Dieser Bauplatz ist mit einem zweigeschossigen Wohngebäude bebaubar. Bei der Bauform „Kettenhaus“ werden die Gebäude nicht direkt aneinandergebaut, sondern durch Anbauten (z.B. Garagen) verbunden. Die maximale Traufhöhe vom Wohnhaus beträgt etwa 6,50 m bis 6,60 m (ab Straßenniveau, s. Einschrieb im Bebauungsplan). Das Wohngebäude ist mit einem flach geneigten Satteldach (Dachneigung 18-25°) herzustellen. Zu beachten ist außerdem die im Bebauungsplan vorgegebene Firstrichtung. Die Garagen sind eingeschossig mit Flachdach zu erstellen. An der Seite, an der die Häuser auf die Grenze gebaut werden, können keine Fenster geplant werden (Brandschutz). Im Bauablauf ist eine enge Abstimmung der Nachbarn zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu den „Steckbrief Kettenhaus“.
Die Informationen im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung zum Gebiet und zur Bebaubarkeit durch das Stadtplanungsamt. Ansprechpartnerin ist Frau Galván-López.
Lage
Nahe des südwestlichen Gebietsrands, im Westen grenzt ein Feldweg an. Dahinter liegen bestehende Gärten und Häuser.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 330 qm |
| Flurstücknummer | 2153 |
| Straße / Hausnummer | Beim Kreuz |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 16.03.2022 |
| Erschließungsdatum | seit dem 31.05.2024 |
| Bauzwang | Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags begonnen werden; innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung muss das Vorhaben fertiggestellt sein, inkl. Außenanlagen in Rohplanie. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auch der Bezug des Gebäudes durch den Bauplatzkäufer erfolgen (Eigennutzung). |
| Haustypen | Kettenhausbauweise |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 18 - 25 Grad |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Biberach an der Riß |
| Kaufpreis |
62.700,00 €
Kaufpreis |
| Quadratmeterpreis | 190,00 €/m2 |
Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrunds wird für Untergeschosse und erdberührte Bauteile eine "Weiße Wanne" empfohlen. Jedem Bauherrn wird empfohlen, zur Prüfung der genauen Beschaffenheit des Untergrunds ein eigenes Bodengutachten erstellen zu lassen. Anhaltspunkte können dem im Downloadbereich hinterlegten allgemeinen Gutachten entnommen werden, dies ersetzt aber kein eigenes Gutachten.
keine bekannt.
Bitte beachten Sie folgende Auflagen, die für alle Erwerber gleichermaßen ohne Ausnahme gelten:
Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht
Die Stadt behält sich ein Wiederkaufsrecht an dem Bauplatz gemäß § 456 ff. BGB vor für den Fall, dass
- das Kaufgrundstück vor einer bezugsfertigen Bebauung i. S. v. § 72 Abs. 1, S. 2, S. 3 Bewertungsgesetz weiterveräußert wird,
- nicht innerhalb von 18 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, mit einem eigenen baurechtlich genehmigten Bauvorhaben begonnen wird,
- das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, fertiggestellt und vom Bauplatzbewerber selbst bezogen wird,
- das fertiggestellte Objekt in den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit voll vermietet oder veräußert wird (Wahlrecht der Stadt zwischen Wiederkaufsrecht und Vertragsstrafe, siehe Punkt Eigennutzung).
Eigennutzung
Der Käufer ist verpflichtet die Hauptwohnung in dem Wohnhaus selbst zu beziehen und für die Dauer von mindestens fünf Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung, selbst zu nutzen. Eine Veräußerung des Grundstücks oder Gebäudes ist innerhalb dieser Frist nicht zulässig. Bei einem Verstoß gegen das Vermietungs- oder Veräußerungsverbot kann die Stadt wahlweise ihr Wiederkaufsrecht am Objekt ausüben oder vom Käufer eine Aufzahlung aus dem Kaufpreis in Höhe von 25 % einfordern. Die Aufzahlung verringert sich um je 1/60 für jeden eigengenutzten vollen Monat ab bezugsfertiger Baufertigstellung bis zum Eintritt des Aufzahlungsfalles.
Strafklausel
Die Stadt Biberach behält sich die Aufnahme einer Vertragsstrafe im Kaufvertrag in dem Fall vor, dass durch wahrheitswidrige Angaben/Unterlagen die Zuteilung eines Bauplatzes ermöglicht wurde.
Baufeldfreimachung:
Bitte beachten Sie Punkt 3.7 des Textteils zum Bebauungsplan bezüglich geschützter Vogelarten!
Weiteres Procedere:
Bitte beachten Sie, dass der Grundstückskaufpreis vorab fällig wird, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Dies spart Zeit und Notargebühren.
Kettenhäuser:
Das Wohnhaus steht auf der Grundstücksgrenze. Abstimmung mit dem Nachbarn über Bauablauf ist erforderlich. Siehe "Steckbrief Kettenhaus".
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Im Gebiet Krautgärten II in Ringschnait bietet die Stadt Biberach noch Restplätze für freistehende Einfamilienhäuser bzw. Kettenhäuser zum Erwerb für Eigennutzer an. Anfragen richten Sie bitte an Frau Lietz.
Im Plangebiet finden Sie noch freie Grundstücke zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern und von Einfamilienhäusern in Kettenbauweise. Im Gebiet werden auch Mietwohnungen in ein paar Dreifamilienhäusern entstehen. Im Folgenden wird nur auf die freien Grundstücke für Einfamilien- und Kettenhäuser eingegangen. Die Bauplätze sind zur Eigennutzung vorgesehen, d.h. diese Bauplätze werden nicht an Kapitalanleger zur Vermietung herausgegeben, der Erwerber muss selbst mit Hauptwohnsitz einziehen. Dies wird vertraglich fixiert. Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten für Grund und Boden, Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation. Bewerben können Sie sich bei Frau Lietz unter m.lietz@biberach-riss.de oder 07351/51-374. Bitte beachten Sie, dass eine Finanzierungsbestätigung (600.000 Euro) eingereicht werden muss. Im Gebiet wurden von der Telekom Breitbandkabel eingelegt. Das Baugebiet liegt am Ortsrand angrenzend an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Entsprechend wird es durch den landwirtschaftlichen Betrieb bedingte Geruchs-, Staub- und Lärmeinflüsse auf das Gebiet geben.
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