Die Gemeinde Altenberge vermarktet aktuell Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet "Bahnhofshügel Teil II". Nach Abschluss zweier Vergaberunden wurden 3 Kaufgrundstücke, die sich je für die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte eignen, nicht zugeteilt.
Das Kaufgrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 94 "Bahnhofshpgel Teil II" im Nuzungsbereich WA-2. Einzelheiten zu den Bauvorgaben sind unten dargestellt und können dem genannten Bebauungsplan, der im Internet unter www.o-sp.de/altenberge... veröffentlicht ist, entnommen werden.
Nach der Reservierung und noch vor der Beurkundung des Kaufvertrages kann der Kaufinteressent auf eigenes Risiko mit der Planungsphase beginnen. Die Gemeinde Altenberge tritt nicht für verlorene Kosten (z.B. Architekten oder sonstige Planungskosten, Beratungs- und Finanzierungskosten) ein, falls eine Planung bzw. ein Grundstückskaufvertrag wider Erwarten scheitern sollte. Rechte werden erst mit dem notariellen Grundstückskaufvertrag begründet.
Alle Hausanschlusskosten(z.B. Wasseranschluss) inklusive der Kosten für die Errichtung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser auf dem Baugrundstück sind vom Käufer zu tragen! Ein Gasnetz ist im Wohngebiet nicht vorhanden.
Kaufpreis/-fälligkeit
Der Gesamtkaufpreis beträgt 295,00 €/m². Darin enthalten sind:
Neben dem Gesamtkaufpreis fallen anteilige Vermessungskosten in Höhe von 9,48 €/m² an. Die Gesamtkosten pro Grundstück entnehmen Sie bitte den jeweiligen Grundstücksdetails. Der Gesamtkaufpreis inkl. Vermessungskosten ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Weitere Bestimmungen:
Hinweis der Verwaltung:
Wissen Sie bereits mit wem Sie das Doppelhaus errichten wollen? Wenn Ja können Sie diese Bewerber bei Ihrer Bewerbung nennen. Eine eigene Bewerbung dieses Bewerbers ist dennoch notwendig. Unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien wird die Gemeinde Altenberge versuchen, diesen Wünschen nachzukommen. Eine Berücksichtigung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Bewerber das Wohnhaus selber nutzen.
Hinweis zu Bewerberangaben:
Sollten falsche Bewerberangaben zu der Vergabe eines Baugrundstücks führen, sieht die Gemeinde Altenberge im Kaufvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe (25 % des Bruttogrundstückskaufpreises) vor. Darüber hinaus bleibt die Geltungsmachung weiterer Ansprüche unberührt. Soweit Käufer die genannten Verpflichtungen (Verpflichtung zur Bauerrichtung, Veräußerungsverbot, Selbstnutzungsverpflichtung, Vorgabe zum Baustandard) nicht einhalten, behält sich die Gemeinde Altenberge durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die kosten- und lastenfreie Rückauflassung des Grundstücks gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Zinsentschädigung zu verlangen.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 287 qm |
| Quadratmeterpreis | 295,00 €/m2 |
| Vermessungskosten | 9,48 € |
| Kaufpreis |
84.674,48 €
Kaufpreis |
| Flurstücknummer | 518 |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
| Erschließungsdatum | nicht bekannt |
| Bauzwang | Der Erwerber verpflichtet sich auf dem erworbenen Grundstück innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen das im Rahmen der Bewerbung um ein kommunales Baugrundstück genannte Bauvorhaben nach den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes bezugsfertig zu errichten. |
| Haustypen | Doppelhaus |
| Dachformen | Satteldach |
| Dachneigung | 35 - 45° |
| GFZ | 0,8 |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Gemeinde Altenberge |
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Vermarktung von 9 Baugrundstücken zur Errichtung mit je einer Doppelhaushälfte. Kauf- und Erbbaugrundstücke
Die Gemeinde Altenberge vermarktet aktuell Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet "Bahnhofshügel Teil II". Nach Abschluss der ersten zwei Vergaberunden wurden 9 Grundstücke, die sich für die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte eignen, nicht zugeteilt.
Nachfolgend sind die Informationen für diese Kaufgrundstück zur Eigennutzung veröffentlich. Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 94 "Bahnhofshügel Teil II" im Nutzungsbereich WA-2. Einzelheiten zu den Bauvorgaben sind unten dargestellt und können dem genannten Bebauungsplan, der im Internet unter www.o-sp.de/altenberge... veröffentlicht ist, entnommen werden.
Nach der Reservierung und noch vor Beurkundung des Kaufvertrags bzw. Erbbaurechtsübertragungsvertrag kann der Bauinteressent auf eigenes Risiko mit der Planungsphase beginnen. Die Gemeinde Altenberge tritt nicht für verlorene Kosten (z.B. Architekten oder sonstigen Planungskosten, Beratungs- und Finanzierungskosten) ein, falls eine Planung bzw. eine Vertragsbeurkundung wider Erwarten scheitern sollte. Recht werden erst mit dem notariellen Grundstückskaufvertrag oder Erbbaurechtsübertragungsvertrag begründet.
Baureife der Baugrundstücke
Das Wohngebiet wird in zwei Bauabschnitten erschlossen und vermarktet. Die Erschließungsarbeiten des 1. Bauabschnitts sind abgeschlossen. Eine Realisierung des zweiten Bauabschnitts ist derzeit noch nicht terminiert.
Alle Hausanschlusskosten (z.B. Wasseranschluss) inklusive der Kosten für die Errichtung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser auf dem Baugrundstück sind vom Erwerber zu tragen! Ein Gasnetz ist im Wohngebiet nicht vorhanden.
Kaufgrundstücke:
Der Gesamtkaufpreis beträgt 295,00 €/m². Darin enthalten sind:
Neben dem Gesamtkaufpreis fallen anteilige Vermessungskosten in Höhe von 9,48 €/m² an. Die Gesamtkosten pro Grundstück entnehmen Sie bitte den jeweiligen Grundstücksdetails. Sie sind innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Erbbaugrundstücke:
Die Erbbaugrundstücke werden im Wege eines Untererbbaurechts von der Gemeinde Altenberge vergeben. Bei einer Eigennutzung des Grundstücks des Grundstücks beträgt der jährliche Erbbauzins inkl. einer Reallast aktuell 2,82 €/m².
Die Erbbaukonditionen sind wertgesichert und an die Entwicklung des Verbrauchpreisindexes (VPI) gekoppelt. Ändert sich der VPI um mehr als 10 % erhöht bzw. vermindert sich der Erbbauzins sowie die Reallast entsprechend. Eine Anpassung kann frühestens alle drei Jahre vorgenommen werden.
Neben den jährlichen Erbbauzinsen inkl. der Reallast haben Erbbaunehmer einmalig Kosten zu tragen.
Für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen im Wohngebiet nach BauGB sind die nachfolgenden Erschließungskosten pp. nach BauGB an die Kommune zu entrichten:
Die einmaligen Gesamtkosten, die pro Grundstück anfallen, sind den jeweiligen Grundstücksdetails zu entnehmen. Sie sind innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Erbbaurechtsübertragungsvertrags fälig.
Weitere Bestimmungen:
Hinweis der Verwaltung:
Wissen Sie bereits mit wem Sie das Doppelhaus errichten wollen? Wenn Ja können Sie diese Bewerber bei Ihrer Bewerbung nennen. Eine eigene Bewerbung dieses Bewerbers ist dennoch notwendig. Unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien wird die Gemeinde Altenberge versuchen, diesen Wünschen nachzukommen. Eine Berücksichtigung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Bewerber das Wohnhaus selber nutzen.
Haben Sie Interesser an eines dieser Grundstücke, dann melden Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Altenberge.
Hinweis zu Bewerberangaben:
Sollten falsche Bewerberangaben zu der Vergabe eines Baugrundstücks führen, sieht die Gemeinde Altenberge im Kaufvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe (25 % des Bruttogrundstückskaufpreises) vor. Darüber hinaus bleibt die Geltungsmachung weiterer Ansprüche unberührt. Soweit Käufer die genannten Verpflichtungen (Verpflichtung zur Bauerrichtung, Veräußerungsverbot, Selbstnutzungsverpflichtung, Vorgabe zum Baustandard) nicht einhalten, behält sich die Gemeinde Altenberge durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die kosten- und lastenfreie Rückauflassung des Grundstücks gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Zinsentschädigung zu verlangen.
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