Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 01.10.2025 und endet am 02.11.2025.
Die Stadt Ditzingen veräußert das am nordöstlichen Rand des Baugebiets „Ob dem Korntaler Weg“ gelegene Baugrundstück Nr. 27 im Höchstgebotsverfahren. Das Baugrundstück ist für eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienwohngebäude vorgesehen.
Das Mindestgebot beträgt 682.800 € (1.200 €/m²).
Das neue Wohngebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen zwischen der Münchinger Straße, der Knielstraße und der Korntaler Straße. Es fügt sich in die gegebene Struktur der Bebauung Ditzingen-Ost nahtlos ein und entwickelt diese weiter.
Es besteht aus überschaubaren Nachbarschaften, die sich zu Quartieren zusammenfügen, die ihrerseits durch Grünräume unterschiedlicher Ausbildung gegliedert sind. Das Gebiet weist insgesamt eine Größe von ca. 8,6 ha auf. Es sind ca. 150 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant.
Zusätzlich entsteht in diesem Gebiet eine neue Kindertagesstätte, um das Betreuungsangebot für Familien weiter auszubauen und den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach dem Bebauungsplan „Ob dem Korntaler Weg“, der am 20.07.2021 zur Satzung beschlossen wurde und am 08.12.2022 in Kraft getreten ist.
Der Kaufpreis für die einzelnen Grundstücke beinhaltet die Erschließungskosten und Abwasserbeiträge. Nicht enthalten sind:
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 569 qm |
| Quadratmeterpreis | 1.200,00 €/m2 |
| Mindestgebot |
682.800,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 6637 |
| Straße / Hausnummer | Otilie-Wildermuth-Straße |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 08.12.2022 |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Verpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags bezugsfertig zu bebauen. |
| Haustypen | Einfamilienhaus |
| Dachformen | |
| Dachneigung | |
| GFZ | 0,6 |
| GRZ | 0,3 |
| Vollgeschosse | II |
| Maximale Gebäudehöhe | 6,2 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Ditzingen |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Baugrundstück Nr. 27 - Veräußerung des Baugrundstücks nach Höchstgebot
Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 01.10.2025 und endet am 02.11.2025.
Die Stadt Ditzingen veräußert das am nordöstlichen Rand des Baugebiets „Ob dem Korntaler Weg“ gelegene Baugrundstück Nr. 27 im Höchstgebotsverfahren. Das Baugrundstück ist für eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienwohngebäude vorgesehen.
Das Mindestgebot beträgt 682.800 € (1.200 €/m²).
Das neue Wohngebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen zwischen der Münchinger Straße, der Knielstraße und der Korntaler Straße. Es fügt sich in die gegebene Struktur der Bebauung Ditzingen-Ost nahtlos ein und entwickelt diese weiter.
Es besteht aus überschaubaren Nachbarschaften, die sich zu Quartieren zusammenfügen, die ihrerseits durch Grünräume unterschiedlicher Ausbildung gegliedert sind. Das Gebiet weist insgesamt eine Größe von ca. 8,6 ha auf. Es sind ca. 150 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant.
Zusätzlich entsteht in diesem Gebiet eine neue Kindertagesstätte, um das Betreuungsangebot für Familien weiter auszubauen und den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach dem Bebauungsplan „Ob dem Korntaler Weg“, der am 20.07.2021 zur Satzung beschlossen wurde und am 08.12.2022 in Kraft getreten ist.
Der Kaufpreis für die einzelnen Grundstücke beinhaltet die Erschließungskosten und Abwasserbeiträge. Nicht enthalten sind:
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