Dieser Bauplatz ist mit einem zweigeschossigen Einzelhaus bebaubar. Die max. Traufhöhe beträgt ca. 6,30 m (ab Straßenniveau). Das Wohngebäude ist mit einem flach geneigten Satteldach (Dachneigung 18-25°) herzustellen. Zu beachten ist außerdem die im Bebauungsplan vorgegebene Firstrichtung. Die Garagen sind eingeschossig mit Flachdach zu erstellen. Ebenso ist der „Steckbrief Kettenhaus“ zu beachten.
Die Informationen im Baupilot ersetzen nicht eine Beratung zum Gebiet und zur Bebaubarkeit durch das Stadtplanungsamt. Ansprechpartner ist Herr Spranz.
Lage
In der nördlichen Gebietshälfte.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 540 qm |
Straße / Hausnummer | Rüblandweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 08.12.2021 |
Erschließungsdatum | seit dem 31.05.2024 |
Bauzwang | Mit einem Bauvorhaben muss innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung des Kaufvertrags begonnen werden; innerhalb von 36 Monaten ab Beurkundung muss das Vorhaben fertiggestellt sein, inkl. Außenanlagen in Rohplanie. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auch der Bezug des Gebäudes durch den Bauplatzkäufer erfolgen (Eigennutzung). |
Haustypen | Kettenhausbauweise |
Dachformen | Satteldach |
Dachneigung | 18 - 25 Grad |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Biberach an der Riß |
Vor der Erschließung wurden punktuell Bodenproben genommen. Das Gutachten befindet sich im Downloadbereich. Bitte beachten Sie Punkt 6.3.3 des Gutachtens. Dieses allgemeine Bodengutachten ersetzt nicht ein eigenes Bodengutachten vor Baubeginn, da der Untergrund nicht überall gleich ist. Die Stadt empfiehlt jedem Bauherrn, ein solches Gutachten erstellen zu lassen.
Keine bekannt.
Bitte beachten Sie folgende Auflagen, die für alle Erwerber gleichermaßen ohne Ausnahme gelten:
Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht
Die Stadt behält sich ein Wiederkaufsrecht an dem Bauplatz gemäß § 456 ff. BGB vor für den Fall, dass
- das Kaufgrundstück vor einer bezugsfertigen Bebauung i. S. v. § 72 Abs. 1, S. 2, S. 3 Bewertungsgesetz weiterveräußert wird,
- nicht innerhalb von 18 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, mit einem eigenen baurechtlich genehmigten Bauvorhaben begonnen wird,
- das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten, von Vertragsabschluss an gerechnet, fertiggestellt und vom Bauplatzbewerber selbst bezogen wird,
- das fertiggestellte Objekt in den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit voll vermietet oder veräußert wird (Wahlrecht der Stadt zwischen Wiederkaufsrecht und Vertragsstrafe, siehe Punkt Eigennutzung).
Eigennutzung
Der Käufer ist verpflichtet die Hauptwohnung in dem Wohnhaus selbst zu beziehen und für die Dauer von mindestens fünf Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigstellung, selbst zu nutzen. Eine Veräußerung des Grundstücks oder Gebäudes ist innerhalb dieser Frist nicht zulässig. Bei einem Verstoß gegen das Vermietungs- oder Veräußerungsverbot kann die Stadt wahlweise ihr
Wiederkaufsrecht am Objekt ausüben oder vom Käufer eine Aufzahlung aus dem Kaufpreis in Höhe von 25 % einfordern. Die Aufzahlung verringert sich um je 1/60 für jeden eigengenutzten vollen Monat ab bezugsfertiger Baufertigstellung bis zum Eintritt des Aufzahlungsfalles.
Strafklausel
Die Stadt Biberach behält sich die Aufnahme einer Vertragsstrafe im Kaufvertrag in dem Fall vor, dass durch wahrheitswidrige Angaben/Unterlagen die Zuteilung eines Bauplatzes ermöglicht wurde.
Weiteres Procedere: Bitte beachten Sie, dass der Grundstückskaufpreis vorab fällig wird, d.h. die Zahlung muss zwei Bankarbeitstage vor dem Beurkundungstermin erfolgen. Im Gegenzug wird im Vertrag bereits die Auflassung erklärt. Dies spart Zeit und Notargebühren.
Kettenhaus: Das südliche Wohnhaus steht auf der Grundstücksgrenze. Abstimmung mit dem Nachbarn über Bauablauf ist erforderlich. Siehe "Steckbrief Kettenhaus".
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Baugebiet Wiesenbreite III in Stafflangen wurden 34 Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser bzw. Kettenhäuser geschaffen. Bewerbungen sind bis einschließlich 6. Mai 2024 möglich.
Im Plangebiet entstehen freistehende Einfamilienhäuser und Kettenhäuser für Eigennutzer. Die Bauplätze sind nicht für Kapitalanleger (Vermieter) vorgesehen, die Eigennutzung wird vertraglich fixiert. Bei zwei Wohneinheiten muss die größere Einheit selbst genutzt werden.
Der Kaufpreis beinhaltet die Vermessungskosten des Grundstücks (nicht die Einmessung der späteren Bebauung), Erschließungsbeiträge für Straßen und Wohnwege und Abwasserbeitrag. Nicht enthalten sind z.B. die Anschlusskosten für Wasser, Strom und Telekommunikation. Bei den Flächenangaben handelt es sich aktuell noch um ca-Flächen.
Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien der Stadt Biberach für das Gebiet Wiesenbreite III. Diese sind bei unseren Infos/Downloads und auf der Homepage der Stadt Biberach abrufbar.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst können Sie sich auf das Baugebiet als solches bewerben (keine Platzauswahl). Reichen Ihre auf Grundlage der Vergaberichtlinien (s. Downloadbereich) erzielten Punkte für eine Zuteilung, so können Sie in einem zweiten Schritt Ihre Wunschplätze priorisieren. Dies wird erst nach Ende der Bewerbungsfrist und nach Auswertung der Bewerbungen möglich sein. Die Bewerbung erfolgt für Privatinteressenten zur Eigennutzung direkt hier auf Baupilot oder schriftlich. Den schriftlichen Fragebogen können Sie bei Frau Lietz unter m.lietz@biberach-riss.de oder 07351/51-374 anfordern. Bitte beachten Sie, dass alle Nachweise und die Finanzierungsbestätigung (600.000 Euro) vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden müssen. Dies geschieht entweder durch Upload im Baupilot oder bei einer schriftlichen Bewerbung durch Einreichung der vollständigen Unterlagen in Papierform.
Das Baugebiet liegt am Ortsrand angrenzend an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Entsprechend wird es durch den landwirtschaftlichen Betrieb bedingte Geruchs-, Staub- und Lärmeinflüsse auf das Gebiet geben.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Stadt Biberach an der Riß