Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bauplatz-Interessensbekundung
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Immenstadt im Allgäu
Marienplatz 3-4
87509 Immenstadt im Allgäu
Telefon: +49 8323 9988-0
E-Mail: info@immenstadt.de
Nico Sentner
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
actago GmbH
Straubinger Straße 7
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
E-Mail: datenschutz@actago.de
Stand: Februar 2023
Zwecke der Datenverarbeitung:
- Durchführung der Vergabe von Bauplätzen in der Stadt Immenstadt.
- Aufnahme der Interessensbekundung in eine Warteliste zum Bauplatz-Vergabeverfahren, wenn zum Zeitpunkt der
Interessensbekundung kein Bauplatz vergeben werden kann bzw. wenn mehr Interessensbekundungen eingehen als
Bauplätze vergeben werden können. - Kommunikation mit den Interessensbekundenden im Rahmen des Bauplatzvergabeverfahrens und zur Abfrage der
Aktualität der Interessensbekundung.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO hinsichtlich vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Interessensbekundung) sowie zur Begründung und Durchführung der Bauplatzvergabe.
- Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen und rechtlicher Vorgaben aus den jeweiligen Spezialgesetzen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Stadtverwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind.
- Ratsmitglieder sowie ggf. Ausschüsse.
- Landratsamt als Fach- und Rechtsaufsicht, Grundbuchamt, Finanzamt.
- Notar.
- Sofern zutreffend: L-Bank zur Zuschussbeantragung.
- Sofern erforderlich: Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher.
- Von der Stadt beauftragte Dienstleister.
übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
- Bei einer Bauplatzvergabe werden erforderliche Daten in das Vergabeverfahren überführt und erforderliche Daten gespeichert, solange Sie Grundstückseigentümer sind.
- Sollten Sie keinen Bauplatz erhalten, wird Ihre Interessensbekundung 5 Jahre gespeichert oder bis zu Ihrem Widerruf der Interessensbekundung sowie zur Abwicklung der hieraus entstandenen Rechte und Pflichten.
Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen
sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). - Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die
Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf
Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). - Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. - Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, Postfach 22 12 19,
80502 München, Telefon: +49 89 212672-0 oder E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Daten kann keine Teilnahme am Bewerbungs- und Bauplatzvergabeverfahren stattfinden.