Dieses Grundstück besitzt einen Fernwärmeanschluss. Die Abnahme von Fernwärme ist verpflichtend.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 421 qm |
| Flurstücknummer | 997/1 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 15.05.2023 |
| Erschließungsdatum | seit dem 30.09.2026 |
| Bauzwang | Innerhalb von 3 Jahren Baubeginn; innerhalb von 5 Jahren Baufertigstellung |
| Haustypen | Einfamilienhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 20° - 30° |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | II + UG |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadtbau Kelheim GmbH |
| Kaufpreis |
179.305,77 €
Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag, inkl. Erschließung Fernwärme, |
| Quadratmeterpreis | 395,00 €/m2 |
| Entwässerungskosten | 2.300,77 € |
| Erschließung Fernwärme | 10.710,00 € |
Details entnehmen Sie dem Bebauungsplan und dem dazugehörigen Textteil.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die Stadtbau Kelheim GmbH veräußert Bauparzellen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern im Kelheimer Baugebiet Hohenpfahl-West. Zum Verkauf stehen die Parzellen 10 - 18 und 28.
BEWERBUNGSPHASE VON 02.11.2026 BIS 31.01.2027
Das Baugebiet ist fertig erschlossen, nach Kauf eines Grundstücks kann auf Grundlage des gültigen Bebauungsplans mit dem Bau eines Gebäudes begonnen werden.
Der Verkaufspreis beinhaltet die Kosten für Grund und Boden, sowie den Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Kanal). Es fallen für den Käufer später noch zusätzlich zum Kaufpreis die Erschließung- und Vermessungskosten, Anschlusskosten und Beiträge/Gebühren für die Abwasserbeseitigung an. Der Zeitpunkt der Abrechnung der Erschließung kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der der städtischen Bauverwaltung, aktuell steht dieser noch nicht fest.
Der Verkaufspreis der Parzellen 10,11,12 und 13 enthält zusätzlich die Erschließungskosten für Fernwärme. Es fallen für den Käufer später noch zusätzlich zum Kaufpreis die Kosten für einen Fernwärmehausanschluss an. Der Kauf einer der Parzellen 10,11,12 und 13 verpflichtet zur Abnahme von Fernwärme bei den Stadtwerken Kelheim. Rückfragen zum Anschluss sind an die Stadtwerke direkt zu stellen.
Beim Kauf eines Grundstücks bestehen für den/ die Käufer folgende Verpflichtungen
• Bauverpflichtung: Der Baubeginn muss innerhalb von 3 Jahren nach Grundstückskauf erfolgen, die Baufertigstellung und der Bezug des Gebäudes sind innerhalb von 5 Jahren nach Grundstückskauf zu realisieren.
• Wohnverpflichtung: Eigennutzung des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes als Hauptwohnsitz für mindestens 10 Jahre.
• Abnahme von Fernwärme: Einige der zu vergebenden Grundstücke sind verpflichtend an das Fernwärmenetz der STADTWERKE KELHEIM GmbH & Co KG. anzuschließen. Des Weiteren ist mit den Stadtwerken ein Fernwärmeliefervertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren abzuschließen. Welche Grundstücke dies betrifft, kann der Grundstücksbeschreibung entnommen werden. Es handelt sich um die Parzellen 10,11,12 und 13.
Für den Fall, dass der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird im Kaufvertrag ein Rückkaufsrecht vereinbart. Dieses Recht wird durch eine Vormerkung im Grundbuch abgesichert.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadtbau Kelheim GmbH