Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 347 qm |
Quadratmeterpreis | 210,00 €/m2 |
Kaufpreis |
72.870,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 1654 |
Straße / Hausnummer | Rotkleeweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Freudenstadt |
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für Versorgungseinrichtungen und Wassergraben mit Bau- und Einwirkungsbeschränkungen für die Stadt Freudenstadt (Leitungsrecht lt. Bebauungsplan LR/GR1)
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Vermarktung von einzelnen Restgrundstücken, die nach Ablauf der Bebauungsfirst an die Stadt Freudenstadt zurückgegangen sind.
Die Grundlage für das Baugebiet bildet der Bebauungsplan „Riedgasse Ost“ aus dem Jahr 2018. Hier wurden zahlreiche Baugrundstücke zur Bebauung mit Dauerwohneinheiten geschaffen. Die Flurstücke sind bereits vermessen. Die Stadt Freudenstadt gewährt beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken ab 01.08.2021 Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben eine Ermäßigung von 1.000,00 €/Bauplatz.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wurde das Baugebiet entwickelt. Das Wohngebiet befindet sich im Südosten der Ortschaft. Das Plangebiet ist teilweise als Allgemeines Wohngebiet (WA) und teilweise alt Mischgebiet (MI) vorgesehen. Die betreffenden Grundstücke befinden sich alle im WA, sodass eine starke Fokussierung auf Wohnen und unmittelbare Wohnfolgeeinrichtungen sowie wenig verkehrsintensive Nutzung besteht. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke sind daher ausgeschlossen. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ebenfalls nicht zulässig.
Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Anweisung der einzelnen Baugrenzen, die Festlegung der Traufhöhe, der Dachneigung sowie durch Festsetzung der Grundflächenzahl und in Teilbereichen der Geschoßflächenzahl festgesetzt.
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