Informationen zur Datenverarbeitung für Bauplatzinteressenten
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Gemeinde Pfatter, Haidauer Str. 40, 93102 Pfatter, E-Mail: gemeinde@pfatter.de, Telefon: (09481) 9404-0.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Pfatter:
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte des Landkreises Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Telefon: (0941) 4009-262, E-Mail: datenschutz@landratsamt-regensburg.de
Wir verarbeiten Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail) sowie alle weiteren von Ihnen im Bauplatzvergabeverfahren angegebenen Informationen für die Vermarktung/Veräußerung der gemeindlichen Bauparzellen.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit a DSGVO verarbeitet.
Die erhobenen Daten werden zum Zweck der Verwaltung von Interessensbekundungen an Bauplätzen verarbeitet. Sollte sich aus einer Bewerbung ein Vertrag entwickeln, werden die Daten für die Vertragsabwicklung weiterverarbeitet. Die Datenverarbeitung ist somit für die Auswahl der Bewerber, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und gegebenenfalls zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen.
Bei der Vorbereitung bzw. Abwicklung des Kaufvertrags werden Personen-, Adress- und Grundstücksdaten an einen Notar sowie bei notwendigen Vermessungsarbeiten an das staatliche Vermessungsamt übermittelt.
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Pfatter so lange gespeichert, wie dies für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige, personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Gemeinde Pfatter, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann Ihr Interesse nicht entgegengenommen werden und Sie erscheinen nicht in der Bewerberliste. Eine mögliche Veräußerung an Sie ist dadurch ausgeschlossen.