Am südöstlichen Ortsrand von Ingerkingen hat die Gemeinde im Jahr 2025 das Baugebiet Siedlungsstraße 1. BA erschlossen. Die Gemeinde kann nun einen Bauplatz zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses verkaufen.
Die Veräußerung erfolgt freibleibend gegen Höchstgebot. Gebotsberechtigt sind nur volljährige natürliche und vollgeschäftsfähige Personen sowie juristische Personen. Gebote sind vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com einzureichen. Sollte keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden sein, ist auch ein Gebot in schriftlicher Form möglich und kann bei der Gemeinde eingereicht oder an die Gemeinde Schemmerhofen geschickt werden. Vordrucke können bei der Gemeinde Schemmerhofen angefordert werden unter Tel. 07356/9356-0 oder poststelle@schemmerhofen.de.
Das Mindestgebot beträgt 220 €/m². Zum Verkaufspreis hinzu kommen die Hausanschluss- und Vermessungskosten.
Gebote können im Zeitraum von Freitag 19.09.2025 bis Freitag 07.11.2025 abgegeben werden. Die Angebotsöffnung findet am Montag, 10.11.2025 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in 88433 Schemmerhofen, Hauptstraße 25 statt. Eine persönliche Teilnahme ist möglich.
Sollten Gebote den gleichen Preis je m² beinhalten, entscheidet das Los.
Im Zuge der Gebotsabgabe ist zu beachten:
Kaution
Das Gebot kann nur gewertet werden, sofern bis spätestens 07.11.2025 die Kaution in Höhe von 1.000€ bei der Gemeinde Schemmerhofen auf dem Konto DE 93 6545 0070 0000 0023 21, BIC SBCRDE66 eingegangen ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem vorbezeichneten Konto.
Sofern das abgegebene Gebot den Zuschlag erhält, wird die bereits bezahlte Kaution im Rahmen des Grundstückskaufvertrags mit dem Bauplatzkaufpreis verrechnet und in Abzug gebracht. Nimmt der/die Höchstbietende vom Kauf des Grundstücks Abstand, wird die Kaution nicht erstattet. Alle anderen Bewerber erhalten die Kaution innerhalb von 10 Tagen nach der Angebotsöffnung zurückerstattet.
Nachrückverfahren
Kommt mit dem erstplatzierten Gebot kein notarieller Kaufvertrag zustande, wird das Grundstück dem/der Nächstplatzierten zum Kauf angeboten. Innerhalb von 10 Tagen muss verbindlich schriftlich mitgeteilt werden, ob das Grundstück erworben wird.
Finanzierungsbestätigung
Der Bewerbung ist eine Bankbestätigung beizulegen, die die Finanzierung des Grundstückserwerbs und den Bau eines Wohnhauses von mindestens 500.000 Euro nachweist. Soweit bis zum Ablauf der Gebotsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, kann das Gebot nicht gewertet werden.
Notarieller Kaufvertrag
Zeitnah nach Ende der Angebotsöffnung oder ggf. nach Abschluss des Nachrückverfahrens wird ein notarieller Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden geschlossen. Im Rahmen dieses Grundstückskaufvertrags werden nachfolgende Verpflichtungen/Regelungen aufgenommen:
- Kaufpreiszahlung
Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Woche nach notarieller Beurkundung an die Gemeinde Schemmerhofen zu entrichten.
- Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht:
Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach Kauf des Grundstücks und Bezugsfertigstellung innerhalb von fünf Jahren. Der/die Käufer verpflichten sich, das Grundstück mit einem Wohngebäude zu bebauen und vor Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes nicht weiter zu veräußern bzw. sich hierzu zu verpflichten. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen zur Bebauung oder vertragswidriger Weiterveräußerung ist die Gemeinde zum Vertragsrücktritt berechtigt. Zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums kann die Gemeinde eine Vormerkung auf dem Vertragsgrundstück eintragen.
-Eigennutzungsverpflichtung:
Eine Eigennutzungsverpflichtung wird nicht vereinbart, das zu errichtende Wohngebäude kann auch vermietet bzw. nach Fertigstellung verkauft werden.
Festsetzungen Bebauungsplan
Bitte beachten Sie die Festsetzungen zu den Vollgeschossen im Bebauungsplan.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 1371 qm |
Quadratmeterpreis | 220,00 €/m2 |
Mindestgebot |
301.620,00 € Kaufpreis zzgl. Erschließungskosten, zzgl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, zzgl. Kostenerstattungsbetrag |
Straße / Hausnummer | Siedlungsstraße 17 bzw. Storchenweg 1 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 11.12.2020 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach Kauf des Grundstücks und Bezugsfertigstellung innerhalb von fünf Jahren. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Walmdach, Zeltdach |
Dachneigung | min. 20 Grad |
GFZ | |
GRZ | 0,5 |
Vollgeschosse | III |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Schemmerhofen |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Vergabe eines Bauplatzes zur Errichtung eine Mehrfamilienhauses im Baugebiet Siedlungsstraße (1.BA) in Ingerkingen Gebotsabgabezeitraum: 19.09.2025 - 07.11.2025
Am südöstlichen Ortsrand von Ingerkingen hat die Gemeinde im Jahr 2025 das Baugebiet Siedlungsstraße 1. BA erschlossen. Die Gemeinde kann nun einen Bauplatz zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses verkaufen.
Die Veräußerung erfolgt freibleibend gegen Höchstgebot. Gebotsberechtigt sind nur volljährige natürliche und vollgeschäftsfähige Personen sowie juristische Personen. Gebote sind vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com einzureichen. Sollte keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden sein, ist auch ein Gebot in schriftlicher Form möglich und kann bei der Gemeinde eingereicht oder an die Gemeinde Schemmerhofen geschickt werden. Vordrucke können bei der Gemeinde Schemmerhofen angefordert werden unter Tel. 07356/9356-0 oder poststelle@schemmerhofen.de.
Das Mindestgebot beträgt 220 €/m². Zum Verkaufspreis hinzu kommen die Hausanschluss- und Vermessungskosten.
Gebote können im Zeitraum von Freitag 19.09.2025 bis Freitag 07.11.2025 abgegeben werden. Die Angebotsöffnung findet am Montag, 10.11.2025 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in 88433 Schemmerhofen, Hauptstraße 25 statt. Eine persönliche Teilnahme ist möglich.
Sollten Gebote den gleichen Preis je m² beinhalten, entscheidet das Los.
Im Zuge der Gebotsabgabe ist zu beachten:
Kaution
Das Gebot kann nur gewertet werden, sofern bis spätestens 07.11.2025 die Kaution in Höhe von 1.000€ bei der Gemeinde Schemmerhofen auf dem Konto DE 93 6545 0070 0000 0023 21, BIC SBCRDE66 eingegangen ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem vorbezeichneten Konto.
Sofern das abgegebene Gebot den Zuschlag erhält, wird die bereits bezahlte Kaution im Rahmen des Grundstückskaufvertrags mit dem Bauplatzkaufpreis verrechnet und in Abzug gebracht. Nimmt der/die Höchstbietende vom Kauf des Grundstücks Abstand, wird die Kaution nicht erstattet. Alle anderen Bewerber erhalten die Kaution innerhalb von 10 Tagen nach der Angebotsöffnung zurückerstattet.
Nachrückverfahren
Kommt mit dem erstplatzierten Gebot kein notarieller Kaufvertrag zustande, wird das Grundstück dem/der Nächstplatzierten zum Kauf angeboten. Innerhalb von 10 Tagen muss verbindlich schriftlich mitgeteilt werden, ob das Grundstück erworben wird.
Finanzierungsbestätigung
Der Bewerbung ist eine Bankbestätigung beizulegen, die die Finanzierung des Grundstückserwerbs und den Bau eines Wohnhauses von mindestens 500.000 Euro nachweist. Soweit bis zum Ablauf der Gebotsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, kann das Gebot nicht gewertet werden.
Notarieller Kaufvertrag
Zeitnah nach Ende der Angebotsöffnung oder ggf. nach Abschluss des Nachrückverfahrens wird ein notarieller Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden geschlossen. Im Rahmen dieses Grundstückskaufvertrags werden nachfolgende Verpflichtungen/Regelungen aufgenommen:
- Kaufpreiszahlung
Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Woche nach notarieller Beurkundung an die Gemeinde Schemmerhofen zu entrichten.
- Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht:
Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach Kauf des Grundstücks und Bezugsfertigstellung innerhalb von fünf Jahren. Der/die Käufer verpflichten sich, das Grundstück mit einem Wohngebäude zu bebauen und vor Bezugsfertigstellung des Wohngebäudes nicht weiter zu veräußern bzw. sich hierzu zu verpflichten. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen zur Bebauung oder vertragswidriger Weiterveräußerung ist die Gemeinde zum Vertragsrücktritt berechtigt. Zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums kann die Gemeinde eine Vormerkung auf dem Vertragsgrundstück eintragen.
-Eigennutzungsverpflichtung:
Eine Eigennutzungsverpflichtung wird nicht vereinbart, das zu errichtende Wohngebäude kann auch vermietet bzw. nach Fertigstellung verkauft werden.
Festsetzungen Bebauungsplan
Bitte beachten Sie die Festsetzungen zu den Vollgeschossen im Bebauungsplan.
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf bis zu Grundstücke bewerben.
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