Die Große Kreisstadt Ditzingen beabsichtigt die Realisierung eines zukunftsweisenden Wohn- und Pflegeprojekts in einem Neubaugebiet im Stadtteil Schöckingen, welches ein kombiniertes Angebot aus stationärer Pflege und Betreutem Wohnen darstellen soll.
Das Neubaugebiet "Schöckingen Südost - Teil 1" befindet sich aktuell in der Entwicklung. Der dazugehörige Bebauungsplan ist derzeit in Aufstellung und beinhaltet ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 1.720 m² auf welchem das Vorhaben realisiert werden soll. Das Grundstück liegt im Zentrum des Neubaugebietes und ist über eine Haupterschließungsstraße an den Verkehr angebunden. Im Westen und im Süden grenzen Wohngebäude an das Grundstück an. Östlich sowie nördlich schließt sich das Friedhofsgelände mit Einsegnungshalle an.
In einer Machbarkeitsstudie wurde ein beispielhafter Gebäudekomplex entwickelt, der sich in die geplante Umgebungsbebauung einfügt.
Gegenstand und Zielsetzung
Das Projekt umfasst die Planung, den Bau und den langfristigen Betrieb einer Einrichtung, die folgende Kernkomponenten vereint:
Grundstücks- und Konditionsrahme
Zeitplanung
Die Interessensbekundung inkl. Referenzangaben ist bis zum 17.04.2026 einzureichen.
Anschließend erfolgt die Konzeptphase, die bis spätestens 19.06.2026 abgeschlossen sein soll.
Im Anschluss wird der Bebauungsplan entsprechend angepasst und zur Auslegung beschlossen. Danach folgt der Satzungsbeschluss und die Umsetzung der Erschließungsplanung. Zeithorizont für den Baubeginn ist das 1. Halbjahr 2028.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig konzipiert:
Stufe 1: Interessensbekundungsverfahren
In dieser Phase sind interessierte Investoren, Betreiber oder Bietergemeinschaften aufgerufen, ihr grundsätzliches Interesse zu bekunden. Einzureichen sind:
Stufe 2: Konzeptphase
Aus dem Kreis der Interessenten der Stufe 1 werden geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines detaillierten Konzeptes aufgefordert. Schwerpunkte der zweiten Stufe werden u. a. sein:
Betreiber- und Nutzungskonzept:
Es werden darüber hinaus Vorschläge zu ergänzen Nutzungen erwartet, wie beispielsweise:
Sicherung der zeitgleichen Umsetzung bei getrennten Investoren für Pflege und Wohnen
Architektonisches und städtebauliches Konzept:
Besondere Bedingungen für Bietergemeinschaften
Unterschiedliche Investoren bzw. Betreiber für die Teilbereiche sind zulässig. Voraussetzung ist jedoch ein gemeinsames Angebot, das eine baulich und zeitlich koordinierte Umsetzung garantiert.
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