Die Fläche (bestehend aus den Grundstücken 13 - 18) eignet sich zur Bebauung mit einer Reihenhauszeile. Abgesehen von den im Bebauungsplan festgelegten Regelungen und die Verpflichtung eine Reihenhauszeile zu errichten bestehen keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Bebauung. Die Entscheidung, ob der nach Fertigstellung der Bebauung entstehende Wohnraum vermietet oder veräußert wird, liegt im alleinigen Ermessen der Käuferin bzw. des Käufers.
Das Grundstück wird gegen Höchstgebot vergeben, das Mindestgebot startet bei 310,00 EUR inkl. Erschließungskosten und Kanalanschlussgebühren.
Hinzu kommen Vermessungskosten in Höhe von voraussichtlich ca. 6,00 €/m², die dem Käufer/der Käuferin nach abgeschlossener Vermessung von der Stadt Dülmen separat in Rechnung gestellt werden. Im Kaufpreis sind die Vermessungskosten nicht enthalten.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 1201 qm |
Quadratmeterpreis | 310,00 €/m2 |
Mindestgebot |
372.310,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, |
Straße / Hausnummer | Geschwister-Richter-Straße |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 14.10.2022 |
Erschließungsdatum | seit dem 30.09.2024 |
Bauzwang | Innerhalb von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrages |
Haustypen | Reihenhaus |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 45 |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 75,8 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Dülmen |
Bezüglich der vertraglichen Verpflichtungen wird auf die "Richtlinie für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung in der Stadt Dülmen" verwiesen.
Falls der Käufer/die Käuferin beabsichtigt, einen Keller zu errichten und dabei tiefere Bodeneingriffe vorzunehmen, ist er/sie verpflichtet, eigenständig Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Dülmen hinsichtlich der Kampfmittelbeseitigung aufzunehmen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Käufer/die Käuferin.
Da das gesamte Gebiet archäologisch untersucht wurde, kann es vorkommen, dass der Boden einzelner Bauplätze verdichtet werden muss. Die Kosten hierfür werden nicht von der Stadt Dülmen übernommen.
In Bezug auf Bodendenkmäler und Bebaubarkeit der Bauplätze verweist die Stadt Dülmen auf die Kennzeichnungen und Hinweise des Bebauungsplans "Auf dem Bleck I, Teilbereich A".
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Wohnbaugebiet „Auf dem Bleck I“ liegt im südöstlichen Teil von Dülmen, im Stadtteil Dernekamp, und fügt sich harmonisch zwischen die bestehenden Wohngebiete „Dernekamp II“ im Nordwesten und „Auf dem Bleck II, Teilbereich 1“ im Nordosten ein.
Auf einer Fläche von rund 32.030 m² sind bis zu 96 Baugrundstücke für den Bau von Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser geplant.
In unmittelbarer Nähe zu dem Wohnbaugebiet "Auf dem Bleck I" befinden sich drei Kindergärten und eine Grundschule, die ein gutes Bildungsangebot für Familien mit Kindern bieten. Die Entfernung zum Bahnhof Dülmen (ca. 1.500 m) ist gerade für Berufstätige oder Studenten interessant, die in Richtung Münster oder in Richtung Ruhrgebiet pendeln müssen. Die Autobahn A43 mit der Autobahnauffahrt Dülmen-Nord ist über die Umgehungsstraße schnell aus dem Dernekamp erreicht. Darüber hinaus steht in den nächsten Jahren die Ansiedlung eines Nahversorgers in unmittelbarer Umgebung an.
Der Kaufpreis für die Wohnbaugrundstücke beträgt 310,00 EUR pro m² für Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke. Für Familien mit Kindern wird zusätzlich ein Familienabschlag gewährt. Die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser werden separat im Bieterverfahren angeboten. Die Vermessung der einzelnen Grundstücke steht noch aus. Die Kosten für die Vermessung sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten.
Die Grundstücke Nr. 46 - 49 werden an einen Jugendhilfeträger für die Schaffung von Wohnraum zur Unterbringung von jungen Menschen im Rahmen der Jugendhilfe verkauft.
Bei gleichem Gebot entscheidet das Gesamtkonzept.
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