Die Gemeinde Altenberge sucht im Zuge des laufenden Interessenbekundungsverfahrens Investoren, die Mehrfamilien- und/oder Reiehnhäuser im Neubaugebiet "Bahnhofshügel Teil II" bauen möchten.
Die Gemeinde Altenberge hat im Jahr 2023 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohngebiet „Bahnhofshügel Teil II“ geschaffen (siehe Bebauungsplan Nr. 94). Mit dem Baugebiet möchte die Gemeinde der anhaltenden starken Nachfrage nach Wohnraum in räumlicher Nähe zum Ortskern von Altenberge begegnen. Das Baugebiet verfügt insgesamt über eine Größe von rund 12,5 ha. Aktuell wird der 1. Bauabschnitt erschlossen und Bauplätze vergeben.
Im neuen Wohngebiet wird eine vielfältige Mischung aus unterschiedlichen Gebäude- und Wohnungstypologien (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau) entstehen. Im Jahr 2021 hat der Gemeinderat das wohnungspolitische Ziel beschlossen, das Angebot an bezahlbarem und gefördertem Wohnraum durch Schaffung adäquater Wohnraumangebote im Baugebiet Bahnhofshügel zu erhöhen. Laut Ratsbeschluss sollen mindestens 30% der entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert sein.
Im Rahmen einer Konzeptvergabe möchte die Gemeinde Altenberge 4 kommunale Grundstücke für eine Mehrfamilienhausbebauung (M 02-M 05) und 19 kommunale Grundstücke für eine Reihenhausbebauung (R 01-R 19) mit einer Größe von insgesamt 8.125 m2 veräußern.
Bis zum 09.09.2025 können Investoren eine Interessensbekundung abgeben, sich an der Konzeptvergabe beteiligen zu wollen.
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Dokumente |
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Formulare und Vorlagen |
Sonstige Dokumente |
Fakten |
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Stadt / Gemeinde: | Altenberge |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Grundstücksgrößen: | |
Grundstücke in Baugebiet: | 0 |
Freie Grundstücke: | 0 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | n/a |
Baugebiets-Id: | BG2466 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: |
Infrastruktur |
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