Bei diesen Grundstücken handelt es sich um 4 Reihenhausgrundstücke mit einer Gesamtfläche von 938,00 m²
Bewerbungszeitraum: 01.04.2026 bis 31.05.2026
Der aktuelle Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2025) des gemeinsamen Gutachterausschusses "Markgräflerland-Breisgau" für Baugrundstücke in diesem Bereich beträgt 470,00 €/m². Der als Kaufpreis ausgewiesene Wert ist als Mindestkaufpreis anzusehen. Die Große Kreisstadt Bad Krozingen veräußert diese Bauplätze zur Bebauung von 4 Reihenhäusern zum Höchstgebot. Diese Grundstücke werden außerhalb der Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken in der Stadt Bad Krozingen veräußert und können nur zusammenhängend erworben werden.
Das Vertragsobjekt wird "voll erschlossen" verkauft.
Alle anderen Hausanschlusskosten (insbesondere zum Anschluss eines Gebäudes an die Stromversorgung, Telekommunikation sowie Grundstücksentwässerungsanlagen nach der Abwassersatzung der Stadt Bad Krozingen oder auf dem Grundstück liegende Teile der Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung = Innenerschließung) trägt der Erwerber.
Bei der Abgabe eines Kaufpreisangebotes ist eine Finanzierungsbestätigung, die die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich Grundstücksnebenkosten sicherstellt bzw. eine Bankbestätigung über vorhandenes Eigenkapital, zwingend erforderlich. Gebote ohne diesen Nachweis bleiben unberücksichtigt.
Der Bietende muss voll geschäftsfähig und auch Käufer der Grundstücke sein.
Gebote und Finanzierungsbestätigung werden in der Zeit vom 01.04.2026 bis 31.05.2026 grundsätzlich über diese Plattform baupilot angenommen. Später eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Gebotsabgabe:
Gebote sollen grundsätzlich in elektronischer Form (siehe rechte Schaltfläche "Gebot abgeben") abgegeben werden. Ausnahmsweise werden Gebote auch schriftlich / per Brief angenommen. Hier muss das Gebot in einem extra verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung GEBOT (in roter Schrift) an die Große Kreisstadt Bad Krozingen, Amt für Bürgerservice, Sicherheit & Liegenschaften, Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen gesendet werden.
Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates.
Lage
Die Grundstücke liegen im süd-östlichen Bereich des Baugebietes angrenzend an das Baugebiet "Schmidtackern I"
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
| Fläche | 938 qm |
| Quadratmeterpreis | 470,00 €/m2 |
| Mindestgebot |
440.860,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 2432 - 2435 |
| Straße / Hausnummer | Kapellenblick |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 14.06.2024 |
| Erschließungsdatum | vorauss. bis zum 31.12.2026 |
| Bauzwang | Der Käufer verpflichtet sich diese Grundstücke innerhalb von 3 Jahren nach Besitzübergang zu bebauen. Hier wird zur dinglichen Sicherung des Rückübertragungsanspruchs zugunsten der Stadt Bad Krozingen eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen. |
| Haustypen | Reihenhaus |
| Dachformen | Pultdach, Satteldach |
| Dachneigung | 22°-45° |
| GFZ | 0,8 |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Maximale Gebäudehöhe | 6,5 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Bad Krozingen |
Aufgrund des Höhenunterschiedes zur Erschließungsstraße / Straße können Mehrkosten beim Auffüllen der Grundstücke entstehen.
Hier muss eine Baulast mit folgendem Wortlaut übernommen werden:
Die grundbuchmäßigen Eigentümer der Grundstücke "Flurstücke Nr. 2432, 2433, 2434 und 2435" auf Gemarkung Hausen übernehmen für sich und ihre Rechtsnachfolger als Baulast gem. § 71 der Landesbauordnung (LBO-BW) die Verpflichtung, ihre Flurstücke hinsichtlich des Bauplanungsrechts, des Bauordnungsrechts, der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Bad Krozingen, der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Bad Krozingen nur so zu bebauen und zu nutzen, wie wenn diese ein einheitliches Grundstück bilden würden.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Die Stadt Bad Krozingen realisiert im Teilort Hausen eine Baugebietserweiterung "Schmidtackern II". Diese grenzt an das bestehende Baugebiet "Schmidtackern I" an und wird in nord-östliche Richtung erweitert.
Nach der Planung entstehen im Neubaugebiet 47 Baugrundstücke für Mehrfamilienhaus (MFH), Einfamilienhäuser (EFH), Doppelhäuser (DH) und Reihenhäuser (RH). Die Stadt Bad Krozingen wird 27 Baugrundstücke an die Bewerber*innen veräußern. Alle anderen Grundstücke sind im privaten Eigentum und werden nicht über die Stadt Bad Krozingen vermarktet.
Die Grundstücke sind mittlerweile im Grundbuch angelegt und gebildet. Die Vergabe erfolgt in zwei unterschiedlichen Kategorien. Die Art der Vergabe und mögliche Kaufpreise, sowie die Bebaubarkeit der angebotenen Grundstücke werden in den einzelnen Exposés hinterlegt.
Der Gemeinderat hat am 03.06.2024 den Bebauungsplan "Schmidtackern II" als Satzung beschlossen. Durch Veröffentlichung ist der Bebauungsplan "Schmidtackern II" am 14.06.2024 in Kraft getreten und ist rechtsverbindlich.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Eine Bewerbung ist für dieses Grundstück noch nicht möglich. Das Bewerbungsverfahren startet am 01.04.2026.
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