstücken im Kaufvertrag ein dauerhaftes Vorkaufsrecht für die Stadt Krefeld aufgenommen. Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht der Verkäuferin gehen eventuellen Grundschulden im Rang vor.

Der Kaufpreis versteht sich erschließungsbeitragsfrei; Der Kanalanschlussbeitrag für die Möglichkeit der Ableitung von Mischwasser ist bereits abgegolten. 

Im Kaufpreis nicht enthalten sind insbesondere die Grunderwerbsnebenkosten (bspw. Kosten für Notar, Gericht und die Grunderwerbsteuer) sowie die Kosten für die Hausanschlüsse. Diese sind durch die Erwerber auf eigene Rechnung in Auftrag zu geben. 

Die oben angeführten und eventuell aufzuwendenden Kosten, wie bspw. für eine Bauvoranfrage oder für erforderliche Fällgenehmigungen für auf dem Grundstück vorhandene Bäume, sind durch den Erwerber zu tragen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang ggf. bestehende Schonfristen.

Der Verkauf des Grundstückes erfolgt seitens der Stadt Krefeld unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche nach dem Bundesbodenschutzgesetz, also „so wie es steht und liegt“. 

Es handelt sich bei diesem Bieterverfahren nicht um ein Verfahren im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG sowie des Vergaberechts und unterliegt insbesondere nicht den Regelungen des Gesetzes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Verträge (VgV) oder der VOB/A, der VOL/A beziehungsweise der VOF.  Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder die Erstattung etwaiger eigener Aufwendungen für Planung, Beratung etc. Die Stadt Krefeld behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit zu stoppen oder einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potenzieller Interessenten geltend gemacht werden können. Eine Aufwandsentschädigung seitens der Stadt Krefeld gegenüber den Bietern - auch bei Nichtrealisierung des Vorhabens - ist ausgeschlossen. Aus der Angebotsabgabe lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Krefeld herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Stadt Krefeld geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Veräußerung des Grundstückes, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt. Die Stadt Krefeld ist weder gebunden noch verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Insbesondere werden seitens der Stadt Krefeld auch keine „Reservierungsbestätigungen“ vorgenommen, die zu schuldrechtlichen Ansprüchen führen. Über den Verkauf des Grundstückes oder die Aufhebung des Verfahrens entscheiden die nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Krefeld zu ständigen Gremien. Für den Abschluss des Kaufvertrages ist die Vorlage einer verbindlichen Finanzierungszusage oder eines Nachweises über das Vorhandensein von Eigenmitteln - für den Kauf sowie für die Errichtung eines Wohngebäudes - zwingend erforderlich. Diese Nachweise dienen der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erwerbers und sind Voraussetzung für die weitere Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ich bitte um Berücksichtigung, dass Bewerbungen ohne Einreichung eines entsprechenden Nachweises zum Ausschluss am Bewerbungsverfahren führen können.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


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Haseldonk: Verkauf von zwei Baugrundstücken in ruhiger Donksiedlung

Baugebiet und Umgebung

Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Veräußerung von zwei Baugrundstücken im Bereich Haseldonk/Hollerdonk, Gemarkung Oppum, Flur 4, Flurstücke 2504 und 2505 im Rahmen eines Bieterverfahrens.

Weitere Details, sowie Dateien zum Download finden Sie in der Grundstücksansicht.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR16170
Grundstücksgröße: 683 qm
Mindestgebot : 341.500,00 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag

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Bewerbungsfrist: 30.11.2026


Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf bis zu Grundstücke bewerben.



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Ansprechpartner

Tanja Großholdermann
Stadt Krefeld

Telefon: 02151 86175602151 861756
E-Mail: t.grossholdermann@krefeld.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Fachbereich 63 - Bauaufsicht
Stadt Krefeld

Telefon: 02151/86-390102151/86-3901
E-Mail: fb63@krefeld.de



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