Bei dem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohngebäude, das vor 1925 erbaut wurde. Es liegt am Rande der Altstadt von Meßkirch im Bereich des Sanierungsgebietes "Atstadt - Erweitereung II" und im Bereich der Altstadt- & Erhaltungssatzung der Stadt Meßkirch.
Das Gebäude hat keinen Keller und ist sanierungsbedürftig. Das Baujahr des Gebäudes ist vor 1925.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Bebauung erfolgt deswegen gem. § 34 BauGB. An das Grundstück grenzen noch die Grundstücke Flst. 135 mit 203 m², Flst. 139 mit 7 m² und Flst.Nr. 134 mit 246 m² an.
Somit bietet sich eine gemeinsame künftige Nutzung dieser Grundstücke an.
An der gemeinsamen Grenze der Grundstücke Flst. 135, 138 zu Flst. 136 und 137 entlang verläuft die historische Stadtmauer der Stadt Meßkirch. Diese ist in die Denkmaliste eingetragen.
Der Kaufpreis für die Grundstücke ist noch nicht festgelegt und erfolgt auf Anfrage.
Objekt: IM1562 |
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| Status | frei |
| Kaufpreis | auf Anfrage |
| Größe | 61 m2 |
| Grundstück | 61 m2 |
| Anzahl Zimmer | |
| Objektart | Einfamilienhaus |
| Objektzustand | keine Angabe |
| Nutzung / Objektart | private Nutzung |
| Baujahr | 1925 |
| Letzte Sanierung | |
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Adresse Fuchsgasse 1 88605 Meßkirch (Kernstadt) |
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