Bewerbungszeitraum: 15.11.2025 bis 14.12.2025
In diesem Fall können vier Grundstücke in den Ortsteilen vergeben werden. Hierbei handelt es sich zum Teil um bisher unverkaufte oder wegen abgelaufener Bauverpflichtung zurückgekaufte Grundstücke. Um ein Zweistufigkeit und damit eine Auswahl zu schaffen, wurden die Grundstücke in einem Bewerbungsverfahren zusammengefasst.
Lage
Das Grundstück befindet sich im östlichen Bereich des Ortsteils Igelsberg. Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Stutztalstraße abgehend über den Stiegelweg.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 647 qm |
| Quadratmeterpreis | 95,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
61.465,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 8/10 |
| Straße / Hausnummer | Stiegelweg 9 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Freudenstadt |
Für die Käufer besteht eine Bauverpflichtung für die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus innerhalb von drei Jahren ab notarieller Beurkundung (Bauverpflichtung). In diesem Zusammenhang ist von einer fristgerechten Bebauung auszugehen, sobald das Bauwerk zumindest im Rohbau mit Dacheindeckung erstellt ist.
Der Käufer hat das auf dem erworbenen Bauplatzgrundstück errichtete Wohngebäude bzw. die Hauptwohnung in diesem Gebäude während der Dauer von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes, selbst zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Er muss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht bestellt werden.
Der Käufer darf das erworbene Grundstück nicht ganz oder teilweise ohne die Erlaubnis der Stadt Freudenstadt verkaufen, ehe die Verpflichtungen aus a) und b) erfüllt sind (Weiterveräußerungsverbot). Ein Anspruch auf die vorzeitige Verkaufserlaubnis durch die Stadt Freudenstadt besteht nicht.
Abwasserbeitrag und BKZ Wasser sind im Kaufpreis enthalten. Erschließungsbeiträge sind noch nicht entstanden und wären bei erstmaliger Herstellung vom Erwerber zu tragen - daher ist der Kaufpreis geringer als bei den anderen Objekten.
Keine Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs (Dienstbarkeiten o. Ä.) eingetragen. Keine Baulasten vorhanden.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Vermarktung von einzelnen Restgrundstücken, die nach Ablauf der Bebauungsfirst an die Stadt Freudenstadt zurückgegangen sind.
Bewerbungszeitraum: 15.11.2025 bis 14.12.2025
In diesem Fall können vier Grundstücke in den Ortsteilen vergeben werden. Hierbei handelt es sich zum Teil um bisher unverkaufte oder wegen abgelaufener Bauverpflichtung zurückgekaufte Grundstücke. Um ein Zweistufigkeit und damit eine Auswahl zu schaffen, wurden die Grundstücke in einem Bewerbungsverfahren zusammengefasst.
Weitere Informationen und Dateien zum Download der einzelnen Grundstücke entnehmen Sie bitte den Grundstücksansichten.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Freudenstadt