Kaufgrundstück - Friedensweg 37b - Baugebiet 'Bahnhofshügel Teil II - Doppelhaushälften'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Kaufgrundstück - Friedensweg 37b - Baugebiet 'Bahnhofshügel Teil II - Doppelhaushälften'

Die Gemeinde Altenberge vermarktet aktuell Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet "Bahnhofshügel Teil II". Nach Abschluss zweier Vergaberunden wurden 3 Kaufgrundstücke, die sich je für die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte eignen, nicht zugeteilt.

Das Kaufgrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 94 "Bahnhofshpgel Teil II" im Nuzungsbereich WA-2. Einzelheiten zu den Bauvorgaben sind unten dargestellt und können dem genannten Bebauungsplan, der im Internet unter www.o-sp.de/altenberge... veröffentlicht ist, entnommen werden.

Nach der Reservierung und noch vor der Beurkundung des Kaufvertrages kann der Kaufinteressent auf eigenes Risiko mit der Planungsphase beginnen. Die Gemeinde Altenberge tritt nicht für verlorene Kosten (z.B. Architekten oder sonstige Planungskosten, Beratungs- und Finanzierungskosten) ein, falls eine Planung bzw. ein Grundstückskaufvertrag wider Erwarten scheitern sollte. Rechte werden erst mit dem notariellen Grundstückskaufvertrag begründet.

Alle Hausanschlusskosten(z.B. Wasseranschluss) inklusive der Kosten für die Errichtung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser auf dem Baugrundstück sind vom Käufer zu tragen! Ein Gasnetz ist im Wohngebiet nicht vorhanden.

Kaufpreis/-fälligkeit


Der Gesamtkaufpreis beträgt 295,00 €/m². Darin enthalten sind:

Erschließungskostenbeitrag 89,56 €/m²
Kanalanschlussbeitrag 11,663 €/m²
Kostenerstattungsbeitrag 4,356 €/m²

Neben dem Gesamtkaufpreis fallen anteilige Vermessungskosten in Höhe von 9,48 €/m² an. Die Gesamtkosten pro Grundstück entnehmen Sie bitte den jeweiligen Grundstücksdetails. Der Gesamtkaufpreis inkl. Vermessungskosten ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.

Weitere Bestimmungen:


Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen.
Das Wohnhaus ist für die Dauer von zehn Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Die Nutzungsüberlassung unergeordneter Teile des geschaffenen Wohnhauses an Dritte (etwa die Vermietung einer "Einliegerwohnung" auf max. 40 % der Gesamtwohnfläche) ist dabei zulässig.

Hinweis der Verwaltung:


Wissen Sie bereits mit wem Sie das Doppelhaus errichten wollen? Wenn Ja können Sie diese Bewerber bei Ihrer Bewerbung nennen. Eine eigene Bewerbung dieses Bewerbers ist dennoch notwendig. Unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien wird die Gemeinde Altenberge versuchen, diesen Wünschen nachzukommen. Eine Berücksichtigung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Bewerber das Wohnhaus selber nutzen.

Hinweis zu Bewerberangaben:


Sollten falsche Bewerberangaben zu der Vergabe eines Baugrundstücks führen, sieht die Gemeinde Altenberge im Kaufvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe (25 % des Bruttogrundstückskaufpreises) vor. Darüber hinaus bleibt die Geltungsmachung weiterer Ansprüche unberührt. Soweit Käufer die genannten Verpflichtungen (Verpflichtung zur Bauerrichtung, Veräußerungsverbot, Selbstnutzungsverpflichtung, Vorgabe zum Baustandard) nicht einhalten, behält sich die Gemeinde Altenberge durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die kosten- und lastenfreie Rückauflassung des Grundstücks gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Zinsentschädigung zu verlangen.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 290 qm
Quadratmeterpreis 295,00 €/m2
Vermessungskosten 9,48 €
Kaufpreis 85.559,48 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 522
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang Der Erwerber verpflichtet sich auf dem erworbenen Grundstück innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen das im Rahmen der Bewerbung um ein kommunales Baugrundstück genannte Bauvorhaben nach den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes bezugsfertig zu errichten.
Haustypen Doppelhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 35 - 45°
GFZ 0,8
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Einheimischenklausel
Anbieter Gemeinde Altenberge

Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Bahnhofshügel Teil II - Doppelhaushälften'

Bahnhofshügel Teil II - Doppelhaushälften

Baugebiet und Umgebung

Vermarktung von 9 Baugrundstücken zur Errichtung mit je einer Doppelhaushälfte. Kauf- und Erbbaugrundstücke

Die Gemeinde Altenberge vermarktet aktuell Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet "Bahnhofshügel Teil II". Nach Abschluss der ersten zwei Vergaberunden wurden 9 Grundstücke, die sich für die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte eignen, nicht zugeteilt. 

Nachfolgend sind die Informationen für diese Kaufgrundstück zur Eigennutzung veröffentlich. Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 94 "Bahnhofshügel Teil II" im Nutzungsbereich WA-2. Einzelheiten zu den Bauvorgaben sind unten dargestellt und können dem genannten Bebauungsplan, der im Internet unter www.o-sp.de/altenberge... veröffentlicht ist, entnommen werden.

Nach der Reservierung  und noch vor Beurkundung des Kaufvertrags bzw. Erbbaurechtsübertragungsvertrag kann der Bauinteressent auf eigenes Risiko  mit der Planungsphase beginnen. Die Gemeinde Altenberge tritt nicht für verlorene Kosten (z.B. Architekten oder sonstigen Planungskosten, Beratungs- und Finanzierungskosten) ein, falls eine Planung bzw. eine Vertragsbeurkundung wider Erwarten scheitern sollte. Recht werden erst mit dem notariellen Grundstückskaufvertrag oder Erbbaurechtsübertragungsvertrag begründet.

Baureife der Baugrundstücke

Das Wohngebiet wird in zwei Bauabschnitten erschlossen und vermarktet. Die Erschließungsarbeiten des 1. Bauabschnitts sind abgeschlossen. Eine Realisierung des zweiten Bauabschnitts ist derzeit noch nicht terminiert.

Alle Hausanschlusskosten (z.B. Wasseranschluss) inklusive der Kosten für die Errichtung der Kontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser auf dem Baugrundstück sind vom Erwerber zu tragen! Ein Gasnetz ist im Wohngebiet nicht vorhanden.

Kaufgrundstücke:

Der Gesamtkaufpreis beträgt 295,00 €/m². Darin enthalten sind:

  • Erschließungskostenbeitragg 89,56 €/m²
  • Kanalanschlussbeitrag 11,663 €/m²
  • Kostenerstattungsbeitrag 4,356 €/m²

Neben dem Gesamtkaufpreis fallen anteilige Vermessungskosten in Höhe von 9,48 €/m² an. Die Gesamtkosten pro Grundstück entnehmen Sie bitte den jeweiligen Grundstücksdetails. Sie sind innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.

Erbbaugrundstücke:

Die Erbbaugrundstücke werden im Wege eines Untererbbaurechts von der Gemeinde Altenberge vergeben. Bei einer Eigennutzung des Grundstücks des Grundstücks beträgt der jährliche Erbbauzins inkl. einer Reallast aktuell 2,82 €/m². 

Die Erbbaukonditionen sind wertgesichert und an die Entwicklung des Verbrauchpreisindexes (VPI) gekoppelt. Ändert sich der VPI um mehr als 10 % erhöht bzw. vermindert sich der Erbbauzins sowie die Reallast entsprechend. Eine Anpassung kann frühestens alle drei Jahre vorgenommen werden.

Neben den jährlichen Erbbauzinsen inkl. der Reallast haben Erbbaunehmer einmalig Kosten zu tragen.

Für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen im Wohngebiet nach BauGB sind die nachfolgenden Erschließungskosten pp. nach BauGB an die Kommune zu entrichten:

  • Erschließungskostenbeitrag 89,56 €/m²
  • Kanalanschlussbeitrag 11,663 €/m²
  • Kostenerstattungsbeitrag 4,356 €/m²
  • Vermessungskosten 9,48 €/m²

Die einmaligen Gesamtkosten, die pro Grundstück anfallen, sind den jeweiligen Grundstücksdetails zu entnehmen. Sie sind innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Erbbaurechtsübertragungsvertrags fälig.

Weitere Bestimmungen:

  • Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen.
  • Das Wohnhaus ist für die Dauer von zehn Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Die Nutzungsüberlassung untergeordneter Teile des geschaffenen Wohnhauses an Dritte (etwa die Vermietung einer "Einliegerwohnung" auf max. 40 % der Gesamtwohnfläche) ist dabei zulässig.

Hinweis der Verwaltung:

Wissen Sie bereits mit wem Sie das Doppelhaus errichten wollen? Wenn Ja können Sie diese Bewerber bei Ihrer Bewerbung nennen. Eine eigene Bewerbung dieses Bewerbers ist dennoch notwendig. Unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien wird die Gemeinde Altenberge versuchen, diesen Wünschen nachzukommen. Eine Berücksichtigung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Bewerber das Wohnhaus selber nutzen.

Haben Sie Interesser an eines dieser Grundstücke, dann melden Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Altenberge.


Hinweis zu Bewerberangaben:

Sollten falsche Bewerberangaben zu der Vergabe eines Baugrundstücks führen, sieht die Gemeinde Altenberge im Kaufvertrag die Zahlung einer Vertragsstrafe (25 % des Bruttogrundstückskaufpreises) vor. Darüber hinaus bleibt die Geltungsmachung weiterer Ansprüche unberührt. Soweit Käufer die genannten Verpflichtungen (Verpflichtung zur Bauerrichtung, Veräußerungsverbot, Selbstnutzungsverpflichtung, Vorgabe zum Baustandard) nicht einhalten, behält sich die Gemeinde Altenberge durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die kosten- und lastenfreie Rückauflassung des Grundstücks gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Zinsentschädigung zu verlangen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR15191
Grundstücksgröße: 290 qm
Kaufpreis : 85.559,48 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag



Ansprechpartner

Noah Diekamp
Gemeinde Altenberge

Telefon: 02505 826802505 8268
E-Mail: noah.diekamp@altenberge.de

Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Christoph Rövekamp
Leiter Fachbereich III-Bauwesen u. Liegenschaften
Gemeinde Altenberge

Telefon: 02505/82-4602505/82-46
Telefax: 02505/82-40
E-Mail: christoph.roevekamp@altenberge.de



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