G17 - Baugebiet 'Rönnenthal III - KAUFGRUNDSTÜCK G17'

Grundstücks-Info

Beschreibung

G17 - Baugebiet 'Rönnenthal III - KAUFGRUNDSTÜCK G17'

Bewerbungszeitraum: 08.12.2025 - 11.01.2026

Die Gemeinde Altenberge hat im Zeitraum 2022/2023 Wohnbaugrundstücke im Neubaugiet "Rönnenthal Teil III" vergeben. Von diesen Baugrundstückken hat die Kommune ein Baugrundstück für die Errichtung eines Einfamilienhauses zurückerhalten, welches mithilfe dieses Verfahrens vermarktet wird.

Allgemeinde Informationen zum Baugebiet:

Mit dem Baugebiet "Rönnenthal Teil III" hat die Gemeinde Altenberge ein zeitgemäßes, qualitativ hochwertiges sowie klimafreundliches Wohngebiet in räumlicher Nähe zum zentralen Ortskern ausgewiesen. Das überwiegend realisierte Baugebiet hat eine Größe von rd. 2 ha groß. Im Wohngebiet ist ein vielfältiger Wohnmix mit unterschiedlichen Gebäude- und Wohnungstypologien für diverse Nutzungsbedürfnisse (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau) entstanden bzw. befindet sich im Bau.

Über die gemeindliche Homepage https://www.o-sp.de/download/a... haben Sie die Möglichkeit, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 92 „Rönnenthal Teil III“ in aktueller Fassung einzusehen.

Bewerbungsverfahren:
Um ein transparentes und einheitliches Vergabeverfahren sicherzustellen, erfolgt die Vergabe des Bauplatzes nach den vom Gemeinderat am 15.05.2017 verabschiedeten Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (1. Stufe: Allg. Bewerbungsphase - Dauer 1 Monat // 2. Stufe: Zuteilungsphase). Die Bewerbung erfolgt auf das konkrete Baugrundstück. Nach Bewerbungsschluss und Auswertung aller Bewerbungen erhält der nach den Vergaberichtlinien Bestplatzierte das Baugrundstück. 

Nach der Reservierung und noch vor Beurkundung des Kaufvertrages kann der Kaufinteressent auf eigenes Risiko mit der Planungsphase beginnen. Die Gemeinde Altenberge tritt nicht für verlorene Kosten (z.B. Architekten oder sonstige Planungskosten, Beratungs- und Finanzierungskosten) ein, falls eine Planung bzw. ein Grundstückskauf wider Erwarten scheitern sollte. Rechte werden erst mit dem notariellen Grundstückskaufvertrag begründet.

Baureife der Baugrundstücke:
Das Baugrundstück ist mit Ausnahme der Hausanschlüsse erschlossen.

Alle Hausanschlusskosten (z.B. Wasseranschluss) inklusive der Kosten für die Errichtung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser auf dem Baugrundstück sind vom Käufer zu tragen!

Wichtiger Hinweis zum Baugrundstück:

Das Baugrundstück wurde in der Vergangenheit bereits einmalig zugeteilt und beurkundet. Daraufhin folgten die ersten Geländearbeiten durch den ehemaligen Eigentümer. Die vollzogenen Geländeanpassungen sind bis heute vorzufinden und sind vom künftigen Erwerber anzuerkennen.

Kaufpreisfälligkeiten:
Der Gesamtkaufpreis (Kaufpreis, Kanalanschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbeitrag nach §§ 135a-135c BauGB u. Vermessungskosten) ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages, frühestens mit dem Tage der Baureife des Wohngebietes, fällig.

Weitere Bestimmungen:
Folgende Vorgaben sind auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses verbindlich und werden im Kaufvertrag abgesichert:

- Das zu errichtende Gebäude muss mindestens dem Energieeffizienzstandard KfW 40 entsprechen.
- Das Bauvorhaben muss mindestens über eine solare Stromerzeugung in Form einer Photovoltaikanlage mit mind. 4 KW Leistung verfügen (ohne Speicher).

Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen.

Dieses ist für die Dauer von zehn Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Die Nutzungsüberlassung untergeordneter Teile des geschaffenen Wohnhauses an Dritte (etwa die Vermietung einer „Einliegerwohnung“ auf max. 40% der Gesamtwohnfläche) ist dabei zulässig.

Hinweis zu Bewerberangaben:
Sollten falsche Bewerberangaben zu der Vergabe eines Baugrundstücks führen, sieht die Gemeinde Altenberge im Kaufvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe (25 % des Bruttogrundstückskaufpreises) vor. Darüber hinaus bleibt die Geltungsmachung weiterer Ansprüche unberührt. Soweit Käufer die genannten Verpflichtungen (Verpflichtung zur Bauerrichtung, Veräußerungsverbot, Selbstnutzungsverpflichtung, Vorgabe zum Baustandard) nicht einhalten, behält sich die Gemeinde Altenberge durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die kosten- und lastenfreie Rückauflassung des Grundstücks gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Zinsentschädigung zu verlangen.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 393 qm
Quadratmeterpreis 240,00 €/m2
Vermessungskosten 1.906,05 €
Kaufpreis 96.226,05 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 177
Straße / Hausnummer Roggenkamp 19
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Dieses ist für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Weiter sind folgende Vorgaben verbindlich und werden im Kaufvertrag abgesichert: - Das zu errichtende Gebäude muss mind. dem Energieeffizienzstandard KfW 40 entsprechen. - Das Bauvorhaben muss über eine solare Stromerzeugung in Form einer Photovoltaikanlage mit mind. 4 KW Leistung verfügen.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Flachdach
Dachneigung 0 - 15°
GFZ 0,8
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Altenberge

Einschränkungen

Hinweis: Gemäß Bebauungsplan ist mind. 80% der Dachfläche zu begrünen. Die Substratstärke soll mindestens 15 cm betragen.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Rönnenthal III - KAUFGRUNDSTÜCK G17'

Rönnenthal III - KAUFGRUNDSTÜCK G17

Baugebiet und Umgebung

Das Neubaugebiet "Rönnenthal Teil III" liegt am östlichen Siedlungsrand, südlich der Hanseller Straße. Mit der laufenden Grundstücksvergabe wird 1 Baugrundstück nach den Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung vergeben. Der Kaufpreis liegt bei 240,-€/m² zzgl. Vermessungskosten i.H.v. 4,85 €/m².

Bewerbungszeitraum: 08.12.2025 - 11.01.2026

Die Gemeinde Altenberge hat im Zeitraum 2022/2023 Wohnbaugrundstücke im Neubaugiet "Rönnenthal Teil III" vergeben. Von diesen Baugrundstückken hat die Kommune ein Baugrundstück für die Errichtung eines Einfamilienhauses zurückerhalten, welches mithilfe dieses Verfahrens vermarktet wird.

Allgemeinde Informationen zum Baugebiet:

Mit dem Baugebiet "Rönnenthal Teil III" hat die Gemeinde Altenberge ein zeitgemäßes, qualitativ hochwertiges sowie klimafreundliches Wohngebiet in räumlicher Nähe zum zentralen Ortskern ausgewiesen. Das überwiegend realisierte Baugebiet hat eine Größe von rd. 2 ha groß. Im Wohngebiet ist ein vielfältiger Wohnmix mit unterschiedlichen Gebäude- und Wohnungstypologien für diverse Nutzungsbedürfnisse (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau) entstanden bzw. befindet sich im Bau.

Über die gemeindliche Homepage https://www.o-sp.de/download/a... haben Sie die Möglichkeit, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 92 „Rönnenthal Teil III“ in aktueller Fassung einzusehen.

Bewerbungsverfahren:
Um ein transparentes und einheitliches Vergabeverfahren sicherzustellen, erfolgt die Vergabe des Bauplatzes nach den vom Gemeinderat am 15.05.2017 verabschiedeten Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (1. Stufe: Allg. Bewerbungsphase - Dauer 1 Monat // 2. Stufe: Zuteilungsphase). Die Bewerbung erfolgt auf das konkrete Baugrundstück. Nach Bewerbungsschluss und Auswertung aller Bewerbungen erhält der nach den Vergaberichtlinien Bestplatzierte das Baugrundstück. 

Nach der Reservierung und noch vor Beurkundung des Kaufvertrages kann der Kaufinteressent auf eigenes Risiko mit der Planungsphase beginnen. Die Gemeinde Altenberge tritt nicht für verlorene Kosten (z.B. Architekten oder sonstige Planungskosten, Beratungs- und Finanzierungskosten) ein, falls eine Planung bzw. ein Grundstückskauf wider Erwarten scheitern sollte. Rechte werden erst mit dem notariellen Grundstückskaufvertrag begründet.

Baureife der Baugrundstücke:
Das Baugrundstück ist mit Ausnahme der Hausanschlüsse erschlossen.

Alle Hausanschlusskosten (z.B. Wasseranschluss) inklusive der Kosten für die Errichtung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser auf dem Baugrundstück sind vom Käufer zu tragen!

Wichtiger Hinweis zum Baugrundstück:

Das Baugrundstück wurde in der Vergangenheit bereits einmalig zugeteilt und beurkundet. Daraufhin folgten die ersten Geländearbeiten durch den ehemaligen Eigentümer. Die vollzogenen Geländeanpassungen sind bis heute vorzufinden und sind vom künftigen Erwerber anzuerkennen.

Kaufpreisfälligkeiten:
Der Gesamtkaufpreis (Kaufpreis, Kanalanschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbeitrag nach §§ 135a-135c BauGB u. Vermessungskosten) ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages, frühestens mit dem Tage der Baureife des Wohngebietes, fällig.

Weitere Bestimmungen:
Folgende Vorgaben sind auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses verbindlich und werden im Kaufvertrag abgesichert:

- Das zu errichtende Gebäude muss mindestens dem Energieeffizienzstandard KfW 40 entsprechen.
- Das Bauvorhaben muss mindestens über eine solare Stromerzeugung in Form einer Photovoltaikanlage mit mind. 4 KW Leistung verfügen (ohne Speicher).

Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen.

Dieses ist für die Dauer von zehn Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Die Nutzungsüberlassung untergeordneter Teile des geschaffenen Wohnhauses an Dritte (etwa die Vermietung einer „Einliegerwohnung“ auf max. 40% der Gesamtwohnfläche) ist dabei zulässig.

Hinweis zu Bewerberangaben:
Sollten falsche Bewerberangaben zu der Vergabe eines Baugrundstücks führen, sieht die Gemeinde Altenberge im Kaufvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe (25 % des Bruttogrundstückskaufpreises) vor. Darüber hinaus bleibt die Geltungsmachung weiterer Ansprüche unberührt. Soweit Käufer die genannten Verpflichtungen (Verpflichtung zur Bauerrichtung, Veräußerungsverbot, Selbstnutzungsverpflichtung, Vorgabe zum Baustandard) nicht einhalten, behält sich die Gemeinde Altenberge durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die kosten- und lastenfreie Rückauflassung des Grundstücks gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Zinsentschädigung zu verlangen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR14482
Grundstücksgröße: 393 qm
Kaufpreis: 96.226,05 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Noah Diekamp
Gemeinde Altenberge

Telefon: 02505 826802505 8268
E-Mail: noah.diekamp@altenberge.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Christoph Rövekamp
Leiter Fachbereich III-Bauwesen u. Liegenschaften
Gemeinde Altenberge

Telefon: 02505/82-4602505/82-46
Telefax: 02505/82-40
E-Mail: christoph.roevekamp@altenberge.de



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