Datenschutzrichtlinie
Information zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen von Bauplatzvergabeverfahren in der Gemeinde Rheinmünster.
1. Vorbemerkung
Die Gemeinde Rheinmünster verarbeitet im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens informieren.
Wir nutzen das Tool "BAUPILOT", dessen Anbieter die BAUPILOT GmbH, Pfluggasse 16-18, 88400 Biberach a. d. Riss, Deutschland ist. Dieser Anbieter betreibt ein Portal, auf dem wir Informationen über freie Bauplätze veröffentlichen und auf denen Sie mit uns Kontakt aufnehmen können. Das Portal ist unter BAUPILOT.com zu erreichen, die Datenschutzerklärung des Anbieters finden Sie hier, „Datenschutzrichtlinien“. Sofern Sie über diese Internetseite Kontakt zu uns aufnehmen, sind wir Verantwortlicher. In diesem Zusammenhang haben wir den Anbieter gemäß Artikel 28 DSGVO beauftragt. Hierbei erheben wir die Kontaktdaten, die Sie uns mitteilen, sowie die Kommunikationsdaten (Inhalte Ihrer Anfrage) sowie Informationen zu Ihrem Interesse an einem bestimmten, freien Angebot.
Wir bleiben Ihnen gegenüber datenschutzrechtlich verantwortlich.
Wir eröffnen Ihnen die Möglichkeit, sich über das Portal "BAUPILOT" in eine Interessentenliste eintragen zu lassen. Anbieter des Tools ist die BAUPILOT GmbH, Pfluggasse 16-18, 88400 Biberach a. d. Riss, Deutschland ist. Sofern Sie sich freiwillig in unsere Interessentenliste eintragen, erheben wir die personenbezogenen Daten, die Sie dort freiwillig eintragen. Wir nutzen diese Daten, um Sie ggf. auf ein für Sie interessantes Objekt hinweisen zu können; entweder per E-Mail oder Post oder über das Portal “BAUPILOT”. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung, die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Wir speichern die Daten, bis Sie die Einwilligung widerrufen.
2. Ansprechpartner zur Datenverarbeitung
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Gemeinde Rheinmünster
vertreten durch Herr Bürgermeister Thomas Lachnicht
Lindenbrunnenstraße 1
77836 Rheinmünster
Telefon: 07227 9555-0
E-Mail: gemeinde@rheinmuenster.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Komm.ONE AöR
Weissacher Str. 15
70499 Stuttgart
E-Mail: datenschutzbeauftragte@komm.one
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Gemeinde Rheinmünster verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Baden-Württembergischen Datenschutzgesetzes (LDSG BW). Die Daten werden erhoben, um die Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Rheinmünster durchführen zu können.
Im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b DSGVO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung der Bauplatzvergabe erforderlich sind.
Die Gemeinde Rheinmünster unterliegt zudem diversen gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben. In diesen Fällen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c DSGVO. Die Zwecke der Verarbeitung ergeben sich aus den jeweiligen Spezialgesetzen.
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DSGVO.
4. Art und Umfang der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns durch Eintrag in die Interessentenliste oder per Bewerbungsformular übermitteln, insbesondere Vor- und Nachname, Titel, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, Fax, Handynummer, E-Mail), Baugrundstück, Flurstück und Gemarkung. Eine Datenverarbeitung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
Erforderliche personenbezogene Daten werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung dokumentiert und EDV-gestützt verarbeitet und – sofern erforderlich – den Akten beigelegt.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt werden
Eine Offenlegung personenbezogener Daten erfolgt ggf. gegenüber
-dem zuständigen Landratsamt als Fach- und Rechtsaufsicht
-beauftragten Dienstleistungsunternehmen
-Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung
-dem Gemeinderat Rheinmünster (sowie ggf. seiner Ausschüsse)
-dem Notar
-dem Grundbuchamt
-dem Finanzamt
-Rechtsanwälten, Gerichten, Gerichtsvollziehern (sofern erforderlich)
6. Übermittlung in Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Personenbezogene Daten, die bei uns verarbeitet oder gespeichert werden, werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
7. Dauer der Verarbeitung und Speicherung
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und Vorgaben erforderlich ist. Sollten Sie keinen Bauplatz erhalten, werden Ihre Daten spätestens 12 Monate nach dem Ablauf des Wiederkaufsrechts für die Gemeinde Rheinmünster beginnend mit dem zuletzt beurkundeten Kaufvertrag des jeweiligen Baugebiets gelöscht. Das Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Rheinmünster legt fest, dass ein Grundstück von der Gemeinde Rheinmünster bei Nichteinhaltung der fristgerechten bezugsfertigen Bebauung (3 Jahre) zurückerworben werden kann. In diesem Fall möchten wir den Bewerbern des jeweiligen Baugebiets, die keinen Bauplatz erhalten haben, die Möglichkeit geben, nachzurücken.
8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens sind Sie dazu verpflichtet, die abgefragten Daten anzugeben. Diese sind für eine ordnungsgemäße Bauplatzvergabe entsprechend den Vergabekriterien der Gemeinde Rheinmünster erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann keine Teilnahme am Bewerbungsverfahren stattfinden.
9. Betroffenenrecht
Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Ihnen besondere Rechte, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen möchten:
- Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten.
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die uns übermittelten personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – eine Vervollständigung verlangt werden.
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigt werden.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Sie haben das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
- Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
- Widerrufsrecht, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer von Ihnen erteilten Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
- Beschwerderecht, Art. 77 DSGVO
Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Wenden Sie sich in diesem Fall an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgart
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de