Baugebiet 'Einmalige Gelegenheit am Großhüttenhof, Erbbaugrundstück mit aufstehendem Gebäude' 47800 Krefeld

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Grundstück: Historisches Juwel – denkmalwertes Objekt mit Entwicklungspotenzial in Krefeld-Bockum
Status: verfügbar
Größe: 1502 m2
Vollgeschosse: I
GFZ:
GRZ:
Dachform:
Bauweise:
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Nutzfläche
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Einmalige Gelegenheit am Großhüttenhof, Erbbaugrundstück mit aufstehendem Gebäude

Vergabe eines neu zu begründenden Erbbaurechtes inklusive Verkauf eines aufstehenden Gebäudes

Die Stadt Krefeld veräußert auf dem Areal des Großhüttenhofes in Krefeld-Bockum im Rahmen eines konzeptionellen Erbbaurechtes das sog. Obsthaus, Hüttenallee 241 a in 47800 Krefeld (Gemarkung Bockum, Flur 3, Flurstück 150) zu einem Mindestkaufpreis von 300.000,-- EUR. Das Grundstück soll unabhängig von den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen im Erbbaurecht vergeben werden.

Das Grundstück wird ausschließlich durch die Stadt Krefeld angeboten. Eine Käuferprovision fällt nicht an. Eine Bauträger- oder Architektenbindung besteht ausdrücklich nicht.

Das Obsthaus nebst Grundstück wird im aktuellen Zustand im Erbbaurecht vergeben. Diese Auslobung versteht sich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages.

Für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages ist die Vorlage einer verbindlichen Finanzierungszusage oder eines Nachweises über das Vorhandensein von Eigenmitteln zwingend erforderlich. Diese Nachweise dienen der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des zukünftigen Erbbaurechtsnehmers und sind Voraussetzung für die weitere Abwicklung des Vertragsprozesses. Bewerbungen ohne Einreichung eines entsprechenden Nachweises können zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen.

Mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wird das Erbbaugrundstück erst begründet werden. Aufgrund der hierfür erforderlichen Beschaffung der ersten Rangstelle für das Erbbaurecht sind Rangrücktritte Dritter, für die Dienstbarkeiten bestellt sind, erforderlich. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen im „Dokument Hinweise zum Verkauf des Objektes und zum Erbbaurecht“ wird verwiesen.

Die einzigartige Einbettung des Großhüttenhofs in die typisch niederrheinische Landschaft ist eine prägende Landmarke und bis heute ein kulturlandschaftliches Gut. Den Hauptteil bildet ein historisches Kernensemble mit prägnantem Herrenhaus, umgeben von weiteren Wohnhäusern und für Geschäfte genutzte Gebäude inmitten einer Obstplantage mit hauptsächlich Apfel- und Birnbäumen sowie Himbeer-sträuchern und Freiflächen für bspw. den Erdbeeranbau.

Der Großhüttenhof mit seinen Flächen diente ab 1947 als Obstbau-Versuchsbetrieb und wurde, darauf aufbauend, ab 1966 von der Landwirtschaftskammer Rheinland als Lehr- und Versuchsanstalt für Geflügelzucht und Obstbau betrieben. 1975 wurde diese durch einen Lehr- und Beispielsbetrieb für Absatzförderung ergänzt und ein Hofladen eingerichtet, der die Selbstvermarktung bäuerlicher Betriebe fördern sollte. Für Geflügelzucht und Obstanbau entstanden im 20. Jahrhundert zusätzliche Bauten auf dem Großhüttenhof, die teilweise in den letzten Jahren bereits eine Umnutzung erfahren haben.

1980 erfolgte der Übergang des Pachtverhältnisses betreffend die Obstanbauflächen an einen privaten Obsterzeuger, der die Ernte zunächst noch in der Obstlagerhalle sowie in Teilbereichen des sogenannten Obsthauses lagerte, um sie sukzessive im Hofladen zu veräußern; im Frühjahr 2024 hat dieser den Betrieb jedoch vollends eingestellt. Im gleichen Zeitraum wurde ein Pachtverhältnis über Flächen und Gebäude für eine Putenfarm geschlossen, das bis heute Bestand hat. Die Vermarktung der Geflügelerzeugnisse erfolgt nach wie vor in der Direktvermarktung vor Ort.

Die einzigartige Einbettung des Großhüttenhofs in die typisch niederrheinische Landschaft ist eine prägende Landmarke und bis heute ein kulturlandschaftliches Gut, was in besonderem Maße auch für das „Obsthaus“ in Norden des Hofensembles gilt.

Das Grundstück befindet sich im schönen Stadtteil Bockum in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes. Ärzte, Krankenhaus, Schulen und Kindergärten, Sport- und Freizeitangebote, Gastronomie sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Umgebung.

Auf dem städtischen Grundstück an der Hüttenallee, Gemarkung Bockum, Flur 3, Flurstück 150, groß 1.502 m², befindet sich das ehemalige „Obsthaus“ mit der Hausnummer 241a, welches in der frühen Nachkriegszeit als ehemaliges Arbeiterwohnhaus errichtet wurde. Bis ins Jahr 2023 wurde das Objekt als Betriebswohnung sowie als Unterkunft für Saisonarbeiter auf der umliegenden Obstplantage genutzt. Die unbebaute Fläche besteht aus Wege- und Terrassenflächen sowie einem Hausgarten.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude mit Krüppelwalmdach mit jeweils fünf kleinen Walmdachgauben auf jeder Dachseite mit einer Teilunterkellerung. Im südlichen Bereich verläuft zwischen den Eingangstüren zum Gebäude ein Laubengang, im nördlichen Bereich ist ein Wintergarten angebaut, der westliche Teilbereich des Gebäudes (Lagerhalle) fügt sich durch ein Tor in das Ensemble ein. Im nördlichen Bereich des Grundstücks, angrenzend an den Wintergarten, findet sich eine ursprünglich als Carport genutzte Überdachung.

Das „Obsthaus“ teilt sich auf in eine Wohnung im östlichen Gebäudeteil (ehemalige Betriebsleiterwohnung, ca. 90 m² Wohnfläche), die sich über zwei Geschosse nebst Kellerräumen erstreckt. Die Wohnung verfügt über ein Badezimmer und zwei Wohnräumen im OG. Im EG befindet sich ein weiterer großer Wohnraum mit offenem Küchenbereich, an den sich der Wintergarten anschließt, sowie ein WC. Der von der Wohnung aus zugänglichem Keller umfasst zwei Kellerräume und einen Heizungsraum.
Der zentrale Gebäudebereich (ehemalige Lager- und Büroflächen, ca. 200 m² Nutzfläche) erstreckt sich lediglich über das EG sowie Nebenflächen im UG. Im EG befindet sich ein großer zentraler Raum, der früher als Lagerbereich genutzt wurde, an den zwei Büroräume angrenzen.
Im westlichen Gebäudeteil befinden sich im OG ca. 84 m² Wohnfläche, verteilt auf fünf Wohn-/Schlafräume, in denen Saisonarbeiter untergebracht waren nebst Küchenbereich sowie ein Badezimmer. Das OG ist über eine innenliegende Treppe, die über eine Tür am Ende des Laubenganges erreichbar ist, erschlossen. Ein Keller (Öllagerraum, ehemaliger Birnenlagerraum) ist über eine Rampe im rückwärtigen Gebäudebereich zu erreichen.
Das Objekt befindet sich insgesamt in einem sanierungs- und modernisierungsbedürften Zustand mit Instandhaltungsstau (u. a. Feuchtigkeitserscheinungen in den Sockelbereichen der Außenfassade sowie im Innenbereich, Rissbildungen in der Fassade; Sanitärbereiche, Elektrik und Leitungen sowie einer instand-setzungsbedürftigen Heizungsanlage). Darüber hinaus verfügt das Dach über keinerlei Dämmung und es befindet sich im ursprünglichen Zustand mit maroder Strohdollen-Unterlegung. Die Grundrissgestaltung ist, insbesondere in Bezug auf die Wohnräume, nicht mehr zeitgemäß und der Treppenaufgang zu den ehemaligen Unterkünften für die Saisonarbeiter ist zu schmal und steil.

Weitere Angaben

Lage

Grundstück Hüttenallee 241 a, Gemarkung Bockum, Flur 3, Flurstück 150, Größe: 1502 m²

Altlasten

Das Grundstück Hüttenallee 241a, Gemarkung Bockum Flur 3, Flurstück 150 ist nicht im  Altlastverdachtsflächenkataster erfasst. Es liegen keine Hinweise vor, dass von dem Grundstück eine Gefahr ausgeht.

Einschränkungen

Ortsbaurecht, zulässige Nutzung, Beschränkungen:

Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Landschaftsschutzgebiet dargestellt ist. Es liegt darüber hinaus im Landschaftsplan der Stadt Krefeld innerhalb eines Gebietes mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung". Dieses Ziel dient der Bewahrung des Gesamtcharakters einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. Das Entwicklungsziel gilt im fraglichen Bereich „Stadtwald“ und daher sind bei künftigen Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen die Belange des Naturhaushaltes angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus besteht in dem Bereich die Festsetzung als Wasserschutzzone III b.

Das Grundstück befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung – Großhüttenhof –.

Zur planungsrechtlichen Einschätzung des Objektes hinsichtlich seiner Eigenschaft eines die Kulturlandschaft prägenden Gebäudes gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB liegt ein Gutachten vom 16.08.2024 vor, dass das Objekt als im Zusammenhang mit dem Baudenkmal Großhüttenhof erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB, einschätzt.

Als „sonstiges Vorhaben“ ist die Umnutzung des Obsthauses zu Wohnzwecken demnach möglich. Die Erschließung wird über die Hüttenallee öffentlich und privatrechtlich über noch einzutragende Baulasten und Dienstbarkeiten, ggf. über mögliche Rangrücktritte vorhandener Rechte, gesichert werden.

Das zukünftige Erbbaurecht soll, die ausgeführten städtebaulichen (Erhaltungs-) Zielsetzungen sowie die planungsrechtlich zulässige Folgenutzung berücksichtigend, als Wohngebäude veräußert werden. Dabei soll aufgrund der Erschließungssituation (Hüttenallee) und der Vermeidung zusätzlichen Individualverkehrs einhergehend mit der Notwendigkeit, Stellplätze vorzuhalten und nachzuweisen, die Anzahl zukünftig zu realisierender Wohneinheiten auf maximal drei beschränkt werden.

Im Kaufpreis nicht enthalten sind insbesondere die Kosten für den Hausanschluss (Strom/Wasser/Kanal/  Telefon) sowie sämtliche Grunderwerbsnebenkosten (bspw. Kosten für Notar, Gericht und die Grunderwerb-steuer). Diese sind vom Erwerber zu tragen.

Die Vergabe des Grundstückes im Wege des Erbbaurechtes erfolgt seitens der Stadt Krefeld so wie es steht und liegt. Sämtliche Rechte des Käufers/Erbbaurechtsnehmers wegen etwaiger Sachmängel werden hiermit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den baulichen Zustand, die Bodenbeschaffenheit, die Grund-stücksgröße sowie die Eignung des Objekts für die Zwecke des Erwerbers.

Bei dieser Offerte handelt es sich um den Verkauf eines Gebäudes bei gleichzeitigem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Alle notwendigen Hinweise zum Verkauf des Objektes und zum Erbbaurecht finden Sie in den Dokumenten "Hinweise zum Verkauf des Objektes und zum Erbbaurecht", Teil 1 und 2. Die inhaltliche Kenntnisnahme dieser Hinweise ist im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebotes entsprechend zu bestätigen.

Bei Fragen und Besichtigungswünschen wenden Sie sich bitte an den aufgeführten Ansprechpartner.

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Ansprechpartner

Ralf Valkysers
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Telefon: 02151 86389902151 863899
E-Mail: Ralf.Valkysers@krefeld.de


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Gutachten
Richtlinien und Vorschriften
Sonstige Dokumente

Fakten

Stadt / Gemeinde: Krefeld
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Nutzfläche
Angebotstyp: Erbbaurecht
Grundstücksgrößen: ab 1502 m2 bis 1502 m2
Grundstücke in Baugebiet: 1
Freie Grundstücke: 1
Bebauungsplan rechtskräftig seit: n/a
Baugebiets-Id: BG2628
Bauzwang:
Erschließungsdatum: nicht bekannt
Einheimischenklausel:

Infrastruktur

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Gas
Wasserversorgung
Energieversorgung

Kommunikation

DSL
Kabelanschluss
VDSL
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