Die Stadt Bad Krozingen veräußert in der Hildegard-von-Bingen-Straße im Baugebiet Kurgarten II den Bauplatz mit der Flurstück-Nr. 5096 mit 635 m² zur Bebauung eines Einfamilienhauses / Mehrfamilienhauses zum Höchstgebot. Dieses Grundstück wird außerhalb der Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken in der Stadt Bad Krozingen veräußert. Der aktuelle Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2023) des gemeinsamen Gutachterausschusses "Markgräflerland-Breisgau" für Baugrundstücke in diesem Bereich/Baugebiet beträgt 980,00 €/m².
Beachten Sie folgende bautechnische Vorgaben:
Das Vertragsobjekt wird "voll erschlossen" verkauft.
Alle übrigen Hausanschlusskosten (insbesondere zum Anschluss eines Gebäudes an die Gas-und Stromversorgung sowie Telekommunikation, Grundstücksentwässerungsanlagen nach der Abwassersatzung der Stadt Bad Krozingen oder auf dem Grundstück liegende Teile der Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung = Innenerschließung) trägt der Erwerber.
Bei der Abgabe eines Kaufpreisangebotes ist eine Finanzierungsbestätigung, die die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich Grundstücksnebenkosten sicherstellt bzw. eine Bankbestätigung über vorhandenes Eigenkapital, zwingend erforderlich. Gebote ohne diesen Nachweis bleiben unberücksichtigt.
Der Bietende muss voll geschäftsfähig und auch der Käufer des Grundstücks sein.
Gebote und Finanzierungsbestätigung werden in der Zeit vom 01.05.2025 bis 04.06.2025 grundsätzlich über diese Plattform baupilot angenommen. Später eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Gebotsabgabe:
Gebote sollen grundsätzlich in elektronischer Form (rechte Schaltfläche "Gebot abgeben") abgegeben werden. Ausnahmsweise werden Gebote auch schriftlich /per Brief angenommen . Hier muss das Gebot in einem extra verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung GEBOT (in roter Schrift) an die Stadt Bad Krozingen, Amt für Bürgerservice, Sicherheit & Liegenschaften, Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen gesendet werden.
Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Der Verkauf des Grundstücks erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates.
Lage
Das Grundstück liegt in nord-westlicher Richtung an der L 120.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 635 qm |
Quadratmeterpreis | 900,00 €/m2 |
Mindestgebot |
571.500,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 5096 |
Straße / Hausnummer | Hildegard-von-Bingen-Straße 34 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 07.10.2015 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | |
Haustypen | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Flachdach |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | 0,35 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Bad Krozingen |
Im Planungsgebiet bestand seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst, der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg. Daher wurde im Frühjahr 2015 die Untersuchung durchgeführt. Im Bereich der geplanten Wohnbebauung wurden keine Kampfmittel gefunden. Lediglich am nördlichen Rand des Planungsgebietes im Bereich Wirtschaftsweg/Böschung L 120 befindet sich ein Bombentrichter, der sich auch unterhalb des Weges fortsetzt und daher nicht vollständig untersucht und freigegeben werden konnte. Wenn die Baumaßnahmen und Erdarbeiten zur Errichtung des Gebäudes anstehen, müssen diese Arbeiten von der Firma, die die Untersuchungen vorgenommen hat, beobachtet werden.
Das Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Denkmalschutz, hat im gesamten Baugebiet archäologische Bodenuntersuchungen durchgeführt. Der Erwerber verpflichtet sich, bei den vor ihm geplanten Baumaßnahmen entdeckte Funde dem Regierungspräsidium anzuzeigen bzw. mitzuteilen. § 20 Denkmalschutzgesetz bleibt unberührt.
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