Die Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10“, bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus.
Lage der Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10“
Die Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10“ ist im verkehrsberuhigten Bereich mitten in der historischen Altstadt von Lohr a.Main gelegen.
Grundstücksdaten
Gemarkung: Lohr a.Main
Flurstück: Fl.-Nr. 217
Größe: 70 m²
Lasten sind in Abt. II und III des Grundbuchs für Lohr a.Main, Blatt 8023 für die Fl.-Nr. 217 nicht eingetragen.
Bestandsgebäude
Stadthaus/Einfamilienwohnhaus
Das Stadthaus steht auf einem ca. 10,40 Meter langen und ca. 6,60 Meter breiten Grundstück, wodurch dieses in seiner vollen Fläche (70 m²) bebaut ist. Infolgedessen verfügt das Stadthaus weder über eine eigene Gartenfläche noch über einen Balkon. Auch ein eigener Parkplatz bzw. eine eigene Garage sind nicht vorhanden.
Das als Einfamilienwohnhaus ausgeführte Stadthaus verfügt über eine Teilunterkellerung, die aus einem gemauerten Kellerraum besteht in welchem die Hausanschlüsse eingebracht sind. Als Wohnraum stehen das Erd-, Ober- und Dachgeschoss zur Verfügung. Alle in Massivbauweise ausgeführten Geschosse sind ausschließlich über Treppen erreichbar.
Das vorhandene Satteldach besteht aus einer Biberschwanzeindeckung mit Lüfterziegel und Schneefang. Ob das Dach – im Gegensatz zum restlichen Gebäude – gedämmt ist, ist wegen der augenblicklichen Unzugänglichkeit des Spitzbodens unbekannt.
Beheizt wird das Einfamilienwohnhaus momentan mit einer ca. 25 Jahre alten Gaszentralheizung. Diese ist ebenso wie der Waschmaschinenanschluss im Hauptbad untergebracht.
Aufgrund der grenzständigen Lage erfährt das Einfamilienwohnhaus nur eine eingeschränkte Belichtung und Belüftung, was sich in einem Feuchtebefall an der Einschubtreppe zum Spitzboden sowie Feuchteschäden am Kamin widerspiegelt.
Alles in Allem stehen am derzeit vermieten Einfamilienwohnhaus zeitnah Reparatur- und Sanierungsarbeiten an, die im Rahmen des einzureichenden Nutzungskonzeptes Berücksichtigung zu finden haben. Dies gilt im Übrigen auch für die Optimierung der Dämmung, die im Optimalfall auch schon in diesem Zusammenhang mitberücksichtigt werden wird.
Bebauung
Baurecht und Planung
Die Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10“ befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altstadt Nord (Nr. 49) und kann entsprechend dessen Vorschriften zu Art und Maß der baulichen Nutzung (Mischgebiet) baulich genutzt werden. Seitens des Gutachterausschusses des Landratsamtes Main-Spessart wurde im Rahmen der Verkehrswertermittlung weiterhin festgestellt, dass die Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10“ im Bereich des Denkmal-Ensembles „Altstadt Lohr am Main“ (Aktennummer E-6-77-155-1) verortet ist. Die hieraus resultierenden Konsequenzen für den Baubestand sind seitens des Erwerbsinteressenten selbstständig vor Angebotsabgabe mit der zuständigen Fachstelle des Landratsamtes Main-Spessart zu klären.
Sollten Sie sich daraufhin zu einer Angebotsabgabe entschließen, ist – bei der Stadt Lohr a.Main – Ihre Ansprechpartnerin für eine Bauberatung (am besten nach vorheriger Terminvereinbarung) Frau Döhrmann (Tel. 09352/848-410, Email: pdoehrmann@lohr.de).
Auf die Stellplatz- und Ablösesatzung der Stadt Lohr a.Main wird ebenfalls rein vorsorglich hingewiesen. Sie kann abgerufen werden unter dem Link: https://www.lohr.de/fileadmin/... Fragen hierzu, insbesondere zu einer evtl. Anrechenbarkeit aus Altbestand, sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (Landratsamt Main-Spessart) zu klären.
Die Kontaktpersonen der zuständigen Fachstellen des Landratsamtes Main-Spessart, welche zu den vielfältigen Fragestellungen rund um das Thema Baurecht und Planung (wie z. B. dem Denkmalschutz oder wasser-/naturschutzrechtlichen Fragestellungen) als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, können bei Bedarf mittels dem nachfolgend aufgeführten Link: https://www.main-spessart.de/b... ermittelt werden.
Erschließung
Die Erneuerung bzw. Erstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Grundstückes sind durch den Käufer – im Bedarfsfall – selbstständig bei den zuständigen Versorgungsträgern in Auftrag zu geben bzw. mit diesen abzurechnen. Durch die Lage an einer öffentlichen Straße besteht Anschlussmöglichkeit an Wasser, Kanal, Strom, Gas und Telefon.
Die in der Vergangenheit bereits angefallenen Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal sowie der Erschließungsbeitrag Straße sind im Kaufpreis enthalten. Allerdings hat der Käufer auf eine Rückerstattung ggf. zu viel gezahlter Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal zu verzichten, wenn eine evtl. geplante Neubebauung die bereits abgegoltene Geschossfläche nicht erreicht. Sollte die abgegoltene Geschossfläche durch die Neubebauung übertroffen werden, erhält der Käufer (neuer Eigentümer) eine entsprechende Nachveranlagung für die Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal.
Vertragliche Bestimmungen
Das Grundstück wird zum Zweck der Nutzung im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen verkauft. Unter anderem wird im Rahmen des Kaufvertrages folgendes geregelt:
Der Käufer hat das Vertragsobjekt besichtigt und kennt dessen Alter, Erhaltungszustand und derzeitige Verwendbarkeit. Er kauft es im gegenwärtigen, gebrauchten und durch Inaugenscheinnahme bestens bekannten Zustand.
Im Zuge des Haftungsausschlusses stellt sich die Stadt Lohr a.Main von allen Ansprüchen bzgl. der Baugrundbeschaffenheit, etc. frei. Es werden keine Garantien gegeben, die Liegenschaft wird gekauft wie sie steht und liegt.
Alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers; beispielhaft werden erwähnt: Grunderwerbssteuer, ggf. Vermessungs- und Katasterkosten zur Parzellierung sowie die Notar- und Grundbuchkosten etc.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufstellung der Kaufvertragsinhalte nicht abschließend ist.
Bieterverfahren
Bei dem zu veräußernden Objekt handelt es sich um die Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10“ (Fl.-Nr. 217 Gemarkung Lohr a.Main.)
Verfahren
Da die Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10" eine zentrale Lage einnimmt, berücksichtigen die städtischen Gremien bei ihrer Vergabeentscheidung neben dem angebotenen Kaufpreis auch das vorgelegte Nutzungskonzept. Für die mit der Umsetzung des Nutzungskonzepts einhergehenden Maßnahmen, die dem urbanen Umfeld nicht zuwiderlaufen dürfen, ist konkret darzulegen wie deren finanzielle Realisierung sichergestellt wird sowie deren zeitliche Durchführung vorgesehen ist. Dies ist neben der Erzielung des gremial beschlossenen Mindestkaufpreises für die Stadt Lohr a.Main von elementarem Belang.
Die Kaufverhandlungen werden insofern unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das zuständige Gremium geführt. Die Stadt Lohr a.Main behält sich dementsprechend die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Höchstbietende Kaufinteressent hat daher keinen Anspruch darauf, dass die Stadt Lohr a.Main ihm die Liegenschaft veräußert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne vergaberechtlicher Vorschriften (z. B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Die Interessenten können gegenüber der Stadt Lohr a.Main im Rahmen dieses Verfahrens keine vorvertraglichen Kosten und keine Entschädigungsansprüche für Aufwendungen jedweder Art geltend machen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Exposés, der Anlagen sowie der im Internet verfügbaren Unterlagen wird trotz aller Sorgfalt jede Haftung ausgeschlossen. Im Falle einer Vermittlung durch einen Makler zahlt die Stadt Lohr a.Main keine Maklercourtage.
Die Stadt Lohr a.Main behält sich außerdem vor, Kaufinteressenten zur Abgabe von Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Kaufpreisfinanzierung zu verlangen. Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Der ausgewählte Bewerber erhält nach Ablauf der Frist und Angebotswertung eine schriftliche Mitteilung und muss ggf. eine entsprechende Zusage des finanzierenden inländischen Kreditinstituts bzw. einen Eigenmittel/Eigenkapitalnachweis eines inländischen Kreditinstitutes beibringen. Der Kaufvertrag ist dann unverzüglich nach dem Eintritt der Rechtsgültigkeit des Beschlusses des zuständigen Gremiums zu schließen.
Die unterlegenen Interessenten werden in Kenntnis gesetzt, dass ihr Gebot nicht den Zuschlag erhalten hat. Ferner behält sich die Stadt Lohr a.Main vor, das Verfahren zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.
Angebotsbedingungen
Die Liegenschaft soll gegen Gebot entsprechend den o. a. Vorgaben veräußert werden.
Bei Interesse an einem Erwerb zu den genannten Konditionen ist ein schriftliches, auflagen- und bedingungsfreies Kaufangebot mit einem aussagekräftigen Nutzungskonzept und Angabe der Gebotshöhe (auf volle Euro lautend) in einem verschlossenen Umschlag bis zum
06.10.2025, 12:00 Uhr
abzugeben.
Adressieren Sie Ihr Gebot an die folgende Anschrift (E-Mails werden nicht berücksichtigt):
Stadt Lohr a.Main
ungeöffnet weiterleiten
Bauamt – Liegenschaften –
Kaufpreisangebot
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem Hinweis „Gebot für Liegenschaft Mittlere Schlossgasse 10, nicht öffnen vor dem 06.10.2025“ abgegeben wird. Ansonsten gelangt das Gebot in den normalen Geschäftsgang. Die Vertraulichkeit ist dann nicht mehr gewährleistet und infolgedessen kann das Angebot im Rahmen der Vergabeentscheidung auch nicht mehr berücksichtigt werden. Angebote, die nach dem Abgabetermin eingehen, können ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.
Besichtigungen
Nach Anmeldung beim Bauamt kann zwischen dem 01.09.2025 und 26.09.2025 die Liegenschaft „Mittlere Schlossgasse 10“ in Augenschein genommen werden.
Ansprechpartner hierfür sind:
Herr Achim Sulm (Tel.: 09352/848-418, Mail: asulm@lohr.de)
Herr Stefan Burk (Tel.: 09352/848-417, Mail: sburk@lohr.de)
Objekt: IM1435 |
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Status | frei |
Kaufpreis | auf Anfrage |
Größe | 0 m2 |
Grundstück | 70 m2 |
Anzahl Zimmer | |
Objektart | Einfamilienhaus |
Objektzustand | keine Angabe |
Nutzung / Objektart | private Nutzung |
Baujahr | 0 |
Letzte Sanierung | |
Stockwerk | 0 |
Adresse Mittlere Schlossgasse 10 97816 Lohr a.Main |
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