Dieser Bauplatz bietet Ihnen mehrere Bebauungsmöglichkeiten:
Bebauung mit einem Tiny House - ein oder zweigeschossig, mit Flachdach - Bitte Finanzierungsbestätigung mit 100.000 Euro einreichen
Bebauung mit einem eingeschossigen Gebäude (Bungalow) - Bitte Finanzierungsbestätigung mit 350.000 Euro einreichen
Bebauung mit einem zweigeschossigen Gebäude - Bitte Finanzierungsbestätigung mit 500.000 Euro einreichen
WICHTIG:
Die tatsächlichen Kosten werden i.d.R. höher liegen. Die Finanzierungsbestätigung sichert lediglich die qualifizierte Teilnahme am Bewerbungsverfahren.
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der kleinen Grundstücksgröße und des ausgewiesenen Baufensters nur kompakte Bauformen erstellen lassen. Das Wohnhaus darf nicht auf die Grenze gesetzt werden. Abstände sind in Abhängigkeit von der Höhe des Gebäudes einzuhalten. Geschätzte realisierbare Wohnfläche bei einem Geschoss: ca. 65 - ca. 80 m²
Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege, Abwasserbeitrag und Vermessung sind im Kaufpreis bereits enthalten. Eine detaillierte Kostenübersicht erhalten Sie bei Zuteilung.
Die Informationen im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung zum Gebiet und zur Bebaubarkeit durch das Stadtplanungsamt oder Bauverwaltungsamt.
Lage
In der Gebietsmitte am Säntisweg. Auf der Westseite der Grundstücke werden viergeschossige Mehrfamilienhäuser errichtet werden.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 270 qm |
| Flurstücknummer | 10103 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 10.03.2021 |
| Erschließungsdatum | seit dem 31.05.2022 |
| Bauzwang | Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Erwerb des Bauplatzes begonnen werden. Das Bauvorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Erwerb fertiggestellt werden. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Tinyhaus |
| Dachformen | Flachdach |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | |
| Vollgeschosse | |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Biberach an der Riß |
| Kaufpreis |
70.200,00 €
Kaufpreis , |
| Quadratmeterpreis | 260,00 €/m2 |
Siehe Bodengutachten. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Untergrunds wird für Untergeschosse und erdberührte Bauteile eine "Weiße Wanne" empfohlen.
Keine bekannt.
Die Vorgaben des Bebauungsplans sind einzuhalten, auf die Dachbegrünung sei hingewiesen (s. Downloadbereich). Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Auflagen, die für alle Erwerber gleichermaßen ohne Ausnahme gelten:
Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht
Die Stadt behält sich ein Wiederkaufsrecht an dem Bauplatz gemäß § 456 ff. BGB vor für den Fall, dass- das Kaufgrundstück vor einer bezugsfertigen Bebauung i. S. v. § 72 Abs. 1, S. 2, S. 3 Bewertungsgesetz weiterveräußert wird,
- nicht innerhalb von 18 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, mit einem eigenen baurechtlich genehmigten Bauvorhaben begonnen wird,
- das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, fertiggestellt und vom Bauplatzbewerber selbst bezogen wird,
- das fertiggestellte Objekt in den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit voll vermietet oder veräußert wird (Wahlrecht zwischen Wiederkaufsrecht und Vertragsstrafe, siehe Punkt Eigennutzung).
Ebenso behält sich die Stadt ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz und seiner Bebauung vor, sofern ein Bauplatzkäufer, der damalige Mitbewerber und/oder Ehegatte des Käufers ein bereits vorher vorhandenes Wohnhaus/bebaubares Grundstück nicht innerhalb von sechs Monaten ab Bezugsfertigkeit des Neubaus veräußert hat.
Eigennutzung
Der Käufer ist verpflichtet die Hauptwohnung in dem Wohnhaus selbst zu beziehen und für die Dauer von mindestens fünf Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung, selbst zu nutzen. Eine Veräußerung des Grundstücks oder Gebäudes ist innerhalb dieser Frist nicht zulässig. Bei einem Verstoß gegen das Vermietungs- oder Veräußerungsverbot kann die Stadt wahlweise ihr Wiederkaufsrecht am Objekt ausüben oder vom Käufer eine Aufzahlung aus dem Kaufpreis in Höhe von 25 % bei Veräußerung oder Vermietung einfordern. Die Aufzahlung verringert sich in beiden Fällen um je 1/60 für jeden vollen Monat ab bezugsfertiger Baufertigstellung bis zum Eintritt des Aufzahlungsfalles.
Strafklausel
Die Stadt Biberach behält sich die Aufnahme einer Vertragsstrafe im Kaufvertrag in dem Fall vor, dass durch wahrheitswidrige Angaben/Unterlagen die Zuteilung eines Bauplatzes ermöglicht wurde.
Weiteres Procedere: Bitte beachten Sie, dass der Grundstückskaufpreis vorab fällig wird, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Dies spart Zeit und Notargebühren.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Fünf Grundstücke zur Errichtung kompakter Wohnformen werden verkauft.
Die Stadt Biberach bietet fünf Bauplätze im Baugebiet Taubenplätzle II für Eigennutzer an. Hierbei handelt es sich um den noch nicht veräußerten Bauplatz Altmannweg 1/1 für eine Doppelhaushälfte (die andere Hälfte ist bereits errichtet) sowie vier kleine Grundstücke zur Bebauung mit Tiny Houses oder ein- bzw. zweigeschossigen kompakten Wohnhäusern im Säntisweg. Die mögliche Gebäudegröße orientiert sich an der Größe des Baufensters auf dem jeweiligen Grundstück sowie weiteren Vorgaben des Bebauungsplans. Bitte prüfen Sie hierzu die Informationen zu den einzelnen Grundstücken. Alle Gebäude sind mit Flachdach zu errichten. Eine Abweichung hiervon ist auch bei Tiny Houses nicht möglich.
Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege, Abwasserbeitrag und Vermessung sind im Kaufpreis bereits enthalten. Eine detaillierte Kostenübersicht erhalten Sie bei Zuteilung.
Die Informationen im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung zum Gebiet und zur Bebaubarkeit durch das Stadtplanungsamt oder Bauverwaltungsamt.
Die im Downloadbereich verfügbare Finanzierungsbestätigung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren. Für die unterschiedlichen Haustypen sind unterschiedlich hohe Finanzierungsbestätigungen erforderlich. Wenn Sie sich noch nicht für einen Haustyp entschieden haben, wählen Sie bitte die höchste verfügbare Summe, um alle Möglichkeiten offenzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Kosten Ihres Gesamtvorhabens höher liegen werden als Ihre Bestätigungssumme.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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