Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans "Kappmannsgrund, 5. Bauabschnitt" und im Planbereich B. Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sind dem Textteil des Bebauungsplan zu entnehmen. Das Grundstück hat eine Fläche von 365 m² (ca. 15 m x 24,3 m).
Lage
Das Baugebiet befindet sich in einer attraktiven und verkehrsgünstigen Lage am südlichen Wohnrand der Stadt Leingarten, am Ortsausgang in Richtung Nordheim.
Trotz der naturnahen Lage ist die Infrastruktur des täglichen Bedarfs hervorragend angebunden:
Neben dem geplanten Lebensmittelmarkt, erreichen Sie im direkten Umkreis von unter einem Kilometer essentielle Einrichtungen wie die Grundschule, mehrere Kindergärten, das Rathaus sowie den Ortskern mit diversen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Banken und sonstigen Dienstleistern und Einrichtungen.
Diese Lage bietet somit die ideale Kombination aus guter Erreichbarkeit und einer ruhigen Wohnatmosphäre.
| Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
| Angebotsart | Verkauf |
| Fläche | 365 qm |
| Quadratmeterpreis | 600,00 €/m2 |
| Kaufpreis |
219.000,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
| Flurstücknummer | 15470 |
| Straße / Hausnummer | Asola-Ring |
| Bebauungsplan rechtskräftig seit | 04.09.2025 |
| Erschließungsdatum | vorauss. bis zum 01.11.2026 |
| Bauzwang | Der Bauplatzbewerber verpflichtet sich vertraglich, auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezugsfertig zu bauen. |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Zweifamilienhaus |
| Dachformen | versetztes Pultdach, Satteldach, Flachdach |
| Dachneigung | |
| GFZ | |
| GRZ | 0,4 |
| Vollgeschosse | II |
| Maximale Gebäudehöhe | 9 m |
| Einheimischenklausel | |
| Anbieter | Stadt Leingarten |
Für das Baugebiet wurde im Rahmen der Erschließungsplanung ein geologisches Gutachten zur Feststellung der allgemeinen Untergrundverhältnisse erstellt.
Dieses Gutachten dient interessierten Bewerbern als unverbindlicher Anhaltspunkt und erste Informationsgrundlage für die zu erwartende Bodenbeschaffenheit im Baugebiet. Es kann unter der Rubrik „Dokumente“ auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Dokument keine individuelle Baugrunduntersuchung für das spezifische Bauvorhaben des Erwerbers und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Eigenverantwortlichkeit zur Prüfung der Untergrundverhältnisse vor Baubeginn.
Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich, auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezugsfertig zu bebauen.
Eigennutzungsverpflichtung
Der Erwerber verpflichtet sich, dass auf dem Vertragsgegenstand zu errichtende Wohngebäude (Hauptwohnung) ab Bezugsfertigkeit selbst zu nutzen und dort mindestens auf fünf Jahre ununterbrochen seine Hauptwohnung zu begründen. Berufs-, familien- und gesundheitsbedingte kurzzeitige Unterbrechungen der Eigennutzung des Vertragsgegenstandes von insgesamt weniger als zwei Jahren sind zulässig. Die Frist verlängert sich dann entsprechend.
Übertragungs- und Belastungsbeschränkung
Bis zum Ablauf der Dauer der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen (beispielsweise im Wege der Veräußerung, des Tausches), noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise in Form eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit) einräumt (Übertragungs- und Belastungsbeschränkung).
Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß des Bewerbers gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren, kann die Stadt Leingarten entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder ein dinglich zu sicherndes Wiederkaufsrecht ausüben.
| Energieversorgung | |
| Gas | |
| Nah- oder Fernwärme | |
| Wasserversorgung |
| DSL | |
| Glasfaseranschluss | |
| Kabelanschluss | |
| VDSL |
| Alten- und Pflegeheime | |
| Ärzte | |
| Einkaufsmöglichkeiten | |
| Kindergarten | |
| Kinderkrippe | |
| Kitas | |
| Krankenhäuser / Kliniken | |
| Mobiler Pflegedienst | |
| Öffentlicher Personennahverkehr | |
| Schulen | |
| Schwimmbäder / Badeseen | |
| Sozialstationen | |
| Spielplätze | |
| Sporteinrichtungen |
Das Neubaugebiet Kappmannsgrund/Rosenberger in Leingarten ist ein neues, gut geplantes Wohngebiet am südlichen Ortsrand Leingartens in Richtung Nordheim.
Willkommen im Neubaugebiet Kappmannsgrund/Rosenberger in Leingarten – Ihr neues Zuhause zwischen Natur und Stadtleben zugleich!
Hier entstehen moderne Wohnträume in attraktiver Lage am südlichen Ortsrand, mit vielfältigen Möglichkeiten vom Einfamilienhaus bis zur modernen Wohnung.
Genießen Sie die Vorteile eines durchdachten Quartiers mit direkter Nahversorgung durch einen geplanten Lebensmittelmarkt und kurzen Wegen. Das Baugebiet bietet familienfreundliche Bauplätze für Einfamilienhäuser sowie Flächen für Geschosswohnungsbau und zeichnet sich durch eine ruhige Lage mit guter regionaler Anbindung aus.
Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, die Erschließung hat bereits begonnen.
Sichern Sie sich jetzt die Chance auf ein Zuhause in diesem begehrten Neubaugebiet – die Erschließungsarbeiten haben bereits begonnen.
Leingarten – wohnen, wo Zukunft wächst!
Für dieses Baugebiet können Sie sich während der Bewerbungsphase auf keine konkreten Grundstücke bewerben. Nach der Bewerbungsphase erfolgt die Zuteilung gemäß der ermittelten Rangfolge.
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